Revisionsklausur in Zivilsachen - was machen die LJPAs?

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Theopa
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Re: Revisionsklausur in Zivilsachen - was machen die LJPAs?

Beitrag von Theopa »

Der Strafbefehl steht meines Wissens in der Formularsammlung Kroiß/Neurauter, die man in Bayern nutzen kann. Das solche Bücher nicht bundesweit zugelassen sind wundert mich schon lange, einen auswendig gelernten "Briefkopf" in die Klausur zu werfen ist weder eine Leistung noch auf irgendeine Weise sinnvoll.
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batman
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Re: Revisionsklausur in Zivilsachen - was machen die LJPAs?

Beitrag von batman »

Ein solche Klausur mag auf den ersten Blick "exotisch" oder übertrieben schwierig anmuten, lässt sich aber mit den zu erwartenden Grundkenntnissen durchaus bewältigen.
Da die Revison zugelassen worden ist, ist die wesentliche Hürde für die Zulässigkeit des Rechtsmittels schon mal genommen. Der Rest zu diesem Prüfungspunkt sollte einigermaßen bekannt sein bzw. sich mit einem Blick ins Gesetz lösen lassen (Beschwer, Einlegungs- und Begründungsfrist), nebst der Besonderheit der Vertretung durch einen BGH-Anwalt.
In verfahrensrechtlicher Hinsicht geht es häufig um die Handhabung des Berufungsrechts durch die Vorinstanz (v.a. §§ 520 II, 529, 531, 540 ZPO). Diese Vorschriften müssen jedem Kandidaten bekannt sein. Mit der vom Berufungsgericht für die Revisionszulassung gegebenen Begründung dürfte auch schon ein wesentliches Rechtsproblem des Falles identifiziert sein.
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Re: Revisionsklausur in Zivilsachen - was machen die LJPAs?

Beitrag von Liz »

thh hat geschrieben: Freitag 8. Januar 2021, 03:23
Seeker hat geschrieben: Was kommt als Nächstes? Antrag auf Erlass eines Strafbefehls? Was, zu dessen Formalien steht in keinem Lehrbuch etwas? Egal, wenn es nicht "praxistauglich" aus dem Stand formuliert wird, ist es natürlich trotzdem grob fehlerhaft, laut Korrektor.
Es müssen keine Formalien im Lehrbuch stehen, wenn man sie im Rahmen der praktischen Ausbildung kennenlernt. U.a. dafür gibt es die ja. Ein Strafbefehlsantrag wäre daher - im Ggs. zu einer zivilrechtlichen Revision - weitgehend unproblematisch.
Nun ja, ehrlich gesagt, ich habe in meiner Zeit bei der StA ja durchaus den ein oder anderen Strafbefehl beantragt und weiß grds wie sowas aussieht und was da reingehört, aber trotzdem würde ich mich doch eher schwer damit tun, spontan ohne Vorlage einen Strafbefehl zu entwerfen.
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Re: Revisionsklausur in Zivilsachen - was machen die LJPAs?

Beitrag von OJ1988 »

Seeker hat geschrieben: Donnerstag 7. Januar 2021, 23:40 Ich sage ja nicht, dass es komplett unmöglich ist, das zu lernen oder es notdürftig irgendwie spontan zu entwickeln.

Aber die Sinnfrage stellt sich hier durchaus, zumal der Stoff ja auch in anderer Hinsicht stetig wächst. Und dein Beispiel spricht ja für sich: es ist nicht Revision oder Kautelar, sondern beides. Allerdings nur sehr selten, sodass man sich irgendwann entscheiden muss, was man eher oberflächlich lernt. Und dann dominiert das Zufallselement noch mehr als sonst.

Auch in der Sache muss man sich fragen, was es bringen soll, wenn Refendare, von denen die meisten noch nicht einmal überhaupt Berufungsrecht (was übrigens bis vor ca 2-3 Jahren auch so gut wie nie drankam) gelernt haben (ich weiß, es bestehen erhebliche Überschneidungen) im zivilrechtlichen Revisionsrecht herumstümpern zu lassen. Ist nur ein Beispiel, mir ist aber bekannt, dass es teilweise an OLGen interne Skripten für Richter gibt, welche zur Erprobung dorthin kommen. Das sind Richter mit mehrjähriger Berufserfahrung, denen man das Berufungsrecht erklärt. Und zwar die absoluten Grundlagen, Basics wie eben die Frage des Beurteilungsspielraums der ersten Instanz. Und dann soll ein - am besten noch durchschnittlicher - Referendar das aus dem Nichts aus dem Ärmel schütteln? Das ist doch absurd.

Mich ärgert einfach der Umgang. Und ich verstehe bis heute nicht, warum es offensichtlich bis ca 2010 völlig unproblematisch war, wenn Referendare 10-12 Seiten Sachverhalt mit normalen Praxisaufgaben (Urteil, Antrag, Klage usw) lösen mussten. Inzwischen ist es aber wohl nötig (?), dass man teilweise 20 Seiten Sachverhalt hat und Immobilienkaufverträge sowie Revisionsschriftsätze in Zivilsachen verfassen kann. Warum? Das kann niemand erklären.

Das ist auch alles nicht persönlich für mich, ich bin gut durchs Ref gekommen und kenne niemanden, den die Revisionsklausuren betroffen haben. Mich stört nur einfach die Herangehensweise.
Ich glaube, die Diskussion entzündet sich an der Prämisse, ob die Prüfungsämter fairerweise nur abprüfen dürfen, was man realistischerweise auch gelernt hat/haben kann. Das sehe ich glaube ich anders als du ;)
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Re: Revisionsklausur in Zivilsachen - was machen die LJPAs?

Beitrag von Liz »

Theopa hat geschrieben: Freitag 8. Januar 2021, 09:38Das solche Bücher nicht bundesweit zugelassen sind wundert mich schon lange, einen auswendig gelernten "Briefkopf" in die Klausur zu werfen ist weder eine Leistung noch auf irgendeine Weise sinnvoll.
Selbst wenn das Rubrum heute in der Regel aus dem PC kommt, ist es sinnvoll zu wissen, was da überhaupt reingehört und wie es z. B. in Sonderkonstellationen aussieht. Und wenn ich mir die Referendarsentwürfe anschaue, scheint es tatsächlich nicht so trivial zu sein, ein fehlerfreies Rubrum zu erstellen; manche Referendare schaffen es, das Rubrum jedes Mal anders falsch abzuwandeln, anstatt einfach den Einleitungssatz aus dem hiesigen Skript richtig abzuschreiben.
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Re: Revisionsklausur in Zivilsachen - was machen die LJPAs?

Beitrag von Seeker »

Ich würde nicht sagen, dass das Prüfungsamt nichts völlig Unbekanntes prüfen sollte, das ist ja Teil jeder Klausur.

Mich stört nur der Ansatz. In meiner naiven Vorstellung ist es die primäre Aufgabe des zweiten Examens, grundlegende Praxiskenntnisse (dazu gehören wichtige Formalia usw), eine gewisse Praxistauglichkeit und eben juristische Fähigkeiten abzuprüfen. Nun ist es aber unbestreitbar so, dass die Klausuren im Schnitt (zumindest gegenüber etwa 2010) immer länger, der Stoff immer unfangreicher und die Probleme immer spezieller geworden sind.

Wenn aber die Klausuren damals geeignet waren, die o.g. Fähigkeiten der Kandidaten ordentlich abzuprüfen, stellt sich die Frage, weshalb die Anforderungen stetig zunehmen. Wenn man im Jahr 2005 praxistauglicher Volljurist war, wenn man achtseitige Klausuren lösen und einen einfachen Schriftsatz mit Widerklage formulieren konnte, warum wird dann im Jahr 2021 erwartet, dass man aus dem Stand eine Revisionsklausur in Zivilsachen bewältigen oder spontan einen Immobilienkaufvertrag entwickeln kann?
batman hat geschrieben: Freitag 8. Januar 2021, 09:44 In verfahrensrechtlicher Hinsicht geht es häufig um die Handhabung des Berufungsrechts durch die Vorinstanz (v.a. §§ 520 II, 529, 531, 540 ZPO). Diese Vorschriften müssen jedem Kandidaten bekannt sein. Mit der vom Berufungsgericht für die Revisionszulassung gegebenen Begründung dürfte auch schon ein wesentliches Rechtsproblem des Falles identifiziert sein.
Ist womöglich auch eine Frage des Bundeslandes. Ich habe diese Normen und das Berufungsrecht gelernt, weil ich sehr fleißig war. Aber Ausbilder, AG-Leiter und dergleichen haben dazu exakt nichts gesagt bzw. betont, es komme eh so gut wie nie dran. Auch Übungsklausuren dazu gab es bei uns nicht.

(in Bayern mag das anders sein, ich habe mal ein Fallbuch von dort durchgeblättert, dort gab es 1-2 Berufungsklausuren)
Zuletzt geändert von Seeker am Freitag 8. Januar 2021, 11:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Revisionsklausur in Zivilsachen - was machen die LJPAs?

Beitrag von Limonadenbaum »

Liz hat geschrieben: Donnerstag 7. Januar 2021, 22:07 Hier scheint mir vor allem das Problem zu sein, dass zu viele Examenskandidaten zuviel Zeit damit verbringen, sich viel zu viele Gedanken über Formalia zu machen und zum Aufbau eines Urteils mit Widerklage zehn verschiedene Aufbauvarianten lernen, anstatt sich auf einige simple Strukturierungsgrundsätze zu konzentrieren, die einfach immer funktionieren.
Das mag sein. Es könnte aber auch damit zusammenhängen, dass man sich als Referendar ab Tag 1 einem Formalia-Kleinkrieg von AG-Leitern, Repetitoren, Klausurkorrektoren, Skriptautoren und Klausurenkursdozenten ausgesetzt sieht und selbst nicht überblicken kann, wie wichtig das in Examensklausuren ist. Beispiele: "Sie schreiben dann 'hat-durch-auf', das entspricht der Reihenfolge in § 313 Abs. 1 ZPO!" vs. "Sie schreiben natürlich 'hat-auf-durch', denn in NRW machen wird das immer so!"; "Also für Rechtsansichten im Tatbestand habe ich Ihnen Punkte abgezogen, die gehören da nicht rein!" vs. "In Ihrem Tatbestand fehlen die Rechtsansichten, deshalb unvollständig!"; "Das 'gegen' muss zentriert sein!" nachdem ein Musterrubrum ausgeteilt worden war, in dem das "gegen" nicht zentriert war... (die Liste ließe sich noch lange fortsetzen). Das führt unweigerlich dazu, dass Examenskandidaten viel über Formalia nachdenken, auch wenn das rückblickend betrachtet nicht so sinnvoll ist. Dass Formalia in gewissem Maße wichtig sind, sagst du ja auch selbst:
Liz hat geschrieben: Freitag 8. Januar 2021, 10:52
Theopa hat geschrieben: Freitag 8. Januar 2021, 09:38Das solche Bücher nicht bundesweit zugelassen sind wundert mich schon lange, einen auswendig gelernten "Briefkopf" in die Klausur zu werfen ist weder eine Leistung noch auf irgendeine Weise sinnvoll.
Selbst wenn das Rubrum heute in der Regel aus dem PC kommt, ist es sinnvoll zu wissen, was da überhaupt reingehört und wie es z. B. in Sonderkonstellationen aussieht. Und wenn ich mir die Referendarsentwürfe anschaue, scheint es tatsächlich nicht so trivial zu sein, ein fehlerfreies Rubrum zu erstellen; manche Referendare schaffen es, das Rubrum jedes Mal anders falsch abzuwandeln, anstatt einfach den Einleitungssatz aus dem hiesigen Skript richtig abzuschreiben.
Ich finde es interessant, hier die Praktiker-/Ausbilderperspektive zu lesen, nachdem ich gerade erst das Ref beendet habe, möchte aber gerne auch die andere Perspektive aufzeigen - mir ist klar, dass vieles für euch selbstverständlich und einfach ist, aber das geht vielen Referendaren eben (noch) nicht so.

Zurück zum Thema Revisionsklausur: Ich sehe ein, dass auch solche Klausuren machbar sind und, solange es noch Exoten-Klausuren sind, meist auch dankbarer als irgendeine 0815-Pferdekaufklausur. Auch gibt es in fast allen Examensklausuren unbekannte Probleme oder unbekannte Normen oder beides. Aber ich stimme Seeker zu, dass wenigstens die abgeprüften Grundstrukturen etwas sein sollten, das vorher Gegenstand der Ausbildung war. Mein Hauptvorwurf ist die stetige Erweiterung des Prüfungsstoffes, ohne dass sich dies in der Ausbildung widerspiegelt. Beispiel Berufung:
batman hat geschrieben: Freitag 8. Januar 2021, 09:44 In verfahrensrechtlicher Hinsicht geht es häufig um die Handhabung des Berufungsrechts durch die Vorinstanz (v.a. §§ 520 II, 529, 531, 540 ZPO). Diese Vorschriften müssen jedem Kandidaten bekannt sein.
Die Berufung kam in meiner Ausbildung nicht vor. In der Zivilstation war ich am Amtsgericht und in der Anwaltsstation habe ich zwar viel gelernt, einen Berufungsschriftsatz aber nicht geschrieben (man kann auch nicht erwarten, dass jeder die Station in einer zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei macht). In der AG oder im OLG-Klausurenkurs kam Berufungsrecht kein einziges Mal vor (stattdessen aber sinnlose Pflichtveranstaltungen wie "Das Notariat I" und "Das Notariat II", in denen ein Notar 3,5 Stunden lang über seinen Werdegang referiert und erklärt wie man Notar wird und warum überhaupt). Ich habe mir die Grundzüge der Berufung natürlich selbst versucht zu erarbeiten und natürlich kann man von erwachsenen Menschen mit Hochschulabschluss erwarten, dass sie sich gewisse Dinge selbst aneignen. Irgendwann wird aber dann einfach die Schere dessen, was man in der Ausbildung lernt und was im Examen erwartet wird, zu groß.
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Re: Revisionsklausur in Zivilsachen - was machen die LJPAs?

Beitrag von Liz »

Nun, natürlich können Formalia verwirrend sein. Aber hier gibt es ein Skript vom OLG und genauso wie es da drin steht, ist es in der Klausur jedenfalls nicht falsch und das wird sowohl von den AG-Leitern (die mir tlw auch aus meinem eigenen Ref bekannt sind) als auch von mir als Ausbilderin so vermittelt. Das erste Mal, auch das zweite Mal korrigiere ich diese Dinge und erkläre geduldig wie es richtig ist und man das bitte auch in der Klausur so wie im Skript machen soll. Wenn man es aber auch beim vierten oder fünften Mal wieder (ggf anders) falsch macht, endet doch langsam mein Verständnis, wenn es sich um Dinge handelt, die man *einfach* nur richtig abschreiben muss (und nein, meist geht es nicht um die Reihenfolge (das fällt mir im Zweifelsfall gar nicht auf), sondern da steht dann etwa nicht "für Recht erkannt", sondern irgendwas anderes). Auch zeugt dann der Satz "aber mein AG-Leiter hat gesagt, das sei so richtig" (oftmals: eher wenig glaubhaft) von wenig lebenspraktischer Intelligenz. Wenn einem die Ausbilderin schon wiederholt zu verstehen gegeben hat, dass sie es aber anders für richtig hält, könnte man das in den Entwürfen für die Ausbilderin auch einfach so machen - wobei man mich ja gerne auf den Widerspruch ansprechen kann, ob nicht möglicherweise beides richtig ist.

Was den generellen Aufbau z. B. des Tatbestandes angeht: hier sind m. E. die Kaiserskripten ein großes Übel. Man kann letztlich jeden Tatbestand übersichtlich gestalten, wenn man
a) Wesentliches und Unwesentliches, Unstreitiges und Streitiges richtig trennt,
b) den Sachverhalt grds chronologisch erzählt, nachdem man ggf. zunächst die Örtlichkeiten bzw die Beziehung der Parteien zueinander dargestellt hat (z. B. Grundstückssachen oder Erbstreitigkeiten),
c) auf Verständlichkeit achtet und unter diesem Gesichtspunkt ggf auch von einer chronologischen Erzählweise abweicht,
d) die Rechtsansichten und Tatsachenbehauptungen der Parteien prägnant darstellt,
e) sich prozessuale Sonderkonstellationen wie Einspruch nach VU, Teilerledigung/-klagerücknahme oder Widerklage einmal beispielhaft angeschaut hat und weiß, welche Informationen man da alle im Tatbestand unterbringen muss und sich einmal grundlegend Gedanken dazu gemacht hat, wie es eigentlich am Verständlichsten ist.
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Re: Revisionsklausur in Zivilsachen - was machen die LJPAs?

Beitrag von Seeker »

Das ist etwas off-topic, aber man kann nicht sinnvoll bestreiten, dass unterschiedliche Korrektoren, AG-Leiter und Ausbilder teilweise abweichende, miteinander unvereinbare Ansichten vertreten, auch im selben Bezirk. Oder dass teilweise "Regeln" ohne Grundlage in irgendetwas erfunden werden ("keine Zahlen im Einleitungssatz des Tatbestandes", so einige Korrektoren - AA u.a. PräsiOVG; "ZR: nie Rechtsansichten vs immer Rechtsansichten vs Rechtsansichten, wenn sonst nur unstreitiger SV", letzeres wohl hM)
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Re: Revisionsklausur in Zivilsachen - was machen die LJPAs?

Beitrag von Liz »

Seeker hat geschrieben: Freitag 8. Januar 2021, 12:34 Das ist etwas off-topic, aber man kann nicht sinnvoll bestreiten, dass unterschiedliche Korrektoren, AG-Leiter und Ausbilder teilweise abweichende, miteinander unvereinbare Ansichten vertreten, auch im selben Bezirk. Oder dass teilweise "Regeln" ohne Grundlage in irgendetwas erfunden werden ("keine Zahlen im Einleitungssatz des Tatbestandes", so einige Korrektoren - AA u.a. PräsiOVG; "ZR: nie Rechtsansichten vs immer Rechtsansichten vs Rechtsansichten, wenn sonst nur unstreitiger SV", letzeres wohl hM)
Natürlich gibt es das. Aber die Anweisung „machen Sie es so, wie es im OLG-Skript steht“ halte ich für denkbar simpel. Und manchmal versuchen mir Referendare was von „hat der AG-Leiter aber so gesagt“ zu erzählen, wenn ich positiv weiß, dass das garantiert nicht so war...
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Re: Revisionsklausur in Zivilsachen - was machen die LJPAs?

Beitrag von gola20 »

Prüfungsschema steht im Kommentar. Stumpf prüfen. Obersatz steht im Kommentar. Abschreiben.
Danach die Klausur lösen.
Das ist doch nur ein anderer Einstieg und mit 10 Minuten in Ruhe überlegen zu lösen. Mir ist klar, dass die meisten Kandidaten dann Schnappatmung kriegen und Blackout, wenn was unerwartetes kommt. Nüchtern betrachtet ist das aber echt kein großes Ding. Dafür ist der Rest der Klausur einfacher. Wer hier cool bleibt, kriegt locker zweistellig.

Quelle: war bei mir auch immer so im Examen. Exotische Klausuren gaben easy dick Punkte.
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Re: Revisionsklausur in Zivilsachen - was machen die LJPAs?

Beitrag von Seeker »

gola20 hat geschrieben: Freitag 8. Januar 2021, 13:10 Prüfungsschema steht im Kommentar. Stumpf prüfen. Obersatz steht im Kommentar. Abschreiben.
Danach die Klausur lösen.
Das ist doch nur ein anderer Einstieg und mit 10 Minuten in Ruhe überlegen zu lösen. Mir ist klar, dass die meisten Kandidaten dann Schnappatmung kriegen und Blackout, wenn was unerwartetes kommt. Nüchtern betrachtet ist das aber echt kein großes Ding. Dafür ist der Rest der Klausur einfacher. Wer hier cool bleibt, kriegt locker zweistellig.

Quelle: war bei mir auch immer so im Examen. Exotische Klausuren gaben easy dick Punkte.
Ob man in einer Klausur (theoretisch) eine gute Note erzielen kann oder ob sie der stets gelassen bleibende Idealkandidat zweistellig lösen kann, sagt nicht das Geringste darüber aus, ob die Klausur im Hinblick auf die Ziele des zweiten Examens und die Anforderungen an die Kandidaten sinnvoll ist. Ich habe keine Lust, mich in epischer Breite zu wiederholen, ich habe aber viele Gründe genannt, weshalb diese Art der Klausur m.E. wenig Sinn ergibt:

- Das Revisions- und Berufungsrecht sind relativ komplex, dennoch wird es weder in der praktischen Ausbildung noch in der Ausbildungsliteratur vertieft (oder überhaupt) behandelt. Wer behauptet, das könne man einfach so aus dem Ärmel schütteln, macht sich etwas vor.
- Gibt so etwas den Rahmen/die Aufgabenstellung insgesamt vor, wird der Willkürspielraum des Prüfers vergrößert. Kleine und mittlere Fehler wird fast jeder begehen, was dann, je nach Korrektor und Klausur i.Ü., eben wahlweise bei 6-8-10-12 Punkten enden kann.
- Es vergrößert den Prüfungsstoff, der ohnehin stets wächst, noch deutlich. Hierdurch wird zum einen das Zufallselement noch wichtiger (wer hat was wie gut gelernt), zum anderen wird ironischerweise gerade das eigentliche Ziel des Examens, Grundlagen und Handwerkszeug abzufragen, verfehlt, da noch mehr Details gelernt werden.

Vor allem aber ist nicht im Ansatz ersichtlich, weshalb man im Jahr 2005 mit acht Standardkonstellationen(ja, auch schon aus damaliger Sicht) samt einfacher Widerklage und dergleichen Volljurist wurde, 2020 aber nur mit Revisionsrecht.

Schade, dass du auf keinen dieser Punkte eingehst.
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Re: Revisionsklausur in Zivilsachen - was machen die LJPAs?

Beitrag von arlovski »

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Re: Revisionsklausur in Zivilsachen - was machen die LJPAs?

Beitrag von gola20 »

Seeker hat geschrieben: Freitag 8. Januar 2021, 13:49 Ich würde behaupten, eine gute Klausur zeichnet sich dadurch aus, dass sie primär das juristische Handwerkszeug abprüft, gleichzeitig eine sinnvolle Notendifferenzierung erlaubt und schließlich möglichst wenig Raum für Zufall und Prüferwillkür lässt
Das tut die Revisionsklausur alles. Dein Problem scheint zu sein, dass der Brocken zu Beginn statt zum Ende der Klausur kommt.
Seeker hat geschrieben: Freitag 8. Januar 2021, 13:49 - Das Revisions- und Berufungsrecht sind relativ komplex, dennoch wird es weder in der praktischen Ausbildung noch in der Ausbildungsliteratur vertieft (oder überhaupt) behandelt. Wer behauptet, das könne man einfach so aus dem Ärmel schütteln, macht sich etwas vor.
In einer Klausur beschränkt sich das auf "haben die Vorinstanzen rechtliche Fehler gemacht"
Seeker hat geschrieben: Freitag 8. Januar 2021, 13:49 - Gibt so etwas den Rahmen/die Aufgabenstellung insgesamt vor, wird der Willkürspielraum des Prüfers vergrößert. Kleine und mittlere Fehler wird fast jeder begehen, was dann, je nach Korrektor und Klausur i.Ü., eben wahlweise bei 6-8-10-12 Punkten enden kann.
Das hat man in jeder Klausur. Wieso sollte es hier schlimmer sein? Schlimmer sind 0815 Klausuren, bei denen man bei 8P landet, weil man nur 15 statt 20 Argumente zum im Rep gelehrten Streit kennt.
Seeker hat geschrieben: Freitag 8. Januar 2021, 13:49 - Es vergrößert den Prüfungsstoff, der ohnehin stets wächst, noch deutlich.
Der Prüfungsstoff bleibt gleich. Die Ausbildungsgesetze wurden für die Klausur nicht geändert.
Seeker hat geschrieben: Freitag 8. Januar 2021, 13:49 Hierdurch wird zum einen das Zufallselement noch wichtiger (wer hat was wie gut gelernt), zum anderen wird ironischerweise gerade das eigentliche Ziel des Examens, Grundlagen und Handwerkszeug abzufragen, verfehlt, da noch mehr Details gelernt werden.
Gerade durch komplett unbekannte Probleme wird das Zufallselement verringert. Grundlagen und Handwerkszeug prüft man mit neuen unbekannten Problemen, die nicht jedes Rep lehrt. Wer das aus Interesse oder systematisch gelernt hat, hat extrem viel Glück gehabt. Von den Ausreißern abgesehen sind unbekannte Probleme besser als die klassischen Rep Probleme.
Seeker hat geschrieben: Freitag 8. Januar 2021, 13:49 Vor allem aber ist nicht im Ansatz ersichtlich, weshalb man im Jahr 2005 mit acht Standardkonstellationen(ja, auch schon aus damaliger Sicht) samt einfacher Widerklage und dergleichen Volljurist wurde, 2020 aber nur mit Revisionsrecht.
Es gab auch 2005 schon exotische Klausuren. Wir reden hier von einer einzigen Klausuren. Standardkonstellationen und weniger bekannte Klausuren gibt es und gab es schon immer. Da die Klausur- und Examensschnitte konstant sind, wirkt sich das auch überhaupt nicht aus.
Das ist eine Frage der Normierung. Ein schwerer und ein leichter IQ Test haben am Ende einen Schnitt von 100. Es ändert sich nur der implizierte Umrechnungsfaktor von Klausurleistung zu Note.
Anschauliches Beispiel: leichte Klausur mit 4 Fehlern = 9P. Schwere Klausur mit 40 Fehlern = 9P.
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Re: Revisionsklausur in Zivilsachen - was machen die LJPAs?

Beitrag von Seeker »

gola20 hat geschrieben: Freitag 8. Januar 2021, 16:50
Der Prüfungsstoff bleibt gleich. Die Ausbildungsgesetze wurden für die Klausur nicht geändert.
Das ist in höchstem Maße unredlich. Die Prüfungsordnungen sind extrem vage, dennoch hat sich der faktische Prüfungsstoff schon seit Jahren immer vergrößert. Ich habe 60+ Klausuren aus vielen verschiedenen Jahren ausformuliert und Hunderte gegliedert und es wird auch von allen anderen Ausbildungsexperten (AG-Leitern usw) bestätigt.

Abgesehen davon hat sich auch der fornale Prüfungsstoff erweitert, etwa durch Kautelarklausuren.

Dein wiederholtes Argument mit den Noten und Schnitten hat keine Relevanz für die Fragen, ob es eine sinnvolle und faire Klausur ist und weshalb die Klausuren im Schnitt immer länger und schwieriger werden. Ein gleichbleibender Schnitt kommt zB auch einfach dadurch zustande, dass die Klausuren schwieriger werden, die Kandidaten aber immer mehr lernen. Oder schlicht durch eine relative Korrektur. Diese ändert aber nichts an schlecht gestellten oder unfairen Klausuren, welche das Zufallselement noch stärker betonen. Oder anders: je größer das Zufallselement, desto wahrscheinlicher, dass zwar insgesamt eine Normalverteilung erfolgt, aber diese nicht das (angebliche) Anforderungsprofil gut widerspiegelt.

Dass es schon immer Exoten gab, ist ein Strohmannargument. Die Klausuren werden im Schnitt nachweislich immer länger und die faktische Stoffmenge nimmt immer mehr zu. Vor ca 2010 gab es keine Kautelarklausuren, vor ca 2015 keine Berufungsklausuren im GPA im Zivilrecht, vor ca 2015 (oder so) keine strafrechtliche Revision auf ein Berufungsurteil usw. Und all das seither nicht jeweils ein Mal, sondern recht häufig.
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