Privilegien für Geimpfte

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

Theopa
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Re: Privilegien für Geimpfte

Beitrag von Theopa »

Zaiaku hat geschrieben: Montag 8. Februar 2021, 00:40 Mir wäre neu, dass es sich um ein hochumstrittenes Politikum handelt. Impfgegener sind noch immer die absolute Ausnahme; allenfalls hat deren Anteil durch den möglichen einseitigen Informationsfluss des Internets etwas zugenommen.

Anonsten darf man die Besonderheiten der Diskussion um einen SARS-CoV-2-Impfstoff nicht verallgemeinern. Hier lassen sich Zweifel schon deswegen nicht grundsätzlich aus dem Weg räumen, da es eben noch keine umfassenden Studien gibt; auch sind RNA-Impfstoffe jedenfalls in der praktischen Anwendung noch völliges Neuland. Man muss kein Impfgegener sein, um diese Faktoren vor einer Impfung im Blick zu behalten.
Wenn es nicht hoch umstritten wäre, hätten wir die vernünftige Impfpflicht. Diese wird aber ständig ausdrücklich ausgeschlossen, obwohl sie mittelfristig (sprich: Sobald wir mal bei 30-40 Millionen Geimpften sind und der Impfstoff hier in großer Zahl verfügbar wird) sehr bedeutsam werden kann. Es gibt genug Rechenmodelle die darstellen, dass am Ende der Unterschied von ein paar Prozentpunkten in der Bevölkerung maßgeblich für den Sprung hin zur faktischen Ausrottung (sprich: R-Wert ohne jede Einschränkungen dauerhaft deutlich unter 1) sein kann/wird. Da wir immer den Anteil an Menschen haben werden der nicht geimpft werden kann ist "Ich will aber nicht, weil.... darum halt!" irgendwann keine taugliche Ausrede mehr.

Man kann aktuell noch über Freiwilligkeit sprechen, sobald wir aber noch einmal ein paar Monate "Testphasen" mit acht bis neustelligen Zahlen an Probanden hatten kann das "Wir wissen ja noch nichts darüber" Argument auch nicht mehr greifen. Wer keine RNA-Impfstoffe möchte kann eines der andere Präparate nehmen, ist ja kein Problem. Sobald Impfgegner aber der Grund dafür sind, dass andere Menschen ihre Grundrechte nicht ausüben dürfen ist eine Rücksichtnahme nur noch soweit möglich, dass diese sich gerne nicht impfen lassen dürfen, dann aber eben brav zuhause bleiben müssen da sie nirgends mehr reinkommen.
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Re: Privilegien für Geimpfte

Beitrag von Theopa »

Zaiaku hat geschrieben: Montag 8. Februar 2021, 09:56 Dir ist klar, dass sich mein erster Absatz auf Impfstoffe allgemein bezog, da mein Vorredner von Polio gesprochen hatte? Deine sonstigen Ausführungen lassen das jedenfalls nicht erkennen.
Wenn man es allgemein fasst sind Impfgegner sind in der Tat hierzulange noch kein so großes Problem wie in den USA, wenn man sich die Bedeutung der Vodoo-Medizin in Deutschland (die Solidargemeinschaft zahlt für Homoöpathie!) und die allgemeine Tendenz zur Übernahme von US-Trends ansieht würde ich diese Gruppe aber definitiv nicht unterschätzen.
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Re: Privilegien für Geimpfte

Beitrag von Liz »

Joshua hat geschrieben: Montag 8. Februar 2021, 00:53
Liz hat geschrieben: Sonntag 7. Februar 2021, 17:49
Tibor hat geschrieben: Sonntag 7. Februar 2021, 17:42 Im Ernst, der Hausarzt weiß ja nichts einmal von der Impfung, wenn man die im Impfzentrum vornehmen lässt.
Auch das. Ich habe z. B. neben dem eigentlichen Impfpass noch einen Impfnachweis, in dem nur die Polio-Impfung durch das Gesundheitsamt in der 6. Klasse vermerkt ist. Ich bin mir nicht sicher, ob das jemals in irgendeiner Patientenakte vermerkt war und ob es noch jemanden gäbe, der mir diese Impfung bescheinigen könnte, sollte ich diesen Wisch irgendwann mal verlieren.
Eine Impfung muss als ärztlich anzuordnender Eingriff immer aktenkundig gemacht werden.
Ja, aber wesentlich mehr als ein Haken auf einer Namensliste wird das beim örtlichen Gesundheitsamt nie gewesen sein - und ich wage zu bezweifeln, dass diese Liste noch existiert.
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Re: Privilegien für Geimpfte

Beitrag von thh »

Liz hat geschrieben: Montag 8. Februar 2021, 10:08Ja, aber wesentlich mehr als ein Haken auf einer Namensliste wird das beim örtlichen Gesundheitsamt nie gewesen sein - und ich wage zu bezweifeln, dass diese Liste noch existiert.
Die Aufbewahrungspflicht für ärztliche Unterlagen beträgt idR 10 Jahre ab Abschluss der Behandlung; insofern decken sich Vertragsrecht, Berufsrecht und Vertragsarztrecht.
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Re: Privilegien für Geimpfte

Beitrag von Joshua »

Tibor hat geschrieben: Montag 8. Februar 2021, 01:08 Natürlich gibt es ne Doku, aber ganz sicher nicht beim Hausarzt und ganz sicher nur für den Zugriff irgendwelcher Privater. Im Zentrum wird die Belehrung dokumentiert und bis zur 2. Impfung gelagert. An das RKI geht iRd Impfsurveillance nach der ImpfVO ebenfalls eine Doku. Der Patient selbst hat nur den Nachweis über den Impfausweis.
Nachweislich falsch, wenn man etwa als Bsp. die Datenschutzinformation zur Digitalen Impfverwaltung Bayern betrachtet;

s. hier:

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/ ... 210202.pdf

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Re: Privilegien für Geimpfte

Beitrag von Joshua »

Liz hat geschrieben: Montag 8. Februar 2021, 10:08
Joshua hat geschrieben: Montag 8. Februar 2021, 00:53
Liz hat geschrieben: Sonntag 7. Februar 2021, 17:49
Tibor hat geschrieben: Sonntag 7. Februar 2021, 17:42 Im Ernst, der Hausarzt weiß ja nichts einmal von der Impfung, wenn man die im Impfzentrum vornehmen lässt.
Auch das. Ich habe z. B. neben dem eigentlichen Impfpass noch einen Impfnachweis, in dem nur die Polio-Impfung durch das Gesundheitsamt in der 6. Klasse vermerkt ist. Ich bin mir nicht sicher, ob das jemals in irgendeiner Patientenakte vermerkt war und ob es noch jemanden gäbe, der mir diese Impfung bescheinigen könnte, sollte ich diesen Wisch irgendwann mal verlieren.
Eine Impfung muss als ärztlich anzuordnender Eingriff immer aktenkundig gemacht werden.
Ja, aber wesentlich mehr als ein Haken auf einer Namensliste wird das beim örtlichen Gesundheitsamt nie gewesen sein - und ich wage zu bezweifeln, dass diese Liste noch existiert.
Nein, auch das ist so in mehrfacher Hinsicht nicht zu unterschreiben.

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Tibor
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Re: Privilegien für Geimpfte

Beitrag von Tibor »

Du solltest jetzt lieber dein Gutachten fertigstellen: „Der private Unternehmer - unzulässige Datenverarbeitung durch Kontrolle des Impfausweises im Rechtsverkehr - der Impfausweis als beglaubigte Abschrift der Krankenakte des Bürgers“
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Re: Privilegien für Geimpfte

Beitrag von Liz »

Joshua hat geschrieben: Montag 8. Februar 2021, 18:43Nein, auch das ist so in mehrfacher Hinsicht nicht zu unterschreiben.
Hauptsache widersprochen, gell?

Aber abgesehen davon, dass sich mir noch nicht erschließt, was Du mit dieser Nebendiskussion erreichen willst, schuldest Du uns immer noch die Antwort auf meine obige Frage:
Liz hat geschrieben: Sonntag 7. Februar 2021, 17:43 Wie wird hieraus jetzt bitte eine Datenerhebung durch K, die in den sachlichen Anwendungsbereich der DSGVO nach Art. 2 Abs. 1 DSGVO fällt?
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Re: Privilegien für Geimpfte

Beitrag von Joshua »

Tibor hat geschrieben: Montag 8. Februar 2021, 19:33 Du solltest jetzt lieber dein Gutachten fertigstellen: „Der private Unternehmer - unzulässige Datenverarbeitung durch Kontrolle des Impfausweises im Rechtsverkehr - der Impfausweis als beglaubigte Abschrift der Krankenakte des Bürgers“
Beachte doch mal die Quelle zum Verfahren in Bayern. Danach erscheint es durchaus als möglich, dass die Daten für den Impfnachweis der bereits angelegten Datei entnommen werden.

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Re: Privilegien für Geimpfte

Beitrag von famulus »

Alter Schwede. Kann jetzt mal bitte einer die Handpuppen rausholen?
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Tibor
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Re: Privilegien für Geimpfte

Beitrag von Tibor »

Joshua hat geschrieben: Beachte doch mal die Quelle zum Verfahren in Bayern. Danach erscheint es durchaus als möglich, dass die Daten für den Impfnachweis der bereits angelegten Datei entnommen werden.
Poste doch nicht immer irgendwelche Behauptungen. Dort steht das ganz klar in 4.2 Abs 2 und in 6. Es ist nur in deiner Phantasie möglich.

Und jetzt bitte zurück zum Kinobetreiber/Wirt etc, wenn der sich den Impfausweis vorlegen lässt.
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Re: Privilegien für Geimpfte

Beitrag von OJ1988 »

Datenschützer bitte zurück in ihre Ecke, niemand interessiert sich für dieses Thema!
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Re: Privilegien für Geimpfte

Beitrag von Windscheid »

Das Problem ist, dass unser Grundrechtskatalog auf eine solche Situation nur schwerlich passt. Einen großen Einfluss hat natürlich auch der Umstand, dass man mit dem absoluten Lebensschutzargument sich quasi selbst in diese Situation manövriert hat. Das Ergebnis dieser Politik ist letztlich ein sozial sehr ungerechtes: Von den jungen, gesunden Menschen, für die Corona einfach nun in fast jedem Fall nicht mehr als eine Erkältung, hat man mit dem dürren Argument "Risikogruppen kann man nicht schützen" bedingungslose Solidarität eingefordert. Jetzt, wo der Impfstoff zwar verfügbar ist, aber nicht in ausreichender Menge, um die Bevölkerung schnell durchzuimpfen, wird von diesen Menschen wieder eingefordert, gefälligst zu warten. Wenn nun das erste, was den Geimpften mit dem gewonnenen Schutz einfällt - denen vorher Solidarität so wichtig war! - die Forderung "Ich und meine Grundrechte" ist, dürfte sich die junge Generation, für die sich ohnehin das Wohlstandversprechen der Boomer-Generation nicht mehr so erfüllt und die diesen ganzen Kram auf lange Sicht bezahlen müssen, völlig zu Recht verschaukelt fühlen.
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Re: Privilegien für Geimpfte

Beitrag von Joshua »

Tibor hat geschrieben: Montag 8. Februar 2021, 22:07
Joshua hat geschrieben: Beachte doch mal die Quelle zum Verfahren in Bayern. Danach erscheint es durchaus als möglich, dass die Daten für den Impfnachweis der bereits angelegten Datei entnommen werden.
Poste doch nicht immer irgendwelche Behauptungen. Dort steht das ganz klar in 4.2 Abs 2 und in 6. Es ist nur in deiner Phantasie möglich.

Und jetzt bitte zurück zum Kinobetreiber/Wirt etc, wenn der sich den Impfausweis vorlegen lässt.
Der Meister im Posten von Behauptungen bist du --> siehe unsere Diskussion zur Richterbesoldung, aus der du dich dann feinsäuberlich verabschiedet hast.

Ich lese 4.2. der o.g. Quelle offenbar ganz anders als du. Danach ist es sehr wahrscheinlich, dass die ohnehin erhobenen Daten auch für den Impfnachweis verwendet (und nicht noch einmal händisch in das System eingetippt) werden.

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Re: Privilegien für Geimpfte

Beitrag von Joshua »

Windscheid hat geschrieben: Dienstag 9. Februar 2021, 22:51 Das Problem ist, dass unser Grundrechtskatalog auf eine solche Situation nur schwerlich passt. Einen großen Einfluss hat natürlich auch der Umstand, dass man mit dem absoluten Lebensschutzargument sich quasi selbst in diese Situation manövriert hat. Das Ergebnis dieser Politik ist letztlich ein sozial sehr ungerechtes: Von den jungen, gesunden Menschen, für die Corona einfach nun in fast jedem Fall nicht mehr als eine Erkältung, hat man mit dem dürren Argument "Risikogruppen kann man nicht schützen" bedingungslose Solidarität eingefordert. Jetzt, wo der Impfstoff zwar verfügbar ist, aber nicht in ausreichender Menge, um die Bevölkerung schnell durchzuimpfen, wird von diesen Menschen wieder eingefordert, gefälligst zu warten. Wenn nun das erste, was den Geimpften mit dem gewonnenen Schutz einfällt - denen vorher Solidarität so wichtig war! - die Forderung "Ich und meine Grundrechte" ist, dürfte sich die junge Generation, für die sich ohnehin das Wohlstandversprechen der Boomer-Generation nicht mehr so erfüllt und die diesen ganzen Kram auf lange Sicht bezahlen müssen, völlig zu Recht verschaukelt fühlen.
Ganz überwiegende Zustimmung!

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