Und was wäre die Alternative? Eine stetige Erhöhung der Beamtenbesoldung, u.U. auch deutlich oberhalb der offiziellen Inflation, damit der staatlich versorgte R1-Beamte weiterhin sein Lebensmodell Marke 1967 exakt so fortführen und auch ja überall eine Hausfrauenehe führen kann, selbst wenn die Preise dafür explodieren?
Das Kernproblem bleibt doch, dass der Begriff "Amtsangemessene Alimentation" abseits harter Grenzen (insb. Abstand zu Hartz4 auf der niedrigsten Ebene) einerseits völlig willkürlich und andererseits von einem stetigen gesellschaftlichen Wandel begleitet wird. Ein Aspekt X der 1960 für die obere Mittelschicht normal war ist heute der Oberschicht vorbehalten, während der Aspekt Y den Weg aus der Oberschicht in die Unterschicht gefunden hat.
Solange also niemand eine exakte und rechtlich bindende Definition aufstellen kann, welchen Lebenstandard nun ein Polizeihauptkommissar, ein Amtsinspektor, ein RiAG und ein Obermaat zwingend wenigstens haben muss, bleibt am Ende nur eine sehr grobe Annäherung. Dafür ist eine vergleichbare Stelle in der freien Wirtschaft ein naheliegender Orientierungspunkt. Und hier sehe ich weiterhin keine ermessensfehlerhafte negative Abweichung im Sinne einer erheblichen Unterbezahlung nach Art und Umfang der Tätigkeit, obwohl natürlich nach der aktuellen Inflation gewisse Erhöhungen erforderlich sein werden.