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Re: Richterbesoldung

Verfasst: Mittwoch 4. Januar 2023, 08:24
von Theopa
Joshua hat geschrieben: Dienstag 3. Januar 2023, 18:34 Halbiert? Zumal mit zeitlichem Bezug zur Aufstellung des "Anscheinsbeweises" (=Urteilsspruch des BVerfG)?

[...]
Woher stammen diese Zahlen, Statista?

https://de.statista.com/statistik/daten ... utschland/

Meine Zahlen waren offenbar nicht korret, sie stammten den bayrischen Statistiken, bei welchen es eine Reduktion von ca. 2.200-2.400 Zweitexamen Ende der 90er/Anfang der 2000er auf ca. 1.300-1.500 zur Zeit meines Abschlusses gab. (https://www.justiz.bayern.de/landesjust ... sberichte/)

Auch das hat sich in den letzten Jahren aber offenbar wieder etwas verändert.

Also ja, meine Zahlen waren falsch, es fand wohl bundesweit nur eine Reduktion an Zweitexamina um ca. 25% von ~10.000 auf ~7.500 mit einem sich in den letzten 3-4 Jahren etwas nach oben verändernden Trend statt.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Donnerstag 5. Januar 2023, 14:37
von gola20
Joshua hat geschrieben: Dienstag 3. Januar 2023, 19:54
gola20 hat geschrieben: Dienstag 3. Januar 2023, 19:19
Joshua hat geschrieben: Dienstag 3. Januar 2023, 18:42
gola20 hat geschrieben: Dienstag 3. Januar 2023, 14:09 Man merkt schon, hier diskutieren fast nur Richter.

Reale Welt: https://www.spiegel.de/politik/deutschl ... b922b28ab2

Jurawelt: Zweikinderehe, Alimentationsprinzip, 9P vs 6P etc.

Natürlich muss gespart werden und das ist der Grund, dass fast nur die Familienzuschläge erhöht wurden. Ich empfehle einen Grundkurs VWL/BWL an der VHS zu besuchen.
Ich empfehle, das Urteil des BVerfG noch eiunmal zu lesen. Ist ein rechtliches Forum hier.

Im Übrigen: Tax the rich.
Ich habe das Urteil überflogen. Wenn du meinst, dass deine Rechte verletzt werden, dann geh doch klagen. In 15 Jahren kriegst du dein Urteil. Innerhalb dieser 15 Jahren merkst du dann, das Leben besteht nicht nur aus Rechtsfragen.
Überfliegen ist schlecht. Lesen wäre besser. Noch 15 Jahre, und du merkst vielleicht: Das Leben besteht nicht nur aus Oberflächlichkeiten.
Steile und oberflächliche These. Was bedeutet "Oberflächlichkeiten"?
Das Urteil ist mir zu lang. Kannst du es mir zusammenfassen?

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Montag 9. Januar 2023, 15:18
von Strich
Ja, die Besoldung ist verfassungswidrig.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Mittwoch 25. Januar 2023, 11:02
von Versicherungsnehmer
Habe gerade mal nachgerechnet: Wenn ich vom Land wieder in die Stadt zurückziehen würde, würde ich 400 € netto mehr bekommen. Allerdings könnte ich diese Differenz mit einem weiteren Kind auch wieder ausgleichen.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Sonntag 29. Januar 2023, 17:52
von Joshua
In der Diskussion zum Thema "Teuerungsrate und Löhne" und absehbar jetzt in den ÖD-Tarifverhandlungen (deren Ergebnisse voraussichtlich auf die Richter-Besoldung übertragen werden) ist ein beliebtes Argument, wir seien durch die Energiepreiskrise eben alle ärmer geworden.

Daher gebe ich keinen Raum für einen vollen Inflationsausgleich.

Wahr ist hingegen:
Trotz des viel beschworenen Fachkräftemangels und der Energiepreiskrise wuchs die deutsche Wirtschaftsleistung im vergangenen Jahr. Sie legte 2022 um 1,9 Prozent zu, wie das Statistische Bundesamt am Freitag mitteilte. Preisbereinigt wohlgemerkt, also nach Abzug der Inflation. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) belief sich damit im Jahr 2022 auf über 3,8 Billionen Euro nach rund 3,6 Billionen Euro im Jahr 2021.
Wir sind also real REICHER geworden.

"Drin" sind also eigentlich der volle Inflationsausgleich PLUS die 1,9%.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Montag 30. Januar 2023, 10:02
von Zippocat
Joshua hat geschrieben: Sonntag 29. Januar 2023, 17:52 Wir sind also real REICHER geworden.
Aber wenn wir - Du, ich und alle anderen - bereits real reicher geworden sind, warum willst Du dann noch mehr? Oder haben ggf. Unternehmen Gewinne erwirtschaftet, an denen Du partizipieren möchtest?

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2023, 10:20
von Theopa
Joshua hat geschrieben: Sonntag 29. Januar 2023, 17:52
Trotz des viel beschworenen Fachkräftemangels und der Energiepreiskrise wuchs die deutsche Wirtschaftsleistung im vergangenen Jahr. Sie legte 2022 um 1,9 Prozent zu, wie das Statistische Bundesamt am Freitag mitteilte. Preisbereinigt wohlgemerkt, also nach Abzug der Inflation. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) belief sich damit im Jahr 2022 auf über 3,8 Billionen Euro nach rund 3,6 Billionen Euro im Jahr 2021.
Wir sind also real REICHER geworden.

"Drin" sind also eigentlich der volle Inflationsausgleich PLUS die 1,9%.
Also soll die Beamtenbesoldung nun auch noch an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden? Danach müsste man wohl zunächst eine reduzierende Nachkorrektur vornehmen, da die Besoldung z.B. in den Jahren 2009 und 2020 jeweils deutlich zu kürzen gewesen wäre.

Für mich klingt das nach klassischem Rosinenpicken. Ein Kernaspekt in der Beamtenstellung ist doch gerade, dass man nicht an den Chancen und Risiken der freien Wirtschaft partizipiert.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2023, 13:14
von Strich
Theopa deine Argumentation wirkt ein bisschen so als würden wir alle in der Jauchegrube sitzen und wenn dann mal einer versucht aus der Jauchegrube zu klettern springst du hervor und zerrst ihn wieder in die Grube rein ...

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2023, 15:48
von Joshua
Zippocat hat geschrieben: Montag 30. Januar 2023, 10:02
Joshua hat geschrieben: Sonntag 29. Januar 2023, 17:52 Wir sind also real REICHER geworden.
Aber wenn wir - Du, ich und alle anderen - bereits real reicher geworden sind, warum willst Du dann noch mehr? Oder haben ggf. Unternehmen Gewinne erwirtschaftet, an denen Du partizipieren möchtest?
Du bist leider nicht witzig genug.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2023, 15:56
von Joshua
Theopa hat geschrieben: Dienstag 31. Januar 2023, 10:20
Joshua hat geschrieben: Sonntag 29. Januar 2023, 17:52
Trotz des viel beschworenen Fachkräftemangels und der Energiepreiskrise wuchs die deutsche Wirtschaftsleistung im vergangenen Jahr. Sie legte 2022 um 1,9 Prozent zu, wie das Statistische Bundesamt am Freitag mitteilte. Preisbereinigt wohlgemerkt, also nach Abzug der Inflation. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) belief sich damit im Jahr 2022 auf über 3,8 Billionen Euro nach rund 3,6 Billionen Euro im Jahr 2021.
Wir sind also real REICHER geworden.

"Drin" sind also eigentlich der volle Inflationsausgleich PLUS die 1,9%.
Also soll die Beamtenbesoldung nun auch noch an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden? Danach müsste man wohl zunächst eine reduzierende Nachkorrektur vornehmen, da die Besoldung z.B. in den Jahren 2009 und 2020 jeweils deutlich zu kürzen gewesen wäre.

Für mich klingt das nach klassischem Rosinenpicken. Ein Kernaspekt in der Beamtenstellung ist doch gerade, dass man nicht an den Chancen und Risiken der freien Wirtschaft partizipiert.
Im Urteil des BVerfG steht:

"Eine deutliche Abweichung der Besoldungsentwicklung von der Entwicklung des Verbraucherpreisindex in dem jeweils betroffenen Land oder – bei der Bundesbesoldung – auf Bundesebene ist ein weiteres Indiz für die Bestimmung des Kerngehalts der Alimentation (dritter Parameter).

107

Der Gesetzgeber hat bei der Bemessung der Besoldung zu berücksichtigen, dass diese dem Richter oder Staatsanwalt über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen seinem Amt angemessenen Lebensunterhalt ermöglichen muss (vgl. BVerfGE 8, 1 <14>; 44, 249 <265 f.>; 117, 330 <351>; 119, 247 <269>; 130, 263 <292>). Das Alimentationsprinzip verlangt − parallel zu der Konstellation eines familiär bedingten Unterhaltsbedarfs (vgl. BVerfGE 44, 249 <275>; 117, 330 <351 f.>) −, durch eine entsprechende Bemessung der Bezüge zu verhindern, dass das Gehalt infolge eines Anstiegs der allgemeinen Lebenshaltungskosten aufgezehrt wird und dem Richter oder Staatsanwalt infolge des Kaufkraftverlustes die Möglichkeit genommen wird, den ihm zukommenden Lebenszuschnitt zu wahren. Zur Ermittlung der wirtschaftlichen Situation des Richters oder Staatsanwalts ist der Entwicklung seines Einkommens die allgemeine Preisentwicklung anhand des Verbraucherpreisindex gegenüberzustellen. Der Verbraucherpreisindex bemisst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen (Mieten, Nahrungsmittel, Bekleidung, Kraftfahrzeuge, Friseur, Reinigung, Reparaturen, Energiekosten, Reisen etc.), die von privaten Haushalten für Konsumzwecke in Anspruch genommen werden."

Und 10% sind eben aufzehrend...

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2023, 16:00
von Joshua
Strich hat geschrieben: Dienstag 31. Januar 2023, 13:14 Theopa deine Argumentation wirkt ein bisschen so als würden wir alle in der Jauchegrube sitzen und wenn dann mal einer versucht aus der Jauchegrube zu klettern springst du hervor und zerrst ihn wieder in die Grube rein ...
Der deutsche Michel streitet stets lieber in gebückter Neidespose mit Seinesgleichen über die Krümelchen, die von den hochherrschaftlichen Tischen runterfallen, anstatt sich aufzurichten und etwas von den saftigen Steaks zu verlangen, die oben an den Tischen im Überfluss verspeist werden...

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Mittwoch 1. Februar 2023, 16:16
von Theopa
Strich hat geschrieben: Dienstag 31. Januar 2023, 13:14 Theopa deine Argumentation wirkt ein bisschen so als würden wir alle in der Jauchegrube sitzen und wenn dann mal einer versucht aus der Jauchegrube zu klettern springst du hervor und zerrst ihn wieder in die Grube rein ...
Mir geht es hier nicht um die Höhe, sondern um die Begründung, mit der die Erhöhung gefordert wird:

Die zitierte Argumentation der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung für die Richterbesoldung zusätzlich zur Inflation macht für mich gerade nach den hier im Thread mehrfach angeführten Argumentationslinien hin zur "am Lebensstandard X auszurichtenden Alimentation" wenig Sinn: Soll sich die Besoldung nun an der freien Wirtschaft orientieren oder nicht?

Wenn ja muss man eben den Vergleich zu dieser ziehen - der für mich eben bei einer vergleichbaren Tätigkeit unter Abwägung aller Umstände der Tätigkeit keine Unterbezahlung von Richtern sondern eine marktübliche Vergütung erkennen lässt - wenn nein käme es auf die Inflation und den durch diese beeinflussten Lebensstandard an, die wirtschaftliche Entwicklung wäre dann irrelevant.

@Joshua: Ja, das Zitat rechtfertigt definitiv den Inflationsausgleich. Die offizielle Inflation lag 2022 wohl bei 8,6%, womit z.B. 10% nicht aufzehrend sondern erhöhend wären.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Montag 19. Juni 2023, 22:11
von Strich
Ich hole mal das Lieblingsthema des Forums wieder hoch:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/vg-be ... ngswidrig/

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Mittwoch 29. November 2023, 21:56
von Joshua
"Von Juli bis September legten die Löhne um durchschnittlich 6,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und damit stärker als die Preise mit 5,7 Prozent. Dadurch wuchsen die Reallöhne um 0,6 Prozent, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch mitteilte."

https://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/lo ... ahr%202021

Anders die Richterwitzbesoldung, die immer weiter zurückfällt, ins Dunkeldunkelrot der Verfassungswidrigkeit. Ein Rechtsstaat, der seine Richter der kollektiven Lächerlichkeit preisgibt.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Donnerstag 30. November 2023, 09:58
von gola20
Kann ich bestätigen. Mein Gehalt hat sich auch kräftig erhöht. Joshua, du darfst nicht Fehler machen, die Gesamtlohntentwicklung zu betrachten. Du musst die Lohnentwicklung der gut ausgebildeten Akademiker nehmen.