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Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 9. Januar 2022, 21:29
von Joshua
Zudem habe ich mit
Joshua hat geschrieben: Sonntag 9. Januar 2022, 17:22 10 + 1 Jahren
gerechnet, das ist aber egal, da du bereits einen Grundlagenfehler machst...

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 9. Januar 2022, 21:36
von Tibor
Ah, jetzt verstehe ich dein Problem, nachdem ich mal unter https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/t ... ahlung.pdf nachgelesen habe.

Du setzt deine einmalige Pauschalerhöhung nicht dauerhaft drauf. Gut, wenn du davon ausgehst. Gut, aber letztlich auch unredlich, weil du unterstellst, dass die Einmalzahlung einen Kaufkraftverlust ausgleicht. Tatsächlich ist es eine Corona-Sonderzahlung zur Abmilderung zusätzlicher Belastungen der Corona-Krise. Das hat nichts mit allgemeiner Gehaltserhöhung zu tun und da Richter wohl keine zusätzlichen CoronaLasten hatten (welche auch?), bin ich natürlich - soweit muss doch jeder denken - davon ausgegangen, dass du eine allgemeine Pauschalerhöhung meinst.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 9. Januar 2022, 21:39
von Tibor
PS in 2021 gab es keine Beamten-Nullrunden, sondern zumeist 1,4%

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 9. Januar 2022, 22:04
von Joshua
Schön, dass du deinen Rechenfehler erkannt hast. Lachhaft, so zu tun, als wäre die Quelle deines Irrtums, dass dir unbekannt gewesen sei, dass eine Einmalzahlung eine Einmalzahlung ist.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 9. Januar 2022, 22:10
von Tibor
Ich mach das jetzt mal wie du immer: Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass allen klar ist, dass Richter keine Coronalasten getragen haben und es 2021 keine Nullrunde gab. Wie kann ich ahnen, dass du unvergleichbare Sachverhalte nutzt, um hier von deinem Problem abzulenken, dass der GK 1st Year kein tauglicher Vergleichsparameter ist.

Aber zum runterkommen: https://youtu.be/O1USzHJXMak

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 9. Januar 2022, 23:06
von Joshua
Absurd.

Das Promotionsthema "Die dauerhaft gewährte Einmalzahlug" kannst du dir aber gerne reservieren. :alright

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 9. Januar 2022, 23:10
von Joshua
Demnächst hier:

Empfehlungen für Lernhilfen für die Klassen 5-10,

Thema: Rechnen mit Potenzen.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 9. Januar 2022, 23:13
von Tibor
Joshua hat geschrieben:Absurd.

Das Promotionsthema "Die dauerhaft gewährte Einmalzahlug" kannst du dir aber gerne reservieren. :alright
Einmalzahl UG hat was.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 9. Januar 2022, 23:25
von thh
gola20 hat geschrieben: Sonntag 9. Januar 2022, 17:02Dann lass dich entlassen und gehe zu Gleiss Lutz.
Klingt nach Win-Win-Win.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Montag 10. Januar 2022, 10:01
von Joshua
Nach den sinnlosen Abstechern in kräftigst pisa-affirmative Matheirrungen und -wirrungen bleibt es also bei meiner sehr negativen Einschätzung der Einmalzahlung iHv 1300 Euro.
Joshua hat geschrieben: Sonntag 9. Januar 2022, 19:45
Diese jährlichen Verluste sind (ceteris paribus, jew. in €):
2.800
2.870
2.941,75
3.015,29
3.090,67
3.167,94
3.247,14
3.328,32
3.411,52
3.496,81
3.584,23

Verlust > 30.000 € brutto über 10 Jahre.

Verluste weiterer 10 Jahre:

3.673,84
3.765,68
3.859,83
3.956,32
4.055,23
4.156,61
4.260,53
4.367,04
4.476,22
4.588,12
4.702,82

Über 20 Jahre:

Verlust ca. 80.000 €

Daher bleibt es dabei: Wenn hier die Einmalzahlung von 1300 € sogar von Interessenvertretern als "annehmbares Ergebnis" hingestellt wird, ist das mathematische Unfähigkeit oder bewusste Augenwischerei.

Nullrunde bleibt Nullrunde, die 1300 € sind ein schrumpeliges kleinstes Trostpflaster!

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Montag 10. Januar 2022, 10:46
von OJ1988
Joshua hat geschrieben: Montag 10. Januar 2022, 10:01 Nach den sinnlosen Abstechern in kräftigst pisa-affirmative Matheirrungen und -wirrungen bleibt es also bei meiner sehr negativen Einschätzung der Einmalzahlung iHv 1300 Euro.
Joshua hat geschrieben: Sonntag 9. Januar 2022, 19:45
Diese jährlichen Verluste sind (ceteris paribus, jew. in €):
2.800
2.870
2.941,75
3.015,29
3.090,67
3.167,94
3.247,14
3.328,32
3.411,52
3.496,81
3.584,23

Verlust > 30.000 € brutto über 10 Jahre.

Verluste weiterer 10 Jahre:

3.673,84
3.765,68
3.859,83
3.956,32
4.055,23
4.156,61
4.260,53
4.367,04
4.476,22
4.588,12
4.702,82

Über 20 Jahre:

Verlust ca. 80.000 €

Daher bleibt es dabei: Wenn hier die Einmalzahlung von 1300 € sogar von Interessenvertretern als "annehmbares Ergebnis" hingestellt wird, ist das mathematische Unfähigkeit oder bewusste Augenwischerei.

Nullrunde bleibt Nullrunde, die 1300 € sind ein schrumpeliges kleinstes Trostpflaster!
Richter werden in D im Vergleich zu GK-Anwälten oder Richtern aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis schlecht bezahlt, das bestreitet hier niemand. Der Streit darüber, ob dieser Vergleich sinnvoll ist, ist doch aber auch uninteressant, zumal für uns Nicht-Richter. Augen auf bei der Berufswahl.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Montag 10. Januar 2022, 10:52
von Strich
OJ1988 hat geschrieben: Montag 10. Januar 2022, 10:46 ...Augen auf bei der Berufswahl.
Ja gut, das kann aber nicht dazu führen, dass die Bezahlung nicht angemessen sein muss.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Montag 10. Januar 2022, 11:00
von Tibor
Nehmen wir doch einfach R1, Stufe 6 aus Nds. Ausgangspunkt ist die letzte Erhöhung zum 1.3.2021 um 1,4%.

Also haben wir 2x 5.356,70 EUR und 10x 5.431,69 EUR in 2021 = 65.030,30 EUR.

Dann sagt der TVL nun 2,8% ab 1.12.2022 und dafür 1.300 EUR einmalig = 66.632,37 EUR in 2022
Alternativ-Szenario wäre 2,8% ab 1.1.2022 ohne Einmalzahlung, also 12 x 5.431,69 x 1,028 = 67.005,33 EUR. Per Ende 2022 haben wir also ein Delta von 372,96 EUR.

Im Ausgangs-Szenario rechnen wir als ab 1.12.2022 mit +2,8% vom Grundbetrag weiter, also in 2023 dann erst 12x 67.005,33 EUR. Ich komme dann bei Fortsetzung mit +2,8% p.a. bis Ende 2030 auf ein Gesamtdelta von 16.938 EUR.

Kannst du das mit den 80TEuro nochmal erklären?

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Montag 10. Januar 2022, 11:07
von Tibor
Strich hat geschrieben: Montag 10. Januar 2022, 10:52 Ja gut, das kann aber nicht dazu führen, dass die Bezahlung nicht angemessen sein muss.
Es geht nur darum, dass es völlig irre ist, wenn man auf GK 1st-year Gehälter schielt und man gleichzeitig als RiAG/RiLG nebst Besoldungssicherheit anfangen will. Es ist absoluter Irrsinn, wenn man Einstiegsgehälter ohne Rücksicht auf weitere berufliche Entwicklung und Lebensarbeitszeit heranzieht. Nur weil das BVerfG mal so einen Mist hat anklingen lassen, ist es ganz sicher nicht in der Absolutheit richtig. Wenn, dann muss man schon schauen, was der durchschnittlich als R1 beginnende Proberichter an Noten mitbringt, wie viele es davon p.a. gibt und welches Median-Gehalt man verdienen würde. Es ist nämlich offenkundig, das für > 100.000 EUR ganz sicher nur ein Bruchteil an Leuten (verglichen zu Proberichterneueinstellungen) startet.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Montag 10. Januar 2022, 11:39
von gola20
Wer meint, dass seine Besoldung unangmessen ist, der kann doch klagen gehen.