§ 51b GmbHG - Verfahren nach dem FamFG?
Verfasst: Dienstag 16. Februar 2021, 22:09
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zum Informationserzwingungsverfahren nach § § 51b GmbHG . Und zwar lese ich in meinen Unterlagen, dass es sich um ein Verfahren nach dem FamFG handeln soll. Aber worauf stützt sich das?
Bei § 166 Absatz 3 HGB z.B., finde ich einen entsprechenden Verweis in § 375 Nr. 1 FamFG.
Für die GmbH kann ich solch einen Verweis aber eben nicht finden. Weiß jemand Rat?
ich hätte eine Frage zum Informationserzwingungsverfahren nach § § 51b GmbHG . Und zwar lese ich in meinen Unterlagen, dass es sich um ein Verfahren nach dem FamFG handeln soll. Aber worauf stützt sich das?
Bei § 166 Absatz 3 HGB z.B., finde ich einen entsprechenden Verweis in § 375 Nr. 1 FamFG.
Für die GmbH kann ich solch einen Verweis aber eben nicht finden. Weiß jemand Rat?