Richterbesoldung

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Theopa
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Theopa »

Strich hat geschrieben: Montag 10. Oktober 2022, 10:32
Theopa hat geschrieben: Dienstag 20. September 2022, 11:25
Kurzum: ich sehe das Problem weiterhin nicht. ...
Das Problem kann man auch nicht erkennen, wenn man nur auf die Einnahmen abstellt ... . Dein Post bleibt gleich valide, wenn das Brot morgen 10 € kostet und niemand mehr Geld verdient.
Und was wäre die Alternative? Eine stetige Erhöhung der Beamtenbesoldung, u.U. auch deutlich oberhalb der offiziellen Inflation, damit der staatlich versorgte R1-Beamte weiterhin sein Lebensmodell Marke 1967 exakt so fortführen und auch ja überall eine Hausfrauenehe führen kann, selbst wenn die Preise dafür explodieren?

Das Kernproblem bleibt doch, dass der Begriff "Amtsangemessene Alimentation" abseits harter Grenzen (insb. Abstand zu Hartz4 auf der niedrigsten Ebene) einerseits völlig willkürlich und andererseits von einem stetigen gesellschaftlichen Wandel begleitet wird. Ein Aspekt X der 1960 für die obere Mittelschicht normal war ist heute der Oberschicht vorbehalten, während der Aspekt Y den Weg aus der Oberschicht in die Unterschicht gefunden hat.

Solange also niemand eine exakte und rechtlich bindende Definition aufstellen kann, welchen Lebenstandard nun ein Polizeihauptkommissar, ein Amtsinspektor, ein RiAG und ein Obermaat zwingend wenigstens haben muss, bleibt am Ende nur eine sehr grobe Annäherung. Dafür ist eine vergleichbare Stelle in der freien Wirtschaft ein naheliegender Orientierungspunkt. Und hier sehe ich weiterhin keine ermessensfehlerhafte negative Abweichung im Sinne einer erheblichen Unterbezahlung nach Art und Umfang der Tätigkeit, obwohl natürlich nach der aktuellen Inflation gewisse Erhöhungen erforderlich sein werden.
Joshua
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Ganz wichtig bleibt der europäische Vergleich.

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von gola20 »

Genau der Vergleich zeigt, dass deine Forderungen weltfremd sind. Deutschland ist genau im Durchschnitt bei den Ausgaben in % des BIP (0,35%) für die Justiz und sogar überdurchschnittlich bei den wohlhabenden Ländern. Da 70% des Budgets für Gehälter verwendet werden, hätten wir bei deiner Forderung das teuerste Justizsystem der Welt unter den wohlhabenden Ländern.

Quelle: https://rm.coe.int/cepej-report-2020-22 ... 1680a86279

Edit: Bevor du hier wieder Statistiken verfälschst darstellst. Die EU betrachtet beim Richter Gehaltsvergleich nur Bruttogehälter. Weder die Tatsache, dass Beamte in Deutschland keine Sozialabgaben zahlen noch die üppige Pension werden so beachtet.
Joshua
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

:alright

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von gola20 »

:-({|=
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Tibor »

Man kann schlicht Äpfel und Birnen nicht vergleichen. Richter übernehmen hier vielfältig schlichte Verwaltungsarbeiten, die in vielen anderen Justizsystemen so nicht bestehen bzw. von regulären Beamten erledigt werden. Es geht mir nicht darum, vielfältige Richtervorbehaltsarbeiten zu hinterfragen, es geht nur um die schlichte Feststellung. Eine Kostenstatistik nur für „originäre spruchrichterliche Tätigkeiten“ - zur Vergleichbarkeit mit „dem Ausland“ existiert hierzulande nicht. Letztlich betrifft diese alle Staaten, denn „Justiz“ und Ausbildung nebst Arbeit in der Justiz ist jenseits von Strafrechtspflege doch sehr unterschiedlich ausgeprägt. Schlichtes Vergleichen bringt also gar nichts.
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Welch bodenloser Mumpitz.

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von famulus »

Damit hat mich Joshua endgültig überzeugt.
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von batman »

Ich frage lieber nicht, wovon ;)
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Gebote der Logik sollten schon beachtet werden.
gola20 hat geschrieben: Donnerstag 20. Oktober 2022, 09:39 Genau der Vergleich zeigt, dass deine Forderungen weltfremd sind. Deutschland ist genau im Durchschnitt bei den Ausgaben in % des BIP (0,35%) für die Justiz und sogar überdurchschnittlich bei den wohlhabenden Ländern. Da 70% des Budgets für Gehälter verwendet werden, hätten wir bei deiner Forderung das teuerste Justizsystem der Welt unter den wohlhabenden Ländern.

Quelle: https://rm.coe.int/cepej-report-2020-22 ... 1680a86279
1. Die "Ausgaben in % des BIP (0,35%) für die Justiz" können naturgemäß wenig bis gar nichts über die Angemessenheit der Richterbesoldung aussagen, da

a) schon die Bezugsgröße - das BIP - keine hinreichend konkrete Aussagekraft für einen solchen Vergleich erlaubt und

b) die Ausgaben für die Justiz ohnehin nichts darüber besagen, ob gerade die Richter angemessen vergütet werden.

Denn um den Justizausgaben überhaupt relevante Informationen für die Angemessenheit der Richterbesoldung zu entnehmen, müsste es u.a. ankommen auf

aa) die Anzahl der Richter im Vergleich zu deren Anzahl in den Vergleichländern, jeweils bezogen auf die Bevölkerungsgröße und

bb) den relativen Anteil der Richter am Justizpersonal und damit den Personalkosten.

2. Dass " 70% des Budgets für Gehälter verwendet werden" ist aus Gründen u.a. 1.b) ebenfalls belanglos.

3. Wenn sich andere Nutzer dann von diesen unaltbaren Ausführungen distanzieren müssen, um dann aber durch die Hintertür doch wieder die alte Gehaltsdelegitimationsmaschine namens
Richter übernehmen hier vielfältig schlichte Verwaltungsarbeiten, die in vielen anderen Justizsystemen so nicht bestehen bzw. von regulären Beamten erledigt werden.
anzuwerfen, bleibt es zweifelhaft.

Das Argument ist genauso logisch unhaltbar.

Denn:

a) Wenn es für eine Aufgabe x einen Richtervorbehalt gibt, dann muss die Aufgabe x auch nach richterlichen Maßstäben bewältigt werden und rechtfertigt daher eine dem Richterberufsbild entsprechende Vergütung.

b) Unabhängig davon müsste zunächst einmal bewiesen werden, dass die jeweilige Aufgabe x in den anderen Ländern zu Recht nicht justizförmig wahrgenommen bzw. von Richtern bearbeitet wird. Das müsste man für jede Aufgabe x E X nachweisen.

Aber selbst wenn dieser Nachweis gelänge, bliebe es bei 3. a).
Zuletzt geändert von Joshua am Freitag 21. Oktober 2022, 20:27, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Tibor hat geschrieben: Freitag 21. Oktober 2022, 08:58 Eine Kostenstatistik nur für „originäre spruchrichterliche Tätigkeiten“ - zur Vergleichbarkeit mit „dem Ausland“ existiert hierzulande nicht.
Land A gibt 1% seines BIP für die nach dortiger Gesetzeslage „originäre spruchrichterliche Tätigkeiten“ aus.
Land B gibt 2% seines BIP für die nach dortiger Gesetzeslage „originäre spruchrichterliche Tätigkeiten“ aus.

Werden die Richter in Land B deswegen doppelt so gut vergütet wie in Land A, bezogen auf das jeweilige BIP?

Natürlich nicht,

weil u.a.

a) in Land B einfach mehr „originäre spruchrichterliche Tätigkeiten“ bestehen und daher relativ zur Bevölkerungszahl mehr Spruchrichter arbeiten könnten und/oder

b) in Land A „originäre spruchrichterliche Tätigkeiten“ nach äußerst schlampigen Maßstäben bearbeitet werden und man daher mit weniger Richtern sich "durchmogelt"-

Das alles ist und bleibt also nach den Gesetzen der Denklogik falsch.
Zuletzt geändert von Joshua am Freitag 21. Oktober 2022, 20:25, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von OJ1988 »

Du hast offensichtlich ein Thema aufzuarbeiten, wobei wir dir aber nicht weiterhelfen können. Als emotionaler Abladeplatz ist dieses Forum nicht geeignet. Bitte woanders klären.
Joshua
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Edit: Ich habe die Polemik jetzt weitestgehend entschärft. War wenig Arbeit, ca. 1 Minute. Zeigt, dass die Stilkritik eher überflüssig war, weil die Sachargumente doch klar im Mittelpunkt standen und stehen.

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Tibor »

Nein, gemeint ist, dass du tiefersitzende Probleme hast. Vielleicht solltest du wirklich versuchen anderswo zu missionieren. In einem Klageverfahren bspw oder politisch bei einem Abgeordneten etc pp. Ggf wirst du dort gehört.

Ansonsten gilt wie immer: Du hast ein Recht angehört zu werden, nicht aber erhört zu werden.
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Joshua
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Tibor hat geschrieben: Freitag 21. Oktober 2022, 21:52 Nein, gemeint ist, dass du tiefersitzende Probleme hast. Vielleicht solltest du wirklich versuchen anderswo zu missionieren. In einem Klageverfahren bspw oder politisch bei einem Abgeordneten etc pp. Ggf wirst du dort gehört.

Ansonsten gilt wie immer: Du hast ein Recht angehört zu werden, nicht aber erhört zu werden.
Danke, sehr freundlich.

Und in der Sache?

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