Richterbesoldung
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Richterbesoldung
Hallo zusammen,
mich würden einmal eure Einschätzungen der jüngsten Karlsruher Entscheidung zur (Berliner) Richterbesoldung interessieren.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 0-063.html
Welche Auswirkungen seht ihr für die Richterbesoldung in anderen Bundesländern? Und haltet ihr eine Rückkehr zur bundeseinheitlichen Richterbesoldung, wie sie der DRB seit langem und auch jetzt wieder fordert, für realistisch?
VG
Spencer
mich würden einmal eure Einschätzungen der jüngsten Karlsruher Entscheidung zur (Berliner) Richterbesoldung interessieren.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 0-063.html
Welche Auswirkungen seht ihr für die Richterbesoldung in anderen Bundesländern? Und haltet ihr eine Rückkehr zur bundeseinheitlichen Richterbesoldung, wie sie der DRB seit langem und auch jetzt wieder fordert, für realistisch?
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Re: Richterbesoldung
Wenn man das Alimentationsprinzip hochhalten wollte, bedürfte es einer bundesweiten Untergrenze je Gruppe und Erfahrungsstufen und die Länder müssten zudem nach Regionen/Städten Zuschläge aufgrund sehr unterschiedlicher Lebenshaltungskosten vorsehen. Es ist jedenfalls nicht verständlich, wenn ein Amtsrichter in Neubrandenburg (MV) das gleiche Netto wie ein Amtsrichter in München Schwabing erhält.
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Re: Richterbesoldung
PS in Zeiten elektronischer Besoldungsakten wäre es jedenfalls nicht schwer, wenn man je nach Wohn- und Dienstort (Postleitzahl) einen Zuschlag abgeleitet vom Lebenshaltungskostenindex berechnen würde.
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Re: Richterbesoldung
Will man aber wirklich das Leben in der Großstadt auch noch alimientieren? Der Druck auf die Großstädte ist ja jetzt schon immens.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Richterbesoldung
Ich befürchte gerade in Zeiten von Corona und eingebrochenen Einnahmen gar keine. Es wird gerade genau soviel gemacht werden, dass die Besoldung ganz knapp nicht mehr verfassungswidrig ist (und auch nur in den angeprangerten Fällen) und das wars.Spencer hat geschrieben: ↑Donnerstag 30. Juli 2020, 11:36 Hallo zusammen,
mich würden einmal eure Einschätzungen der jüngsten Karlsruher Entscheidung zur (Berliner) Richterbesoldung interessieren.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 0-063.html
Welche Auswirkungen seht ihr für die Richterbesoldung in anderen Bundesländern? Und haltet ihr eine Rückkehr zur bundeseinheitlichen Richterbesoldung, wie sie der DRB seit langem und auch jetzt wieder fordert, für realistisch?
VG
Spencer
Eine bundeseinheitliche Besoldung wäre natürlich wünschenswert. Da die aber wahrscheinlich mindestens der derzeit nach Bundesländern höchsten Besoldung entsprechen müsste, sehe ich da wenig Chancen.
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Re: Richterbesoldung
Wieso sollte es bundeseinheitlich sein? Die Lebenshaltungskosten sind auch nicht bundeseinheitlich, die sonstigen Gehälter auch nicht.
Große Sprünge wären wohl auch bei vollen Kassen nicht drin..
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Re: Richterbesoldung
Weil die Besoldung bis 2006 bundeseinheitlich gewesen ist und der DRB schon seit längerem fordert, dass es wieder so sein soll.
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Re: Richterbesoldung
Aber warum? Alimentation kann es nicht sein, weil zwischen den Bundesländern (mehr noch natürlich zwischen Land/Stadt, aber das ist eben schwer darzustellen) Unterschiede bestehen. Dass man keinen Wettbewerb zwischen den Ländern will überzeugt auch nicht, weil es -setzen wir mal voraus, es ginge nur ums Geld - auch bei gleicher Besoldung bezüglich des Geldwertes unterschiede gibt. Im Osten kannst du dir dann mit R1 eine Villa mieten mit 20 Airbnb Zimmern und in München ein Zimmer im Studentenwohnheim 

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Re: Richterbesoldung
Früher & DRB sind keine wirklich tragfähigen Argumente ...sai hat geschrieben: Weil die Besoldung bis 2006 bundeseinheitlich gewesen ist und der DRB schon seit längerem fordert, dass es wieder so sein soll.
Für Alimentation auch des Stadtlebens spricht, dass der Gesetzgeber Fernpendler nach den neuesten Klimazielen langfristig nicht mehr fördern will. Will ich aber langfristig kein reinpendeln vom Dorf in die Stadt subventionieren, dann muss ich im Umkehrschluss eben das Stadtleben in der Alimentation berücksichtigen. Alles andere wäre eher widersprüchlich.
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Re: Richterbesoldung
Sorry, wenn das missverständlich war. Ich meinte das nicht als Begründung, sondern dachte, Sektnases Frage hätte darauf abgezielt, warum überhaupt eine bundeseinheitliche Besoldung diskutiert wird.
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Re: Richterbesoldung
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Richterbesoldung
In der Altmark willst du aber unter den ganzen Rechten nicht mal tot übern Zaun hängen.
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Re: Richterbesoldung
Tjaja, die sauren Trauben.

Solltest Du dir unbedingt holen und außerdem Vorsitzender des Richterbundes werden. Die jährlichen Klagelieder über die eigene Armut werden noch überzeugender, wenn sie in der herrschaftlichen Villa pardon dem bescheidenen Landhaus verfasst werden.
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Re: Richterbesoldung
Ich wohne im falschen Bundesland. Für das Geld gibt es hier 2 Zimmer Wohnungen 

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Re: Richterbesoldung
Stuttmann hat das in der NVwZ durchgerechnet:
Er rechnet das anhand einer Eckfamilie (Vater, Mutter, 2 Kinder), auf die es nach verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten für die angemessene Alimentation ankommt, durch. Er macht das zunächst für NRW:
Also: Grundsicherung für Vater, Mutter, 2 Kinder = netto 35.080,90 x 1,15 (weil: Mindestabstandsgebot = Grundsicherung + 15%) = 40.343,03 netto = ca. 45.000 Euro brutto.
Das muss also in der UNTERSTEN Besoldungsgruppe mindestens verdient werden.
Erfüllt m.E. kein Bundesland,
Jetzt für R 1: Hier muss entland der Abstände zwischen den Besoldungsstufen weitergerechnet werden. M.E. landet man dann für die Einstiegsstufe R1 bei weit mehr als 65.000 Euro...
Quelle: NVwZ-Beilage 2020, 83Die wichtigsten Ergebnisse vorweg: Alle aktuellen Besoldungstabellen sind verfassungswidrig. In Ballungsräumen beträgt die Minimalbesoldung im Jahr 2020 rund 45.000 Euro brutto oder mehr. Die niedrigste, gerade noch verfassungsmäßige Besoldung entspricht in Ländern mit Ballungsräumen etwa den jeweiligen Landes-Besoldungsgruppen A 10 und A 11 (neue Bundesländer: A 8). Die Besoldungsgruppen darunter sind verfassungswidrig zu niedrig besoldet. Die Besoldung der über A 10 oder A 11 liegenden höherwertigeren Ämter einschließlich der Besoldungsordnungen B, R und W müssen entsprechend angehoben werden. Die Anhebung der (landes-/bundesweiten) Grundbesoldung kann etwas gebremst werden, indem ein ortsabhängiger = wohnkostenabhängiger Besoldungsbestandteil eingeführt wird (echter Ortszuschlag).
Er rechnet das anhand einer Eckfamilie (Vater, Mutter, 2 Kinder), auf die es nach verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten für die angemessene Alimentation ankommt, durch. Er macht das zunächst für NRW:
Also: Grundsicherung für Vater, Mutter, 2 Kinder = netto 35.080,90 x 1,15 (weil: Mindestabstandsgebot = Grundsicherung + 15%) = 40.343,03 netto = ca. 45.000 Euro brutto.
Das muss also in der UNTERSTEN Besoldungsgruppe mindestens verdient werden.
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Jetzt für R 1: Hier muss entland der Abstände zwischen den Besoldungsstufen weitergerechnet werden. M.E. landet man dann für die Einstiegsstufe R1 bei weit mehr als 65.000 Euro...
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013