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§ 51b GmbHG - Verfahren nach dem FamFG?

Verfasst: Dienstag 16. Februar 2021, 22:09
von Blue125
Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zum Informationserzwingungsverfahren nach § § 51b GmbHG . Und zwar lese ich in meinen Unterlagen, dass es sich um ein Verfahren nach dem FamFG handeln soll. Aber worauf stützt sich das?

Bei § 166 Absatz 3 HGB z.B., finde ich einen entsprechenden Verweis in § 375 Nr. 1 FamFG.

Für die GmbH kann ich solch einen Verweis aber eben nicht finden. Weiß jemand Rat?

Re: § 51b GmbHG - Verfahren nach dem FamFG?

Verfasst: Dienstag 16. Februar 2021, 22:17
von Tibor
Die Norm verweist auf § 132 AktG, der auf § 99 AktG und jener auf FamFG?!

Re: § 51b GmbHG - Verfahren nach dem FamFG?

Verfasst: Mittwoch 17. Februar 2021, 01:55
von thh
Tibor hat geschrieben: Dienstag 16. Februar 2021, 22:17Die Norm verweist auf § 132 AktG, der auf § 99 AktG und jener auf FamFG?!
Das ist aber auch schwierig zu finden.