Re: Richterbesoldung
Verfasst: Donnerstag 15. Mai 2025, 18:33
Eigentlich nicht: https://journals.sagepub.com/doi/abs/10.1177/1745691615577701 (Verwaister Link automatisch entfernt)
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Alles klar, Gola20. Du weißt scheinbar wirklich nicht weiter.gola20 hat geschrieben: Donnerstag 15. Mai 2025, 18:33 Eigentlich nicht: https://journals.sagepub.com/doi/abs/10.1177/1745691615577701 (Verwaister Link automatisch entfernt)
Warum? Die StA Bremen hatte schon vorletztes Jahr einen Deckunsgrad von irren 66,9%.Strich hat geschrieben: Donnerstag 15. Mai 2025, 19:51Also nur noch mal zu meinem Punkt zurück: Ich gehe nicht davon aus, dass die StA Bremen 30 Stellen nach Pebb§y zu wenig hat UND diese Stellen nicht im Personalkörper der StA Bremen verfügbar sind, ich halte das für unwahrscheinlich,
Das Problem ist ja nicht auf Bremen beschränkt (die Staatsanwaltschaften im Ländle haben bspw. seit Jahren Deckungsgrade im höheren Dienst zwischen 78% und 89%). Es ist aber richtig, dass erst einmal die Stellen fehlen, dann aber - falls man Stellen schafft - es auch nicht einfach ist, die zu besetzen.Strich hat geschrieben: Donnerstag 15. Mai 2025, 19:51Wenn es aber so ist (keine einzige Stelle vorhanden bei über 30 erforderlichen) dann kann man daraus natürlich auch keine Rückschlüsse auf die Bewerberlage in Bremen ziehen.
Du willst die von mir verlinkte Meta Analyse aus 2015 mit einer einzelnen Studie aus 2013 widerlegen? Kein Kommentar dazu. Du disqualifizierst dich selbst.Joshua hat geschrieben: Donnerstag 15. Mai 2025, 20:09Alles klar, Gola20. Du weißt scheinbar wirklich nicht weiter.gola20 hat geschrieben: Donnerstag 15. Mai 2025, 18:33 Eigentlich nicht: https://journals.sagepub.com/doi/abs/10.1177/1745691615577701 (Verwaister Link automatisch entfernt)
Der NEGATIVE Flynn-Effekt ist mittlerweise für mehrere Länder durch Studien belegt.
ZB Finnland:
Allerdings ist die Forschung noch im Fluss, teilweise sind die Ergebnisse widersprüchlich, teilweise ist von "inconsistent Flynn effect patterns" die Rede. Was eben nicht geht unter diesen Bedingungen: Die Notenentwicklung einfach mal pauschal dem POSITIVEN Flynn-Effekt zuzuschreiben...
Es gibt m.W.n. Wiederbesetzungssperren, die in der Regel durch Verwaltungsvorschriften festgelegt sind, sicherlich VV zur LHO. Der Sinn dieser ist mir nicht bekannt. Jedenfalls besteht für Zeitraum der Wiederbesetzungssperre zwar die Planstelle im Haushalt, sie darf aber eben nicht mit einem Amtsträger besetzt werden. Für Ausschreibungen gibt es auch meistens Alllgemeinverfügungen des Ministeriums für den jeweiligen Geschäftsbereich, welche Stellen unter welchen Voraussetzungen ausgeschrieben werden. Das ist nämlich nicht unbedingt immer zwingend erforderlich. Mitunter kann der Kreis der geeigneten und befähigten Kandidaten so klein sein, das quasi schon von vornherein nur eine Handvoll oder sogar nur eine Person in Betracht kommt. Deswegen sind öffentliche Ausschreibungen von Stellen auf Lebenszeit in der B-Besoldung (also nicht Beamter auf Zeit als Beigeordneter, was man häufiger findet) relativ rar (natürlich auch unbedingt durch die geringere Zahl an Stellen selbst). Interne Ausschreibungen müssen etwas öfter erfolgen, aber auch da kann es oft ggf. auf den eigenen Geschäftsbereich beschränkt o.ä. erfolgen, wenn eben aufgrund der Spezifikation der Stelle nur sehr wenige Kandidaten überhaupt in Betracht kommen.Schnitte hat geschrieben: Donnerstag 15. Mai 2025, 20:58 Ich bin zwar selbst im öffentlichen Dienst, habe aber von Stellenplänen etc keine Ahnung. Kann also mal jemand, der Ahnung hat, das erklären? Wenn eine Stelle im Plan vorgesehen ist und vakant ist, ist das dann genug dafür, dass die jeweilige Einheit sie ausschreibt und - qualifizierte Bewerber vorausgesetzt - besetzt? Oder kann es passieren, dass die Stelle da ist, vakant ist, dann aber trotzdem irgendein Budgettyp daherkommt und sagt „Wir geben euch die Stelle nicht zur Besetzung frei, weil wir das Geld in diesem Haushaltsjahr sparen wollen“?
Darf ich fragen, was genau du machst?
Nein, Joshua, das ist nicht einmal eine Meta-Analyse. Das erkennst du am Titel der Studie. Dieser lautet "literature review". Bei einer Meta-Analyse steht "Meta-Analyse" im Titel.Joshua hat geschrieben: Donnerstag 15. Mai 2025, 21:09 Nein, Gola20, deine Aggressionen und Beleidigungen machen es nicht besser.
Der Fokus der von dir genannten Studie war ein ganz anderer.
Die von mir zitierte Studie hat eine gute Datenbasis. Auch zum negativen Flynn-Effekt gibt es iÜ Meta-Analysen:
https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0160289616300198 (Verwaister Link automatisch entfernt)
Soso, ein ganz anderer Fokus. Die Studie "A Formal Meta-Analysis of the Flynn Effect (1909–2013)" hat also einen ganz anderen Fokus. Das hast du sehr überzeugend begründet.Joshua hat geschrieben: Donnerstag 15. Mai 2025, 21:09 Der Fokus der von dir genannten Studie war ein ganz anderer.
Nein, Joshua, das ist nicht einmal eine Meta-Analyse. Das erkennst du am Titel der Studie. Dieser lautet "literature review". Bei einer Meta-Analyse steht "Meta-Analyse" im Titel.Joshua hat geschrieben: Donnerstag 15. Mai 2025, 21:09 Nein, Gola20, deine Aggressionen und Beleidigungen machen es nicht besser.
Der Fokus der von dir genannten Studie war ein ganz anderer.
Die von mir zitierte Studie hat eine gute Datenbasis. Auch zum negativen Flynn-Effekt gibt es iÜ Meta-Analysen:
https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0160289616300198 (Verwaister Link automatisch entfernt)
So so, ein ganz anderer Fokus. Die Studie "A Formal Meta-Analysis of the Flynn Effect (1909–2013)" hat also einen ganz anderen Fokus. Das hast du sehr überzeugend begründet.Joshua hat geschrieben: Donnerstag 15. Mai 2025, 21:09 Der Fokus der von dir genannten Studie war ein ganz anderer.