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Re: Richterbesoldung
Verfasst: Dienstag 25. November 2025, 18:54
von KMR
Schnitte hat geschrieben: Dienstag 25. November 2025, 18:42
Um die Bezüge zu bekommen, die ein R1 auf oberster Stufe bekommt, muss ein Beamter schon bis A16 befördert werden, was nicht alle werden. Von daher ist die völlige Gleichwertigkeit von R und A schon jetzt nicht gegeben.
R1 ist A13-A15, A16 braucht dann den Sprung auf R2 noch. Das wird auc haus folgendem deutlich.
Schnitte hat geschrieben: Dienstag 25. November 2025, 18:42
Unabhängig von der verfassungsrechtlichen Lage wird man politisch freilich die Abstände nicht zu groß werden lassen können, schon allein deshalb, weil Justiz und Verwaltung ja im Wesentlichen um denselben Absolventenpool konkurrieren.
Bei uns gibt es dazu sogar (in anderen Ländern womöglich auch) eine extra Norm, die eine "Übersetzung" von R in A und umgekehrt regelt, § 27 IV, V NLVO (Niedersächsische Laufbahnverordnung)
Re: Richterbesoldung
Verfasst: Dienstag 25. November 2025, 18:58
von Gürteltier
Ich habe mal durch die Blume gehört, A15 erreicht (hier im BL) eh jeder irgendwie.


Re: Richterbesoldung
Verfasst: Donnerstag 27. November 2025, 13:13
von Schnitte
KMR hat geschrieben: Dienstag 25. November 2025, 18:54
R1 ist A13-A15, A16 braucht dann den Sprung auf R2 noch. Das wird auc haus folgendem deutlich.
Zumindest hier in Hessen ist Endstufe (Stufe 12) R1 mehr als Endstufe (Stufe 8) A15: 8243,17 Euro versus 8033,66 Euro. Kein riesiger Unterschied, aber dann doch einer. Um in A16 mehr zu haben als Endstufe R1, muss man schon bis Stufe 6 von 8 vorrücken.
https://rp-kassel.hessen.de/personaldie ... gstabellen
Re: Richterbesoldung
Verfasst: Mittwoch 11. Februar 2026, 16:22
von Strich
https://www.lto.de/recht/justiz/j/justi ... p-juristen
Da kann ich nichts hinzufügen. Kommen wird das auf keinen Fall, weil es den in Deutschland insgesamt unmöglich gewordenen Systemwechsel fordert.
Re: Richterbesoldung
Verfasst: Donnerstag 12. Februar 2026, 12:21
von batman
Re: Richterbesoldung
Verfasst: Samstag 14. Februar 2026, 19:58
von Gürteltier
Dies führt zu einem Kompetenzverlust in der Berufungsinstanz (...)
Natürlich witzig, wenn es von einem RiAG kommt, aber es ist zugleich auch auffällig, wie viele BGH-Fälle (zumindest gefühlt) nach dem Schema ausgehen:
LG: "So wird's gemacht"
OLG: "Nein, nicht so" (mit abwegigster Begründung)
BGH: "Doch, so wie das LG"
Edit: Natürlich etwas unschön ist das Folgende
Der Autor ist Richter am Amtsgericht Frankenthal, und dort stellvertretender Direktor. Er war Beteiligter des zitierten Konkurrentenstreitverfahrens vor dem VG und schöpft seine Beobachtungen u.a. aus dieser Erfahrung; die Darstellung zielt jedoch auf strukturelle Fragen des Systems und nicht auf den rechtskräftig entschiedenen Einzelfall.
Das verstehe ich als: Er war beteiligt im Sinne von: Er war derjenige, der nach dem Artikel "übergangen" wurde. Dadurch bekommt das Ganze natürlich eine leicht angesäuerte Note... just saying.
Re: Richterbesoldung
Verfasst: Sonntag 15. Februar 2026, 12:10
von Strich
Deswegen legt er es auch offen.
Re: Richterbesoldung
Verfasst: Sonntag 15. Februar 2026, 16:40
von KMR
Dass sich viele für die StA wohl nicht begeistern können, ist mir bekannt. Wie ist das aber mit den Kollegen im richterlichen Dienst? Sind die strafrechtlichen Dezernate unbeliebt (unterscheidet sich das ggf. auch zwischen AG/LG wegen des Beisitzerdaseins am LG)?
Re: Richterbesoldung
Verfasst: Sonntag 15. Februar 2026, 18:29
von Gürteltier
Strich hat geschrieben: Sonntag 15. Februar 2026, 12:10
Deswegen legt er es auch offen.
Weil es dann weniger angesäuert wirkt? Naja, auf jeden Fall ist es besser, als wenn es nicht drin stünde - komplette Zustimmung.
Re: Richterbesoldung
Verfasst: Sonntag 15. Februar 2026, 18:33
von Gürteltier
KMR hat geschrieben: Sonntag 15. Februar 2026, 16:40
Dass sich viele für die StA wohl nicht begeistern können, ist mir bekannt. Wie ist das aber mit den Kollegen im richterlichen Dienst? Sind die strafrechtlichen Dezernate unbeliebt (unterscheidet sich das ggf. auch zwischen AG/LG wegen des Beisitzerdaseins am LG)?
Dazu ein tolles Phänomen aus Bayern: In Bayern gibt es ja in der ordentlichen Gerichtsbarkeit das “zwingende” Wechselmodell: Man muss grundsätzlich eine festgelegte Dauer von einigen Jahren bei der StA sein - idR ist das am Anfang des Einstiegs, also in der Proberichterzeit. Man kann wohl auch kurz als Richter einsteigen und wechselt dann nach 2 Jahren zur StA. Aber an einer nicht unerheblichen StA-Zeit führt nichts vorbei. Das Ergebnis: Die ganzen sachbearbeitenden Staatsanwälte sind - nahezu alle - komplette Berufseinsteiger und in nicht unerheblichem Maße sogar eher desinteressiert am Strafrecht und an der Tätigkeit als Staatsanwalt (klassischer Fall: Man will Zivilrichter werde). Damit hält man zwar seine Einstiegsnoten in der Justiz hoch und die StA vergleichsweise “personell ausgestattet”. Da es aber eine Flut a super jungen Mitarbeitern bei der StA führt, mag man darin durchaus eine eigenwillige Dynamik erblicken.
Dann kommt noch Phase 2 der Leute, die eigentlich nicht *wirklich* zur StA wollen: Durch das Wechselmodell ist wohl die Tätigkeit als Gruppenleiter die beste Möglichkeit, um ein bisschen die Karriereleiter hinaufzusteigen und Chancen auf R2 zu haben. Damit haben wir dann schon die nächste Riege an Leuten, die eventuell eigentlich gar nicht wirklich da sitzen wollen. Gut, dass das dann die Leute sind, die den Berufseinsteigern über die Schulter gucken…
Re: Richterbesoldung
Verfasst: Montag 16. Februar 2026, 13:09
von Strich
Gürteltier hat geschrieben: Sonntag 15. Februar 2026, 18:29
Strich hat geschrieben: Sonntag 15. Februar 2026, 12:10
Deswegen legt er es auch offen.
Weil es dann weniger angesäuert wirkt? Naja, auf jeden Fall ist es besser, als wenn es nicht drin stünde - komplette Zustimmung.
Wie würdest du denn deinen Unmut als unterlegener Bewerber in einem, deiner Meinung nach schlechten System, offenbaren?