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Geht eine Storno - Rechnung ohne Minuszeichen?

Verfasst: Mittwoch 10. März 2021, 09:38
von kasamb
Guten Tag,

neulich habe ich gehört, dass eine Storno - Rechnung bzw. deren Gesamtbetrag auch ohne Minuszeichen ausgewiesen werden darf, soweit ansonsten erkennbar ist, dass das ein Stornobeleg ist. Stimmt das? Gibt es ein Gesetz bzw. eine Vorschrift dazu?

Danke

Re: Geht eine Storno - Rechnung ohne Minuszeichen?

Verfasst: Mittwoch 10. März 2021, 10:22
von Strich
Nein die Stornorechnung ist unwirksam und der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Der Kunde kann also die Kaufsache behalten, sein gesamtes Geld zurückfordern und sollte darüber hinaus pauschalen Schadensersatz von 50 € geltend machen können, weil er mit einer rechtswidrigen Rechnung überzogen wurde.

Re: Geht eine Storno - Rechnung ohne Minuszeichen?

Verfasst: Mittwoch 10. März 2021, 12:28
von Brainiac
Sarkasmus in der geschriebenen Sprache und dann auch noch im Internet - gefährlich... :D

Re: Geht eine Storno - Rechnung ohne Minuszeichen?

Verfasst: Mittwoch 10. März 2021, 14:37
von scndbesthand
Strich hat geschrieben: Mittwoch 10. März 2021, 10:22 Nein die Stornorechnung ist unwirksam und der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Der Kunde kann also die Kaufsache behalten, sein gesamtes Geld zurückfordern und sollte darüber hinaus pauschalen Schadensersatz von 50 € geltend machen können, weil er mit einer rechtswidrigen Rechnung überzogen wurde.
Wenn der Rechnungsempfänger Verbraucher ist, kann der Schadensersatz aber nur in Form eines lebenslangen und vererblichen Mandats im Aufsichtsrat, hilfsweise Vorstandsposten ohne Ressort bei geschäftsüblicher Vergütung geleistet werden, siehe Art. 38 EU-Grundrechtecharta.