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LL.M. ohne Staatsexamen

Verfasst: Mittwoch 2. Dezember 2020, 16:42
von thev0gel
Freunde* des Rechts,

ich habe eine Frage. Ich befinde mich gerade kurz vor dem staatlichen Teil des Staatsexamens. Wohl im Gegensatz zur Mehrheit meiner Kommilitonen* habe ich mich entschlossen, den Schwerpunktbereich erst nach dem staatlichen Teil zu absolvieren.

Meine Idee war es nun, mir Leistungen des Schwerpunktbereichs im Rahmen eines LL.M. Studiums anrechnen zu lassen, sodass ich dann (im Idealfall) nach drei Semestern sowohl SPB als auch LL.M. in der Tasche hätte.

Nun ist das Problem, dass Zulassungsvoraussetzung für einen LL.M. oft ein bereits absolvierter Master ist. Wäre „nur“ der staatliche Teil des Examns äquivalent hierzu? Hat damit vielleicht schon jemand Erfahrungen gemacht?
Ich beschäftige mich noch nicht lange mit dem Thema, aber wollte, bevor ich potentiellen Unis mit der deutschen Prüfungsordnung auf die Eier gehe, mal um ein kurzes Feedback hierzu bitten.

Danke im Voraus:-*

Re: LL.M. ohne Staatsexamen

Verfasst: Mittwoch 2. Dezember 2020, 18:23
von Theopa
Ich bezweifle es mal stark. Du hast formell schlicht noch keinen passenden Studienabschluss.

Manche Unis vergeben für die "Scheinfreiheit" den Bachelor, ein Master-Äquivalent kann aber nur die vollständig bestandene Erste juristische Prüfung sein, die zwingend den Schwerpunkt und den Staatsteil erfordert. Es ist ja nicht denknotwenidg völlig unmöglich den Schwerpunkt nicht zu bestehen. Insoweit sehe ich keinen Unterschied zu einem Bachelor-Absolventen, der sich nach 3/4 der Scheine des Masters schon für den LLM bewirbt: Das dürfte auch nichts werden.

Re: LL.M. ohne Staatsexamen

Verfasst: Samstag 5. Dezember 2020, 11:52
von Praxiskommentar
Es ist durchaus möglich, ein LL.M.-Programm vollständig ohne StEx zu absolvieren, wenn man sich darauf einlässt, dass man den LL.M. aber erst verliehen bekommt, wenn man nach dem StEx den entsprechenden Nachweis an die Uni schickt. Für deinen Plan müssen beide Unis (die Uni in D für die Anerkennung der Leistungen im Ausland) entsprechend mitmachen, gibt's aber durchaus.

Re: LL.M. ohne Staatsexamen

Verfasst: Samstag 5. Dezember 2020, 21:55
von Muirne
Ich verstehe den Ansatz gar nicht. Weshalb sollte man einen Master brauchen, um einen Master zu machen.

Re: LL.M. ohne Staatsexamen

Verfasst: Sonntag 6. Dezember 2020, 00:00
von Praxiskommentar
Muirne hat geschrieben: Samstag 5. Dezember 2020, 21:55 Ich verstehe den Ansatz gar nicht. Weshalb sollte man einen Master brauchen, um einen Master zu machen.
Weiß nicht, ob man tatsächlich 'nen Master braucht. Aber da der LL.M. ein Aufbaustudium ist, benötigt man üblicherweise einen Studienabschluss, auf dem man dann auch aufbauen kann.

Re: LL.M. ohne Staatsexamen

Verfasst: Dienstag 22. Dezember 2020, 08:35
von jurabilis
Ich verstehe nicht, wie diese „Anrechnung“ funktionieren soll.