LL.M. ohne Staatsexamen
Verfasst: Mittwoch 2. Dezember 2020, 16:42
Freunde* des Rechts,
ich habe eine Frage. Ich befinde mich gerade kurz vor dem staatlichen Teil des Staatsexamens. Wohl im Gegensatz zur Mehrheit meiner Kommilitonen* habe ich mich entschlossen, den Schwerpunktbereich erst nach dem staatlichen Teil zu absolvieren.
Meine Idee war es nun, mir Leistungen des Schwerpunktbereichs im Rahmen eines LL.M. Studiums anrechnen zu lassen, sodass ich dann (im Idealfall) nach drei Semestern sowohl SPB als auch LL.M. in der Tasche hätte.
Nun ist das Problem, dass Zulassungsvoraussetzung für einen LL.M. oft ein bereits absolvierter Master ist. Wäre „nur“ der staatliche Teil des Examns äquivalent hierzu? Hat damit vielleicht schon jemand Erfahrungen gemacht?
Ich beschäftige mich noch nicht lange mit dem Thema, aber wollte, bevor ich potentiellen Unis mit der deutschen Prüfungsordnung auf die Eier gehe, mal um ein kurzes Feedback hierzu bitten.
Danke im Voraus:-*
ich habe eine Frage. Ich befinde mich gerade kurz vor dem staatlichen Teil des Staatsexamens. Wohl im Gegensatz zur Mehrheit meiner Kommilitonen* habe ich mich entschlossen, den Schwerpunktbereich erst nach dem staatlichen Teil zu absolvieren.
Meine Idee war es nun, mir Leistungen des Schwerpunktbereichs im Rahmen eines LL.M. Studiums anrechnen zu lassen, sodass ich dann (im Idealfall) nach drei Semestern sowohl SPB als auch LL.M. in der Tasche hätte.
Nun ist das Problem, dass Zulassungsvoraussetzung für einen LL.M. oft ein bereits absolvierter Master ist. Wäre „nur“ der staatliche Teil des Examns äquivalent hierzu? Hat damit vielleicht schon jemand Erfahrungen gemacht?
Ich beschäftige mich noch nicht lange mit dem Thema, aber wollte, bevor ich potentiellen Unis mit der deutschen Prüfungsordnung auf die Eier gehe, mal um ein kurzes Feedback hierzu bitten.
Danke im Voraus:-*