Wiedereinstieg Jura
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Re: Wiedereinstieg Jura
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- daimos
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Re: Wiedereinstieg Jura
Außer meiner Sicht macht es keinen Sinn, jetzt grundlegend das Metier zu wechseln. Wenn du jahrelange Erfahrung als Unternehmer gesammelt hast und das nun mit dem Volljuristen in dir vereinen willst, könnten doch die IHK oder Handwerkskammer etwas für dich sein. Dein bisheriges Handelsgewerbe hat dann einen echten Bezug zum Job - du bist so näher an den "Kunden", wenn du als ehem. Unternehmer dann Kammermitglieder juristisch berätst. Oder es bietet sich ggf. eine Tätigkeit als Dozent für Seminare/Fortbildungen für Kammermitglieder im Grenzbereich zwischen Recht/Betriebswirtschaft/Unternehmensführung an.
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Re: Wiedereinstieg Jura
Ist auch nicht die beste Idee in einer schweren Pandemie + Wirtschaftskrise einen Wiedereinstieg zu probieren.
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Re: Wiedereinstieg Jura
Wo - wieviele? Absage begründet?Wiedereinsteiger2020 hat geschrieben: ↑Donnerstag 17. Dezember 2020, 20:29 Allerdings waren meine Bemühungen bisher nicht von Erfolg gekrönt. Bewerbungen im öffentlichen Dienst haben zu gar nichts geführt. Bisher nur Absagen.
Welches Stadium? Auswahlverfahren im Assessment Center, Bewerbungsgespräch? Einladungen bekommen?
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Re: Wiedereinstieg Jura
Was sind die Alternativen für den TE, sofern die Weiterführung der bisherigen Tätigkeit ausscheiden sollte?
Meine Kanzlei kann nach wie vor trotz im Marktvergleich ziemlich guter Konditionen ausgeschriebene Stellen mangels qualifizierter Bewerber nicht besetzen.
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Re: Wiedereinstieg Jura
Könnte an dir liegen
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Wiedereinstieg Jura
Kann verstehen, dass dich meine Kompetenz einschüchtert. Sollte sie aber nicht. Du kannst nur wachsen, mein Sohn.
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Re: Wiedereinstieg Jura
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Re: Wiedereinstieg Jura
Auf die Begründung der Auswahlentscheidung kommt es an.Wiedereinsteiger2020 hat geschrieben: ↑Freitag 18. Dezember 2020, 11:09 Beworben habe ich mich bisher bei der Finanzverwaltung und in der Kommunalverwaltung.
Begründung gab es in der Regel nicht. Assessment-Center oder Gespräche auch nicht.
Wenn Du die formalen Bewerbungskriterien erfüllst, was bei 2x 8 Punkten regelmäßig der Fall sein dürfte, würde ich an deiner Stelle nachbohren.
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Re: Wiedereinstieg Jura
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Re: Wiedereinstieg Jura
Falls keine vernünftige Begründung kommst, beantragst Du Akteneinsicht. Wenn die Sache krumm aussieht, legst Du Rechtsmittel ein.
Du hast gemäß Art. 33 Abs. 2 GG einen Anspruch auf ein faires, transparentes Besetzungsverfahren und im Falle der Besteignung auf Einstellung.
Also ich möchte nicht der zuständige Sündenbock in der Personalabteilung sein, der die Begründung dafür schreibt. Insbesondere wenn noch nicht einmal geprüft wurde, was der Bewerber in den 10 Jahren seit dem Assessorexamen konkret gemacht hat.Angesichts meines krummen Lebenslaufs lässt sich eine Absage doch sehr leicht begründen.
Nö. Die Verwaltungen legen die ausgeschriebenen Notengrenzen so fest, dass sie genügend geeignete Bewerber bekommen, um alle Stellen zu besetzen und möglichst nicht viel mehr. Wenn genug Leute mit 2x9, 2x8,5 oder was auch immer kämen, würde das dort exakt so stehen.Und es dürfte ja auch so genügend Bewerber mit besseren Noten geben.
Bezieht sich das auch auf die benannten Bewerbungen in der Finanz- und Kommunalverwaltung?Bisher versuche ich möglichst Stellen zu finden, die für Berufsanfänger und nur für das 1. Examen, bzw. Bachelor,ausgeschrieben sind.
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Re: Wiedereinstieg Jura
Fällst Du da nicht bereits als "Formal überqualifiziert" durch das Raster?Wiedereinsteiger2020 hat geschrieben: ↑Freitag 18. Dezember 2020, 11:36 Bisher versuche ich möglichst Stellen zu finden, die für Berufsanfänger und nur für das 1. Examen, bzw. Bachelor,ausgeschrieben sind.
Bei nachträglicher Qualifizierung durch einen inländischen LL.M. bin ich skeptisch, weil Personaler den LL.M. in der Regel nur als Nachweis der Sprachkenntnisse werten (besser als nichts bleibt er dennoch). Vielleicht sind Fachanwaltskurse der bessere Nachweis. Aber mit 40 Jahren als juristische Berufsanfängerin stösst Du unabhängig von der Frage des Nachweises aktueller Rechtskenntnisse auf das Problem, dass Du nur schwer in die durch die Altersstruktur vorgezeichneten Hierarchien einzugliedern bist.
Den aus meiner Sicht sinnvollsten Tipp hat Dir Liz bereits auf S.1 gegeben: Bewirb Dich dorthin, wo Du Deine Tätigkeit der letzten zehn Jahre als Zusatzqualifikation darstellen kannst.
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Re: Wiedereinstieg Jura
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Re: Wiedereinstieg Jura
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