Wiedereinstieg Jura

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Blaumann
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Blaumann »

Wiedereinsteiger2020
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Wiedereinsteiger2020 »

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daimos
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von daimos »

Außer meiner Sicht macht es keinen Sinn, jetzt grundlegend das Metier zu wechseln. Wenn du jahrelange Erfahrung als Unternehmer gesammelt hast und das nun mit dem Volljuristen in dir vereinen willst, könnten doch die IHK oder Handwerkskammer etwas für dich sein. Dein bisheriges Handelsgewerbe hat dann einen echten Bezug zum Job - du bist so näher an den "Kunden", wenn du als ehem. Unternehmer dann Kammermitglieder juristisch berätst. Oder es bietet sich ggf. eine Tätigkeit als Dozent für Seminare/Fortbildungen für Kammermitglieder im Grenzbereich zwischen Recht/Betriebswirtschaft/Unternehmensführung an.
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(Winston Churchill)

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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von gola20 »

Ist auch nicht die beste Idee in einer schweren Pandemie + Wirtschaftskrise einen Wiedereinstieg zu probieren.
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Blaumann
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Blaumann »

Wiedereinsteiger2020 hat geschrieben: Donnerstag 17. Dezember 2020, 20:29 Allerdings waren meine Bemühungen bisher nicht von Erfolg gekrönt. Bewerbungen im öffentlichen Dienst haben zu gar nichts geführt. Bisher nur Absagen.
Wo - wieviele? Absage begründet?

Welches Stadium? Auswahlverfahren im Assessment Center, Bewerbungsgespräch? Einladungen bekommen?
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Blaumann
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Blaumann »

gola20 hat geschrieben: Donnerstag 17. Dezember 2020, 22:03 Ist auch nicht die beste Idee in einer schweren Pandemie + Wirtschaftskrise einen Wiedereinstieg zu probieren.
Was sind die Alternativen für den TE, sofern die Weiterführung der bisherigen Tätigkeit ausscheiden sollte?

Meine Kanzlei kann nach wie vor trotz im Marktvergleich ziemlich guter Konditionen ausgeschriebene Stellen mangels qualifizierter Bewerber nicht besetzen.
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Sektnase »

Blaumann hat geschrieben: Freitag 18. Dezember 2020, 10:09 Meine Kanzlei kann nach wie vor trotz im Marktvergleich ziemlich guter Konditionen ausgeschriebene Stellen mangels qualifizierter Bewerber nicht besetzen.
Könnte an dir liegen :D
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Blaumann »

Sektnase hat geschrieben: Freitag 18. Dezember 2020, 10:46
Blaumann hat geschrieben: Freitag 18. Dezember 2020, 10:09 Meine Kanzlei kann nach wie vor trotz im Marktvergleich ziemlich guter Konditionen ausgeschriebene Stellen mangels qualifizierter Bewerber nicht besetzen.
Könnte an dir liegen :D
Kann verstehen, dass dich meine Kompetenz einschüchtert. Sollte sie aber nicht. Du kannst nur wachsen, mein Sohn. :D
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Wiedereinsteiger2020 »

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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Blaumann »

Wiedereinsteiger2020 hat geschrieben: Freitag 18. Dezember 2020, 11:09 Beworben habe ich mich bisher bei der Finanzverwaltung und in der Kommunalverwaltung.
Begründung gab es in der Regel nicht. Assessment-Center oder Gespräche auch nicht.
Auf die Begründung der Auswahlentscheidung kommt es an.

Wenn Du die formalen Bewerbungskriterien erfüllst, was bei 2x 8 Punkten regelmäßig der Fall sein dürfte, würde ich an deiner Stelle nachbohren.
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Wiedereinsteiger2020 »

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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Blaumann »

Wiedereinsteiger2020 hat geschrieben: Freitag 18. Dezember 2020, 11:36 Was soll das denn bringen?
Falls keine vernünftige Begründung kommst, beantragst Du Akteneinsicht. Wenn die Sache krumm aussieht, legst Du Rechtsmittel ein.

Du hast gemäß Art. 33 Abs. 2 GG einen Anspruch auf ein faires, transparentes Besetzungsverfahren und im Falle der Besteignung auf Einstellung.
Angesichts meines krummen Lebenslaufs lässt sich eine Absage doch sehr leicht begründen.
Also ich möchte nicht der zuständige Sündenbock in der Personalabteilung sein, der die Begründung dafür schreibt. Insbesondere wenn noch nicht einmal geprüft wurde, was der Bewerber in den 10 Jahren seit dem Assessorexamen konkret gemacht hat.
Und es dürfte ja auch so genügend Bewerber mit besseren Noten geben.
Nö. Die Verwaltungen legen die ausgeschriebenen Notengrenzen so fest, dass sie genügend geeignete Bewerber bekommen, um alle Stellen zu besetzen und möglichst nicht viel mehr. Wenn genug Leute mit 2x9, 2x8,5 oder was auch immer kämen, würde das dort exakt so stehen.
Bisher versuche ich möglichst Stellen zu finden, die für Berufsanfänger und nur für das 1. Examen, bzw. Bachelor,ausgeschrieben sind.
Bezieht sich das auch auf die benannten Bewerbungen in der Finanz- und Kommunalverwaltung?
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Herr Schraeg »

Wiedereinsteiger2020 hat geschrieben: Freitag 18. Dezember 2020, 11:36 Bisher versuche ich möglichst Stellen zu finden, die für Berufsanfänger und nur für das 1. Examen, bzw. Bachelor,ausgeschrieben sind.
Fällst Du da nicht bereits als "Formal überqualifiziert" durch das Raster?

Bei nachträglicher Qualifizierung durch einen inländischen LL.M. bin ich skeptisch, weil Personaler den LL.M. in der Regel nur als Nachweis der Sprachkenntnisse werten (besser als nichts bleibt er dennoch). Vielleicht sind Fachanwaltskurse der bessere Nachweis. Aber mit 40 Jahren als juristische Berufsanfängerin stösst Du unabhängig von der Frage des Nachweises aktueller Rechtskenntnisse auf das Problem, dass Du nur schwer in die durch die Altersstruktur vorgezeichneten Hierarchien einzugliedern bist.

Den aus meiner Sicht sinnvollsten Tipp hat Dir Liz bereits auf S.1 gegeben: Bewirb Dich dorthin, wo Du Deine Tätigkeit der letzten zehn Jahre als Zusatzqualifikation darstellen kannst.
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Re: Wiedereinstieg Jura

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Re: Wiedereinstieg Jura

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