Nahbereichsempirie/stark subjektiv geprägt: Wer mit Sperenzchen wie Teilzeit anfängt, wird zu den "Muttis" gezählt und kann sich vom Partnertrack verabschieden. Wenn das alles so problemlos sein sollte, wie es nach außen hin dargestellt wird, wundere ich mich ein wenig, warum die qualifizierten Bewerber den GKs nicht die Bude einrennen. Bei ner 2/3-Stelle kommt bei überschaubarer Wochenarbeitszeit immer noch ein hübsches Sümmchen zusammen.LukasW hat geschrieben: ↑Mittwoch 19. August 2020, 15:06 Interessant, da habe ich ganz andere Erfahrungen in meinen Bewerbungsgesprächen gemacht. Die kleineren Kanzleien bestanden eher auf "ihr" Konzept und sind davon kaum abgerückt. Bei den größeren war man super flexibel. Insbesondere Teilzeit wäre bei allen ohne Probleme möglich gewesen.
Erst größere Kanzlei oder gleich in Kleinerer einsteigen?
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Re: Erst größere Kanzlei oder gleich in Kleinerer einsteigen?
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Re: Erst größere Kanzlei oder gleich in Kleinerer einsteigen?
Ich kann auch nur von meinen eigenen Erfahrungen berichten. Das mag von Kanzlei zu Kanzlei, von Standort zu Standort, von Team zu Team unterschiedlich sein.Blaumann hat geschrieben: ↑Mittwoch 19. August 2020, 17:04
Nahbereichsempirie/stark subjektiv geprägt: Wer mit Sperenzchen wie Teilzeit anfängt, wird zu den "Muttis" gezählt und kann sich vom Partnertrack verabschieden. Wenn das alles so problemlos sein sollte, wie es nach außen hin dargestellt wird, wundere ich mich ein wenig, warum die qualifizierten Bewerber den GKs nicht die Bude einrennen. Bei ner 2/3-Stelle kommt bei überschaubarer Wochenarbeitszeit immer noch ein hübsches Sümmchen zusammen.
Ich denke, es ist auch immer die Frage, was die Gründe für eine Teilzeitregelung sind. "Keine Lust, viel zu arbeiten" ist ja was anderes als (vorübergehende) Kinderbetreuung, Promotion o.Ä.
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Re: Erst größere Kanzlei oder gleich in Kleinerer einsteigen?
"keine Lust viel zu arbeiten" ist eine nachvollziehbare und legitime Einstellung
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Re: Erst größere Kanzlei oder gleich in Kleinerer einsteigen?
Ach. Wie spannend. Wieso?
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Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
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Re: Erst größere Kanzlei oder gleich in Kleinerer einsteigen?
Je “kundennäher“/“serviceorientierter“ man arbeiten muss (weil da das Geld herkommt), desto schwieriger ist es, eilige Anfragen um 17:30 locker mit “Sorry, Feierabend“ abtropfen zu lassen.
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Re: Erst größere Kanzlei oder gleich in Kleinerer einsteigen?
Niemand, der bei Trost ist, lässt seine Mandanten im Regen stehen. Aber das hat nur sehr bedingt etwas mit der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit zu tun. Die hängt ganz maßgeblich von der Verteilung der Arbeitsbelastung und dem vom Berufsträger erwarteten Umsatz ab.OJ1988 hat geschrieben: ↑Donnerstag 20. August 2020, 22:22Je “kundennäher“/“serviceorientierter“ man arbeiten muss (weil da das Geld herkommt), desto schwieriger ist es, eilige Anfragen um 17:30 locker mit “Sorry, Feierabend“ abtropfen zu lassen.
Natürlich lässt sich die Arbeitsbelastung nicht so einfach steuern wie die Produktion von Schrauben. Aber steuerbar ist sie.
Niemand, der regelmäßig 60 h/Woche im Büro hockt, muss sich einbilden, er täte das "zum Wohle der Mandanten."