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Re: Richterbesoldung

Verfasst: Mittwoch 17. August 2022, 22:16
von Sektnase
Dann sollten Richter aber auch weniger als Müllwerker verdienen, die mehr arbeiten.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Montag 22. August 2022, 08:51
von thh
Strich hat geschrieben: Dienstag 16. August 2022, 17:43Hmm also ich finde, es ist schon eine andere Aufgabe, einheitlich letztinstanzlich Volkswagen wegen Diesel zu verurteilen, als für Buxtehude zu sagen, dass das Messgerät Leivtec an der Kreuzung Hauptstraße/Kleinstraße falsch aufgestellt und daher unverwertbar ist ... Es wäre daher schön gewesen, wenn er dieses "andere Aufgabe" mal ein wenig näher beleuchtet hätte. Mit ehemals R8 muss man aber auch nicht mehr so viel begründen, wohl wegen der "blauen Himmel Theorie"
Insbesondere muss man nicht begründen, warum man publizistisch und auf dem Klagewege die Beförderung zum Vorsitzenden Richter erkämpft hat, wenn man selbst die damit verbundene höhere Besoldung für sachwidrig hält und der Ansicht ist, dass es rechtswidrig sei, wenn nicht jeder Richter der Spruchgruppe den Akteninhalt selbst erarbeitet (10-Augen-Prinzip - das man dann allerdings selbst nach kurzer Zeit aus organisatorischen Gründen wieder abschafft ...).

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 18. September 2022, 15:16
von Joshua
Von 3600 Euro netto bleibt jetzt nichts mehr übrig

[...]

Nach Berechnungen der Sparkassen hätten Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen von weniger als 3600 Euro derzeit am Monatsende kein Geld mehr übrig und müssten Lücken dann teilweise durch ihre eigenen Ersparnisse schließen.
https://www.faz.net/aktuell/finanzen/in ... 13546.html

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 18. September 2022, 15:43
von gola20
Demnach zählte im Jahr 2018 ein Alleinstehender zu den einkommensreichsten 10 Prozent, wenn er über ein Nettoeinkommen von mehr als 3700 Euro im Monat verfügte. Zwei Jahre zuvor, also nach den Daten aus dem Jahr 2016, lag die Grenze noch bei 3440 Euro.
https://www.focus.de/finanzen/karriere/ ... 62669.html

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 18. September 2022, 16:01
von Tibor
Mann muss es sich leisten können, wenn die Frau nicht arbeiten will.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 18. September 2022, 16:06
von famulus
Aber Maßstab muss doch der in Downtown München lebende Single sein!!1!

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 18. September 2022, 16:14
von Tibor
Nein, der Familienernährer mit Frau daheim, drei Kindern, Einkauf beim Biobauern und sanierungsbedürftigem Bauernhof 50km entfernt vom Gericht.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 18. September 2022, 16:55
von Joshua
Immer wieder interessant zu sehen, wie hier in ganz weiter Entfernung von Art. 6 GG bestimmte Familienmodelle propagiert und andere (wie etwa das Alleinverdienermodell), die manchen hier nicht in den Kram passen, in sehr einseitiger Sichtweise verdammt werden.

Zu derartigem Unfug hat erst kürzlich wieder - und nur beispielhaft genannt - der Thüringer Beamtenbund alles Wesentliche gesagt:
Eine verfassungsgemäße Besoldung wird nicht lediglich mittels Detailanpassungen bei den unteren Besoldungsgruppen und Familienzuschlägen erreicht. Die Besoldung muss unabhängig von Familienstand und Kinderzahl im Grundsatz vorrangig dem Amte nach angemessen sein [...]
https://www.thueringer-beamtenbund.de/a ... empfehlen/

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 18. September 2022, 17:20
von Joshua
famulus hat geschrieben: Sonntag 18. September 2022, 16:06 Downtown München
Ich kann dir sehr genau sagen, was für München für die der Besoldung weiter zugrunde zu legende Kernfamilie "2 Erwachene, 2 Kinder" gilt, da die örtlichen Lebens- und insbesondere Wohnkosten gut erfasst sind.

Berechnung nach Statistiken der Bundesagentur für Arbeit für den Monat April 2020 (nach Stuttmann, NVwZ-Beilage 2020, 83):

- Anerkannte Wohnkosten 4-köpfige Familie:
1.020,07 Euro

(- 95 %-Perzentil der Wohnkosten: 1.701,58 Euro)

- Danach und den LHK iÜ: Grundsicherungsniveau:
38.723,03 Euro

- Mindestbesoldung (= unterste Besoldungsgruppe!!!) unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots (!!!) zur Grundsicherung:
44.531,48 Euro netto!

- Jetzt für die höheren Besoldungsgruppen (wie entsprechend auch die R-Besoldung) entsprechend hochrechnen; auch verfassungsrechtlich zwingend;
also klettern von Stufe zu Stufe!

- Und man weiß, dass wir weiter in allen Bundesländern ganz tief in der Verfassungswidrigkeit der R-Besoldung hocken.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 18. September 2022, 18:42
von gola20
Ok, was ist dann R1 Stufe 1?

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 18. September 2022, 18:58
von Joshua
Jemand, der so viel über das Besoldungssystem weiß wie du, kann das in dem Bruchteil einer Sekunde selbst ausrechnen.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 18. September 2022, 23:51
von Tibor
Verfassungsrechtlich zwingend!!!

Bild

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Montag 19. September 2022, 09:04
von Joshua
Wenn man den Unfug, den du und deine Gefolgsleute hier verbreiten, mit Fakten widerlegt, wirst du wie immer beleidigend. Arm.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Montag 19. September 2022, 12:07
von Theopa
Joshua hat geschrieben: Sonntag 18. September 2022, 16:55 Immer wieder interessant zu sehen, wie hier in ganz weiter Entfernung von Art. 6 GG bestimmte Familienmodelle propagiert und andere (wie etwa das Alleinverdienermodell), die manchen hier nicht in den Kram passen, in sehr einseitiger Sichtweise verdammt werden.

Zu derartigem Unfug hat erst kürzlich wieder - und nur beispielhaft genannt - der Thüringer Beamtenbund alles Wesentliche gesagt:
Eine verfassungsgemäße Besoldung wird nicht lediglich mittels Detailanpassungen bei den unteren Besoldungsgruppen und Familienzuschlägen erreicht. Die Besoldung muss unabhängig von Familienstand und Kinderzahl im Grundsatz vorrangig dem Amte nach angemessen sein [...]
https://www.thueringer-beamtenbund.de/a ... empfehlen/
Das Argument, dass jedes Familienmodell finanziell abgesichert sein müsste bleibt schon deshalb sehr schwach, da die durchschnittliche Familie sich in den letzten 100 Jahren mehrfach massiv verändert hat und ebendies zu berücksichtigen ist.

1920 wären 8-10 Kinder absolut normal gewesen, in den meisten Gegenden wäre man damit nicht aufgefallen. Muss das heute finanzierbar sein? 1960 waren 3-4 Kinder und die Hausfrauenehe der Normalfall, 2020 sind 0-2 Kinder und Doppelverdienerehen mit Teilzeit/Vollzeit-Kombinationen gerade bei Akademikern der Normalfall.

Wieso das Grundgehalt nun zwingend die Möglichkeit geben müsste jedes beliebige Familienmodell, das einem gerade gefällt zu finanzieren erschließt sich mir nicht. Muss ich wenn ich als Richter gerne im Mormonen-Stil 15 Kinder möchte direkt mit 8000€ netto in R1 einsteigen um mir das Haus mit 400qm Wohnfläche und die 100 € Lebensmittel pro Tag zu leisten? Sonst kann ich ja mein Familienmodell nicht ausleben. Wenn nicht, wo ist dann die exakte Grenze der zu finanzierenden Familie?

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Montag 19. September 2022, 12:24
von Strich
Theopa hat geschrieben: Montag 19. September 2022, 12:07
Joshua hat geschrieben: Sonntag 18. September 2022, 16:55 Immer wieder interessant zu sehen, wie hier in ganz weiter Entfernung von Art. 6 GG bestimmte Familienmodelle propagiert und andere (wie etwa das Alleinverdienermodell), die manchen hier nicht in den Kram passen, in sehr einseitiger Sichtweise verdammt werden.

Zu derartigem Unfug hat erst kürzlich wieder - und nur beispielhaft genannt - der Thüringer Beamtenbund alles Wesentliche gesagt:
Eine verfassungsgemäße Besoldung wird nicht lediglich mittels Detailanpassungen bei den unteren Besoldungsgruppen und Familienzuschlägen erreicht. Die Besoldung muss unabhängig von Familienstand und Kinderzahl im Grundsatz vorrangig dem Amte nach angemessen sein [...]
https://www.thueringer-beamtenbund.de/a ... empfehlen/
Das Argument, dass jedes Familienmodell finanziell abgesichert sein müsste bleibt schon deshalb sehr schwach, da die durchschnittliche Familie sich in den letzten 100 Jahren mehrfach massiv verändert hat und ebendies zu berücksichtigen ist.

1920 wären 8-10 Kinder absolut normal gewesen, in den meisten Gegenden wäre man damit nicht aufgefallen. Muss das heute finanzierbar sein? 1960 waren 3-4 Kinder und die Hausfrauenehe der Normalfall, 2020 sind 0-2 Kinder und Doppelverdienerehen mit Teilzeit/Vollzeit-Kombinationen gerade bei Akademikern der Normalfall.

Wieso das Grundgehalt nun zwingend die Möglichkeit geben müsste jedes beliebige Familienmodell, das einem gerade gefällt zu finanzieren erschließt sich mir nicht. Muss ich wenn ich als Richter gerne im Mormonen-Stil 15 Kinder möchte direkt mit 8000€ netto in R1 einsteigen um mir das Haus mit 400qm Wohnfläche und die 100 € Lebensmittel pro Tag zu leisten? Sonst kann ich ja mein Familienmodell nicht ausleben. Wenn nicht, wo ist dann die exakte Grenze der zu finanzierenden Familie?
Das ist ein schwacher Post.

Ich fang mal mit dem offensichtlichen an: Mormonenfamilie mit einer "Haupt"Frau und 15 Kidnern wirft hier in LSA bereits in der Endstufe R1 7.900 € netto ab.

"in den letzten 100 Jahren mehrfach massiv verändert hat und ebendies zu berücksichtigen ist."
Warum IST das zu berücksichtigen? Davon sehe ich weder im GG noch in den einschlägigen Gesetzes etwas. Es entspringt vielmehr deiner Vorstellugn davon, wie eine Familie heute auszusehen hat, die sich der Staat als gewollt vorstellt.
Damit sind wir auch beim nächsten Punkt: Es kommt überhaupt nicht darauf an, wie die "Kernfamilie" 1920, 1960 oder heute aussieht. Es kommt nur darauf an, dass es überhaupt einen Maßsstab gibt, an dem sich die amtsangemessene Aliminetation orientiert. Jetzt kann man natürlich sagen, dass das eben die 0-2 Kinder sind. Das große Gegenargument ist doch aber: Ich konnte mir mit Richtergehalt 1920 locker die 8-10 Kinder plus Hausfrau leisten. Der Streit entzündet sich doch nicht an diesem Maßstab oder an der Frage, welches Modell der Staat nun finanzieren soll, sondern an der Feststellung, dass ich heute bei weitem nicht mehr die Kaufkraft von 1920 habe, wo das alles ging.

Mit anderen Worten: Es wird nicht das finanziert, was mir gerade einfällt. Es sollte aber mal bitte nicht noch weiter abfallen, was es derzeit anhand der Inflation massiv tut.