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Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 9. Januar 2022, 17:22
von Joshua
Joshua hat geschrieben: Sonntag 9. Januar 2022, 15:03
Edit: Und zu der Sonderzahlung iHv 1300 Euro:
Ergänzung:

Wie hoch ist das Richtergehalt in 10 + 1 Jahren mit je 2,5 % durchschnittlicher Gehaltserhöhung über 10 Jahre, ausgehend von 70.000 €, einmal mit der Nullrunde 2021, einmal mit der eigentlich gebotenen Erhöhung 2021 gerechnet:

a) 70.000 € (Gehalt jetzt) x 1,025 hoch 10 =
89.605,91 €

b) 70.000 € (Gehalt jetzt) x 1,04 x 1,025 hoch 10 =
93.190,154 €

Daran - und an den sich je jährlich zudem realisierenden jeweiligen "Verlusten" - wird deutlich, welch miese "Kompensation" die Einmalzahlung von 1300 € ist...

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 9. Januar 2022, 17:23
von Joshua
Tibor hat geschrieben: Sonntag 9. Januar 2022, 17:19 Wahrscheinlich würde deine Vita nicht mehr GK-geeignet sein. Nach mehreren Jahren Berufserfahrung, ist man in seinem Arbeitsrrhythmus so festgefahren, das man gerade nicht mehr „einfach so“ umsteigen kann. Option dadurch 0,00.
Nein, da liegst du vollkommen falsch. Aber danke für deine Beratung, und das für 0,00 €. :alright

Edit:

Deine unsachlichen Anfeindungen zeigen nur erneut, dass du als Mod. vollkommen ungeeignet bist. Du zerstörst dieses wichtige Forum.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 9. Januar 2022, 17:24
von gola20
Joshua hat geschrieben: Sonntag 9. Januar 2022, 17:04
gola20 hat geschrieben: Sonntag 9. Januar 2022, 17:02 Dann lass dich entlassen und gehe zu Gleiss Lutz.
Neidisch auf meine Optionen? :alright :alright :alright
Sind die Notenanforderungen schon so sehr gesunken, dass auch du Chancen hättest?

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 9. Januar 2022, 17:25
von Joshua
gola20 hat geschrieben: Sonntag 9. Januar 2022, 17:24
Joshua hat geschrieben: Sonntag 9. Januar 2022, 17:04
gola20 hat geschrieben: Sonntag 9. Januar 2022, 17:02 Dann lass dich entlassen und gehe zu Gleiss Lutz.
Neidisch auf meine Optionen? :alright :alright :alright
Sind die Notenanforderungen schon so sehr gesunken, dass auch du Chancen hättest?
Kindergartenlevel.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 9. Januar 2022, 19:40
von famulus
Also in Thüringen (Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation) gab's neulich nen fetten Nachschlag auf die Familienzuschläge - thx BVerfG!

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 9. Januar 2022, 19:45
von Joshua
Joshua hat geschrieben: Sonntag 9. Januar 2022, 17:22
Daran - und an den sich je jährlich zudem realisierenden jeweiligen "Verlusten" - wird deutlich, welch miese "Kompensation" die Einmalzahlung von 1300 € ist...
Diese jährlichen Verluste sind (ceteris paribus, jew. in €):
2.800
2.870
2.941,75
3.015,29
3.090,67
3.167,94
3.247,14
3.328,32
3.411,52
3.496,81
3.584,23

Verlust > 30.000 € brutto über 10 Jahre.

Verluste weiterer 10 Jahre:

3.673,84
3.765,68
3.859,83
3.956,32
4.055,23
4.156,61
4.260,53
4.367,04
4.476,22
4.588,12
4.702,82

Über 20 Jahre:

Verlust ca. 80.000 €

Daher bleibt es dabei: Wenn hier die Einmalzahlung von 1300 € sogar von Interessenvertretern als "annehmbares Ergebnis" hingestellt wird, ist das mathematische Unfähigkeit oder bewusste Augenwischerei.

Nullrunde bleibt Nullrunde, die 1300 € sind ein schrumpeliges kleinstes Trostpflaster!

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 9. Januar 2022, 20:00
von scndbesthand
Man muss das Positive sehen! Die Einmalzahlung muss nur sinnvoll investiert werden. Z. B. können von dem Betrag jetzt günstig Samen für biologisch dynamische Gemüsesorten im Schrebergarten gekauft werden. Langfristig lohnt das, wenn beim gierigen Landwirt am Stadtrand beispielsweise schon 2,00 EUR pro Kartoffelkilo abgedrückt werden müssen. Ferner auf die Anschaffungsliste gehört ein Weck-Einkochgerät nebst Gläsern, Gummiringen und Klammern für saure Gurken und so. Oder ein Kurs in Automechanik, um in Zukunft kleinere Arbeiten am alten Vehikel selbst ausführen zu können.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 9. Januar 2022, 20:05
von Joshua
Kann die konsequente Besamung im Schrebergarten die 80.000 € auffangen? Ich habe noch Restzweifel.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 9. Januar 2022, 20:11
von Tibor
Joshua hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben: Sonntag 9. Januar 2022, 17:19 Wahrscheinlich würde deine Vita nicht mehr GK-geeignet sein. Nach mehreren Jahren Berufserfahrung, ist man in seinem Arbeitsrrhythmus so festgefahren, das man gerade nicht mehr „einfach so“ umsteigen kann. Option dadurch 0,00.
Nein, da liegst du vollkommen falsch. Aber danke für deine Beratung, und das für 0,00 €. :alright

Edit:

Deine unsachlichen Anfeindungen zeigen nur erneut, dass du als Mod. vollkommen ungeeignet bist. Du zerstörst dieses wichtige Forum.
Ich weiß nicht, woher du deine Weisheit nimmst. Aber ich kenne niemanden, der nach > 5 Jahren in der Justiz in die GK auf den klassischen Partnertrack gewechselt ist. Die Punkte aus den Examina oder sonstiges Brimbamborium (Dr., Master, Zweitstudium) verblassen da sehr schnell. Wenn, dann gibt es Wechsel von Leuten nach der Pension als of counsel. Faktisch funktioniert der Wechsel nur 1x, nämlich aus der Anwaltschaft in die Justiz, das auch mit Berufserfahrung 3-8 Jahre. Aber in die umgekehrte Richtung höchstens zum Mittelstand, aber du kannst mich gern eines besseren belehren und irgendwelche (Senior) Associates-, Director- oder Partner-Lebensläufe von GK Seiten zeigen.

Insoweit null Anfeindung, schon gar nicht unsachlich. Es geht vielmehr nur darum, dich von deinem hohen Ross herabzuholen.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 9. Januar 2022, 20:29
von Tibor
Joshua, du redest auch mathematisches Blech:
Joshua hat geschrieben: Sonntag 9. Januar 2022, 15:03 Edit: Und zu der Sonderzahlung iHv 1300 Euro:

Hier muss gesehen werden, dass die damit verbundenene Nullrunde ja bedeutet, dass die eigentlich fällige prozentuale Erhöhung (zur Erinnerung: Die Nominallöhne waren im 3. Quartal 2021 um knapp 4% ggü. 2020 gestiegen!) in allen Folgejahren fehlen wird, weil die weiteren Erhöhungen ab 2023 ja auf die nicht-erhöhte Besoldung 2022 aufsatteln.

Jeder kann sich ausrechnen, dass die entgagenene Erhöhung um 4%, wenn sie in den Folgejahren nicht kompensiert wird (was nicht erfolgen wird), in zehn Jahren 10 x 4 % = 40% "entgangene Einnahmen" bedeutet. Daher: Bad deal.
Natürlich entspricht 1.300 € von 70.000 € nicht 4%, sondern 1,85%. Woher nimmst du aber, dass die Sonderzahlung sich dann zu einer Lücke von 80.000 aufaddiert?

Joshua hat geschrieben: Sonntag 9. Januar 2022, 15:03 Ergänzung:

Wie hoch ist das Richtergehalt in 10 + 1 Jahren mit je 2,5 % durchschnittlicher Gehaltserhöhung über 10 Jahre, ausgehend von 70.000 €, einmal mit der Nullrunde 2021, einmal mit der eigentlich gebotenen Erhöhung 2021 gerechnet:

a) 70.000 € (Gehalt jetzt) x 1,025 hoch 10 = 89.605,91 €
b) 70.000 € (Gehalt jetzt) x 1,04 x 1,025 hoch 10 = 93.190,154 €
Woher nimmst du die Weisheit, dass wir 1x mit 2,5% p.a. und 1x mit 4,0% p.a. für 10 Jahre rechnen? Wenn du den Malus der Einmalzahlung berechnen willst, musst du schon ab Jahr 2 mit gleichen Parametern rechnen.

Bsp.

70.000 + 1x die 4% (statt Einmalzahlung) + 9 Jahre 2,5% = Totalbesoldung für 10 Jahre = 770.345,31 €
70.000 + 1.300 einmalig + 9 Jahre 2,5% = Totalbesoldung für 10 Jahre = 754.472,81 €

Delta in 10 Jahren also "nur" 15.872,50 € (nach 20 Jahren: 33.844,47 €). Ich weiß nicht, wie und warum du auf 80.000 € kommen willst. Das ist unredlich und kennt man sonst nur von der NRV!

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 9. Januar 2022, 20:48
von Joshua
Tibor hat geschrieben: Sonntag 9. Januar 2022, 20:11
Joshua hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben: Sonntag 9. Januar 2022, 17:19 Wahrscheinlich würde deine Vita nicht mehr GK-geeignet sein. Nach mehreren Jahren Berufserfahrung, ist man in seinem Arbeitsrrhythmus so festgefahren, das man gerade nicht mehr „einfach so“ umsteigen kann. Option dadurch 0,00.
Nein, da liegst du vollkommen falsch. Aber danke für deine Beratung, und das für 0,00 €. :alright

Edit:

Deine unsachlichen Anfeindungen zeigen nur erneut, dass du als Mod. vollkommen ungeeignet bist. Du zerstörst dieses wichtige Forum.
Ich weiß nicht, woher du deine Weisheit nimmst. Aber ich kenne niemanden, der nach > 5 Jahren in der Justiz in die GK auf den klassischen Partnertrack gewechselt ist. Die Punkte aus den Examina oder sonstiges Brimbamborium (Dr., Master, Zweitstudium) verblassen da sehr schnell. Wenn, dann gibt es Wechsel von Leuten nach der Pension als of counsel. Faktisch funktioniert der Wechsel nur 1x, nämlich aus der Anwaltschaft in die Justiz, das auch mit Berufserfahrung 3-8 Jahre. Aber in die umgekehrte Richtung höchstens zum Mittelstand, aber du kannst mich gern eines besseren belehren und irgendwelche (Senior) Associates-, Director- oder Partner-Lebensläufe von GK Seiten zeigen.

Insoweit null Anfeindung, schon gar nicht unsachlich. Es geht vielmehr nur darum, dich von deinem hohen Ross herabzuholen.
Unsachlich schon deswegen, weil natürlich nur der Einzelfall betrachtet werden kann (Absicherung der Option durch belastbare Kontakte?). Unsachlich v.a., weil: Die Optionen eines Users "Joshua", von der Justiz in eine Großbude zu wechseln, sind VÖLLIG unerheblich für das Thema des Threads. Derailing pur.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 9. Januar 2022, 21:06
von Joshua
Berechnung:

Dieses Jahr die 4% auf die 70.000 €. Sind 2800 €.

Diese können in den Folgejahren nicht an den jeweiligen Erhöhungen von 2,5% partizipieren.

Also entgehen in Jahr 2:

Erneut die 2800 €
plus
die 2,5% DARAUF
[edit: Natürlich nicht auf die 70.000, die selbstverständlich an der Erhöhung um 2,5% teilhaben]
= 2870 €
usw.

Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 9. Januar 2022, 21:13
von Tibor
Das Delta ist aber nur 1.500€, weil du in alt 1) +4% (2.800€) und in alt 2) + 1.300€ rechnen musst. Also ist das sich fortsetzende Delta eben nicht 2.800€, sondern 1.500€.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 9. Januar 2022, 21:23
von Joshua
Tibor hat geschrieben: Sonntag 9. Januar 2022, 21:13 Das Delta ist aber nur 1.500€, weil du in alt 1) +4% (2.800€) und in alt 2) + 1.300€ rechnen musst. Also ist das sich fortsetzende Delta eben nicht 2.800€, sondern 1.500€.
Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder? Denk noch einmal drüber nach, wo dein Fehler liegt...

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 9. Januar 2022, 21:27
von Joshua
Von dieser Summe

2.800
2.870
2.941,75
3.015,29
3.090,67
3.167,94
3.247,14
3.328,32
3.411,52
3.496,81
3.584,23

darfst du einmal 1300 abziehen.

Ergibt ca. 33.000 €.

Also war mein > 30.000 € noch sehr milde geschätzt.