Re: Richterbesoldung
Verfasst: Mittwoch 17. August 2022, 22:16
Dann sollten Richter aber auch weniger als Müllwerker verdienen, die mehr arbeiten.
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Insbesondere muss man nicht begründen, warum man publizistisch und auf dem Klagewege die Beförderung zum Vorsitzenden Richter erkämpft hat, wenn man selbst die damit verbundene höhere Besoldung für sachwidrig hält und der Ansicht ist, dass es rechtswidrig sei, wenn nicht jeder Richter der Spruchgruppe den Akteninhalt selbst erarbeitet (10-Augen-Prinzip - das man dann allerdings selbst nach kurzer Zeit aus organisatorischen Gründen wieder abschafft ...).Strich hat geschrieben: ↑Dienstag 16. August 2022, 17:43Hmm also ich finde, es ist schon eine andere Aufgabe, einheitlich letztinstanzlich Volkswagen wegen Diesel zu verurteilen, als für Buxtehude zu sagen, dass das Messgerät Leivtec an der Kreuzung Hauptstraße/Kleinstraße falsch aufgestellt und daher unverwertbar ist ... Es wäre daher schön gewesen, wenn er dieses "andere Aufgabe" mal ein wenig näher beleuchtet hätte. Mit ehemals R8 muss man aber auch nicht mehr so viel begründen, wohl wegen der "blauen Himmel Theorie"
https://www.faz.net/aktuell/finanzen/in ... 13546.htmlVon 3600 Euro netto bleibt jetzt nichts mehr übrig
[...]
Nach Berechnungen der Sparkassen hätten Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen von weniger als 3600 Euro derzeit am Monatsende kein Geld mehr übrig und müssten Lücken dann teilweise durch ihre eigenen Ersparnisse schließen.
https://www.focus.de/finanzen/karriere/ ... 62669.htmlDemnach zählte im Jahr 2018 ein Alleinstehender zu den einkommensreichsten 10 Prozent, wenn er über ein Nettoeinkommen von mehr als 3700 Euro im Monat verfügte. Zwei Jahre zuvor, also nach den Daten aus dem Jahr 2016, lag die Grenze noch bei 3440 Euro.
https://www.thueringer-beamtenbund.de/a ... empfehlen/Eine verfassungsgemäße Besoldung wird nicht lediglich mittels Detailanpassungen bei den unteren Besoldungsgruppen und Familienzuschlägen erreicht. Die Besoldung muss unabhängig von Familienstand und Kinderzahl im Grundsatz vorrangig dem Amte nach angemessen sein [...]
Ich kann dir sehr genau sagen, was für München für die der Besoldung weiter zugrunde zu legende Kernfamilie "2 Erwachene, 2 Kinder" gilt, da die örtlichen Lebens- und insbesondere Wohnkosten gut erfasst sind.
Das Argument, dass jedes Familienmodell finanziell abgesichert sein müsste bleibt schon deshalb sehr schwach, da die durchschnittliche Familie sich in den letzten 100 Jahren mehrfach massiv verändert hat und ebendies zu berücksichtigen ist.Joshua hat geschrieben: ↑Sonntag 18. September 2022, 16:55 Immer wieder interessant zu sehen, wie hier in ganz weiter Entfernung von Art. 6 GG bestimmte Familienmodelle propagiert und andere (wie etwa das Alleinverdienermodell), die manchen hier nicht in den Kram passen, in sehr einseitiger Sichtweise verdammt werden.
Zu derartigem Unfug hat erst kürzlich wieder - und nur beispielhaft genannt - der Thüringer Beamtenbund alles Wesentliche gesagt:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/a ... empfehlen/Eine verfassungsgemäße Besoldung wird nicht lediglich mittels Detailanpassungen bei den unteren Besoldungsgruppen und Familienzuschlägen erreicht. Die Besoldung muss unabhängig von Familienstand und Kinderzahl im Grundsatz vorrangig dem Amte nach angemessen sein [...]
Das ist ein schwacher Post.Theopa hat geschrieben: ↑Montag 19. September 2022, 12:07Das Argument, dass jedes Familienmodell finanziell abgesichert sein müsste bleibt schon deshalb sehr schwach, da die durchschnittliche Familie sich in den letzten 100 Jahren mehrfach massiv verändert hat und ebendies zu berücksichtigen ist.Joshua hat geschrieben: ↑Sonntag 18. September 2022, 16:55 Immer wieder interessant zu sehen, wie hier in ganz weiter Entfernung von Art. 6 GG bestimmte Familienmodelle propagiert und andere (wie etwa das Alleinverdienermodell), die manchen hier nicht in den Kram passen, in sehr einseitiger Sichtweise verdammt werden.
Zu derartigem Unfug hat erst kürzlich wieder - und nur beispielhaft genannt - der Thüringer Beamtenbund alles Wesentliche gesagt:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/a ... empfehlen/Eine verfassungsgemäße Besoldung wird nicht lediglich mittels Detailanpassungen bei den unteren Besoldungsgruppen und Familienzuschlägen erreicht. Die Besoldung muss unabhängig von Familienstand und Kinderzahl im Grundsatz vorrangig dem Amte nach angemessen sein [...]
1920 wären 8-10 Kinder absolut normal gewesen, in den meisten Gegenden wäre man damit nicht aufgefallen. Muss das heute finanzierbar sein? 1960 waren 3-4 Kinder und die Hausfrauenehe der Normalfall, 2020 sind 0-2 Kinder und Doppelverdienerehen mit Teilzeit/Vollzeit-Kombinationen gerade bei Akademikern der Normalfall.
Wieso das Grundgehalt nun zwingend die Möglichkeit geben müsste jedes beliebige Familienmodell, das einem gerade gefällt zu finanzieren erschließt sich mir nicht. Muss ich wenn ich als Richter gerne im Mormonen-Stil 15 Kinder möchte direkt mit 8000€ netto in R1 einsteigen um mir das Haus mit 400qm Wohnfläche und die 100 € Lebensmittel pro Tag zu leisten? Sonst kann ich ja mein Familienmodell nicht ausleben. Wenn nicht, wo ist dann die exakte Grenze der zu finanzierenden Familie?