[ArbR] Wann endet das Ausbildungsverhältnis (Nichtbestehen der Abschlussprüfung)
Verfasst: Donnerstag 11. März 2021, 10:11
Ein Azubi kann wohl maximal 1 Jahr die Ausbildung verlängern; zählt das auch, wenn die erste Abschlussprüfung nicht besucht wurde? D.h. z.B. die erste Abschlussprüfung nach 4 Jahren Ausbildungszeit besucht wurde, und nicht schon nach 3,5 Jahren?
Eine Verlängerung der Ausbildungszeit muss wohl vom Azubi beim Ausbildenden beantragt werden. D.h. bei Nichtbeantragung einer Verlängerung endet der Vertrag nach dem Besuch der Abschlussprüfung, auch wenn das schon eine Wiederholungsprüfung war?
Eine Verlängerung der Ausbildungszeit muss wohl vom Azubi beim Ausbildenden beantragt werden. D.h. bei Nichtbeantragung einer Verlängerung endet der Vertrag nach dem Besuch der Abschlussprüfung, auch wenn das schon eine Wiederholungsprüfung war?