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Re: Richterbesoldung

Verfasst: Samstag 17. Mai 2025, 16:49
von Strich
Hmm aber das sind ja dann 82 Stellen, dann sind die 17 Stellen unbesetzt, oder?

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Samstag 17. Mai 2025, 18:29
von surcam
Das ist anzunehmen. Aus dem Haushaltsplan ist das jedoch nicht erkennbar.

Für diese Stellen sind in 0111 422 07-9 jedoch keine Mittel veranschlagt. Der Titel wurde jedoch mit anderen Titeln für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Außerdem ergibt sich aus der Zweckbestimmung, dass diese Stellen im Zusammenhang mit EncroChat-Verfahren stehen. Aus den Ist-Angaben für 2023 ist ableitbar, dass in dem Jahr wohl 3 bis 4 Planstellen hierüber liefen.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Dienstag 20. Mai 2025, 21:40
von Joshua
Neues ökonomisches Gutachten: Aktuelle Beamten- und Richterbesoldung (am Bsp. Brandenburg) missachtet die Kriterien des BVerfG (aus ökonomischer Pespektive) vehement. Die Realeinkommen sind gesunken, d.h. die geforderte Orientierung am Preisniveauindex erfolgt nicht ("Seit 2020 ist ein starkes Zurückbleiben des Besoldungsindexes (8-9 Prozentpunkte) hinter dem Preisniveauindex" zu verzeichnen), die Orientierung am Nominallohnindex findet auch nicht in ausreichendem Maße statt usw.
Insb. der fehlerhafte Besoldungsindex sowie die stark gesunkenen Realeinkommen, das Zurückbleiben hinter dem Nominallohnindex, die festgestellten Abstandsveränderungen zwischen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen durch die Familiensonderzuschläge und schließlich die in vielerlei Hinsicht zu beanstandenden Berechnungen zur Mindestalimentation stellen aus ökonomischer Sicht Verfehlungen bei den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts dar. Die Zahl der „gerissenen“ Kriterien nimmt von Jahr zu Jahr im Prüfzeitraum 2023 bis 2025 zu. Eine juristische Würdigung der festgestellten Mängel ist noch vorzunehmen.
Prof. Dr. Gisela Färber
ANALYSE DER AMTSANGEMESSENHEIT DER RICHTERBESOLDUNG 2023 - 2025 DES LANDES BRANDENBURG NACH DEN KRITERIEN DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS
abrufbar unter
https://www.drb-brandenburg.de/leistung ... richt/2454

Wir sind damit im Zuge der Entwicklungen 2020 ff. von einem wohl bis dahin bereits verfassungswidrigen Besoldungsansatz in eine vertiefte und verstetige Verfassungswidrigkeit geglitten...

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Mittwoch 28. Mai 2025, 16:18
von Gürteltier
Wie verfassungswidrig ist denn dann eigentlich im Vergleich die Referendarsbeihilfe? ;)

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Mittwoch 28. Mai 2025, 17:03
von KMR
Gürteltier hat geschrieben: Mittwoch 28. Mai 2025, 16:18 Wie verfassungswidrig ist denn dann eigentlich im Vergleich die Referendarsbeihilfe? ;)
Nicht ohne Grund wurde die Unterhaltsbeihilfe so benannt. Man wollte mWn damit damals - insbesondere zu Seiten als noch die Verbeamtung a.W. üblich war - dass ein Anspruch auf amtsangemessene Alimentation aus Art. 33 V GG geltend gemacht wird.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Mittwoch 28. Mai 2025, 22:55
von gola20
Umbenennen in Richterbeihilfe. Verfassungsprobleme gelöst.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Freitag 30. Mai 2025, 10:47
von Schnitte
In welcher Besoldungsgruppe wurden denn damals die auf Widerruf verbeamteten Referendare eingestellt? War das irgendwo in der A-Besoldung angesiedelt, oder gab es da separate Besoldungstabellen für Anwärter?

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Freitag 30. Mai 2025, 13:47
von batman
Schnitte hat geschrieben: Freitag 30. Mai 2025, 10:47 oder gab es da separate Besoldungstabellen für Anwärter?
Gibt es noch immer.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Freitag 30. Mai 2025, 13:51
von Gürteltier
In Bayern regelt das Art. 3 SiGjurVD inkl. Verweisung auf Besoldungstabelle usw.