Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.
Gürteltier hat geschrieben: Freitag 18. Juli 2025, 15:59
Ich sehe ja viele Argumente hier im Thread schon als valide an - aber ich sehe tatsächlich (1.) nicht, dass man mit R1 ganz besonders leidet und (2.) weiß man sehr genau, worauf man sich einlässt und ich traue Leuten mit einem abgeschlossenem Studium schon zu, das Für und Wieder des Ganzen abzuwägen.
1. hat hier aber auch wirklich niemand behauptet. Das ist ein trope, der von der Gegenseite aufgebaut wird, gegen den die andere Seite permanent dagegen hält. Dass du ihn gekauft hast, zeigt das Problem. In der Pandemie ist auch niemand auf die Idee gekommen, zu sagen, dass man mit dem Gehalt einer Schicht arbeitenden Pflegerin oder als Arzt jetzt nicht irgendwie auch monetär mehr Anerkennung verdient hätte, weil man ja mit deren Gehälten nicht ganz besonders leidet.
2. In diese Kerbe schlagen ja meine "Boomer" Argumente von oben. Du hast also kein Problem damit, verfestigte rechtswidrige Zustände (Arbeitszeit bei GK-Anwälten als Bsp.; s.o.) hinzunehmen, nur weil alle sie kennen und sich drauf einlassen? Jedenfalls systemintern darf dann keinerlei Kritik geäußert werden, wäre ja widersprüchlich.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
Rechnet eigentlich Joshua et al. mit Auswirkungen der beim BVerfG anhängigen Verfahren und für dieses Jahr geplanten Entscheidungen (BE: Maidowski) zum BesG-HB (BesO A/C/R) und BesG-Bln (BesO A) oder wird man angesichts der Verfahrensart der konkreten Normenkontrolle und Bezugs auf Vorschriften aus 2010-2015 wohl lediglich von einer Wirkung für den Einzelfall ausgehend können bzw für die Zeiträume? (Dass die Gerichtsentscheidung nur die jeweils angegriffenen Vorschriften aus den jeweiligen Jahren betrifft, ist bekannt.)
Zusätzlich auch anhängig und geplant für dieses Jahr das Verfahren zum BesG des Saarlandes BesO A und R 2011-2016 (BE: Wöckel).
Wird man in irgendeiner Art u. Weise mit einer "Signalwirkung" rechnen können oder müsste es dazu zu neu aufgestelltn Grundsätzen seitens des Gerichtes zur Bemessung kommen?
Strich hat geschrieben: Samstag 19. Juli 2025, 13:47
2. In diese Kerbe schlagen ja meine "Boomer" Argumente von oben. Du hast also kein Problem damit, verfestigte rechtswidrige Zustände (Arbeitszeit bei GK-Anwälten als Bsp.; s.o.) hinzunehmen, nur weil alle sie kennen und sich drauf einlassen? Jedenfalls systemintern darf dann keinerlei Kritik geäußert werden, wäre ja widersprüchlich.
Kritisieren kann (und muss) man das - die GK-Arbeitszeiten sind aus meiner Sicht eine Mischung aus einer Frechheit und Sinnlosigkeit. Das darf man gerne auch als Associate dort. Aber: Ich bin ganz ehrlich: Wer mir persönlich sein Leid darüber klagt, nicht um 18:30 Uhr den Stift fallen lassen zu können, nachdem er bei einer “einschlägig dafür bekannten” (anglo-amerikanischen) GK angefangen hat - der bekommt von mir jetzt kein besonders großes Mitleid. Der “Gehalts-Deal” ist allgemein bekannt.
Strich hat geschrieben: Freitag 18. Juli 2025, 10:49
Ich würde den Anwälten ja auch nicht vorwerfen: Warum bist du GK Anwalt geworden, wenn du dich darüber beschwerst 60h + in der Woche zu arbeiten.
Alles muss bis zur Selbstaufgabe hingenommen werden, weil man sonst ja nicht "konsequent" ist etc.
Das rangiert alles in der Kategorie: Warum regst du dich über die Notengebung im Studium auf? Hättest doch auch was anderes studieren können; warum regt dich Prof. Dr. X mit seinen schlechten Folien auf, geh doch einfach nächstes Semester zu Prof Dr. Y; was stört dich die schlechte Straße in deiner Heimat, zieh doch einfach irgendwo hin, wo schöne Straßen sind etc. etc.
Weil der "Gegner" nicht der im System arbeitende GK Anwalt ist, sondern das rechtswidrige System.
Und @Gürteltier:
Wer mir persönlich sein Leid darüber klagt, nicht um 18:30 Uhr den Stift fallen lassen zu können, nachdem er bei einer “einschlägig dafür bekannten” (anglo-amerikanischen) GK angefangen hat - der bekommt von mir jetzt kein besonders großes Mitleid.
Ja da kann ich nur absolut zustimmen. Ich (und ich glaube auch Joshua) wollen als allerletztes Mitleid oder ähnliches. Da würde ich auch sagen: Selbst schuld, leiden (im Wortsinne) muss niemand. Insoweit hat Schnitte auch absolut Recht! (Der das hier wahrscheinlich nicht mehr liest, die eingeschnappte Leberwurst). Mir kann mein Job aber eben auch Spaß machen UND ich kann gleichzeitig die Gehaltsstrukturen kritisieren (die meiner Ansicht ja ein gesamtgesellschaftliches Problem sind, weil die Mittel- und Unterschicht sehr zusammengerückt sind, weshal die Abstandsgebote die Besoldungsstruktur killen werden). Mein nur 4 Jahre älterer Kollege kaufte sich 2010 entspannt ein Haus, das jetzt abbezahlt ist, ein Freund von mir baut jetzt eine zwar modernere und etwas größere Hütte, zahlt dafür aber ne knappe Million.
Die Pflegeberufe oder auch Kinderbetreuer sagen auch in großer Zahl, dass ihnen ihr Job sehr viel Zufriedenheit gibt, dürfen die sich jetzt nicht darüber beschweren, wenn uns die Pflegekräfte aufgrund der Gehaltsstruktur und Arbeitsbedingungen abhanden kommen, weil ... die leiden ja nicht genug?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
Strich hat geschrieben: Sonntag 20. Juli 2025, 12:57
Insoweit hat Schnitte auch absolut Recht! (Der das hier wahrscheinlich nicht mehr liest, die eingeschnappte Leberwurst).
Ich lese weiter mit, werde mich aber mit Wortbeiträgen meinerseits zurückhalten. Die sind ja auch gut versichtbar; auf den über achtzig Seiten dieses Threads ist nunmehr ja wirklich alles relevante schon mehr als einmal gesagt worden.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Schnitte hat geschrieben: Montag 21. Juli 2025, 12:51
(...) auf den über achtzig Seiten dieses Threads ist nunmehr ja wirklich alles relevante schon mehr als einmal gesagt worden.
Hatten wir schon: "Der Rock des Beamten ist eng, aber warm." (so angeblich Friedrich II.)?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Man kann Abiturienten nur eines raten: Lasst einfach die Finger von Jura.
Glaube langsam sowieso, dass die Richterbesoldung und Diskussion dazu ein Meme ist. Wie können angeblich hochintelligente und hochbepunktete Volljuristen nicht in der Lage sein, eine Besoldungstabelle anzuschauen, bevor sie sich für ihr ganzes Berufsleben an diese Tabelle binden. Als Gesetzgeber würde ich die Besoldung um 30% senken und mich trotzdem über die vielen qualifizierten Bewerber freuen.
Dieser Beitrag wurde von gola20, einem von dir ignorierten Mitglied, erstellt.
Zuletzt geändert von Joshua am Dienstag 22. Juli 2025, 11:54, insgesamt 1-mal geändert.
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
Hast ja eine ganze Reihe von Mitforisten auf ignore.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Er konnte mit seiner Schande nicht leben und spammt jetzt das Forum voll.
Joshua hat geschrieben: Dienstag 15. Juli 2025, 10:58
Du hast dir die Antwort schon selbst gegeben: Wenn die besten 10% angesprochen werden sollen, und dies auch jener Talentpool ist, den die Großkanzleien anzapfen, muss die Richterbesoldung auch vis-a-vis der dort gezahlten Gehälter kompetetiv sein.
Joshua hat geschrieben: Dienstag 15. Juli 2025, 14:47
Nein, kompetetiv heisst nicht identisch. Es heisst, dass die Abstände nicht so groß werden dürfen, dass der Staatsdienst in der Gesamtabwägung seine Attraktivität verliert.
Hervorhebungen durch mich.
Der alte Rosinenpicker will interessanten Job, Unkündbarkeit, richterliche Unabhängigkeit, dicke Pension UND Besoldung auf GK Partner Niveau. Wenn man diese kognitive Dissonanz anspricht, schmilzt sein Verstand.
Dieser Beitrag wurde von gola20, einem von dir ignorierten Mitglied, erstellt.
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
Strich hat geschrieben: Sonntag 20. Juli 2025, 12:57
Mir kann mein Job aber eben auch Spaß machen UND ich kann gleichzeitig die Gehaltsstrukturen kritisieren (die meiner Ansicht ja ein gesamtgesellschaftliches Problem sind, weil die Mittel- und Unterschicht sehr zusammengerückt sind, weshal die Abstandsgebote die Besoldungsstruktur killen werden). Mein nur 4 Jahre älterer Kollege kaufte sich 2010 entspannt ein Haus, das jetzt abbezahlt ist, ein Freund von mir baut jetzt eine zwar modernere und etwas größere Hütte, zahlt dafür aber ne knappe Million.
Die Pflegeberufe oder auch Kinderbetreuer sagen auch in großer Zahl, dass ihnen ihr Job sehr viel Zufriedenheit gibt, dürfen die sich jetzt nicht darüber beschweren, wenn uns die Pflegekräfte aufgrund der Gehaltsstruktur und Arbeitsbedingungen abhanden kommen, weil ... die leiden ja nicht genug?
Das ist der entscheidende Punkt: "Kritik von innen" ist doch in allen gesellschaftlichen und beruflichen Bereichen notwendig und vollkommen legitim.
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013