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Anlegerschutz

Verfasst: Freitag 12. März 2021, 18:46
von Snakeeater
Hallo liebe Forumsmitglieder,

wie wird Eurer Einschätzung nach eine Tätigkeit als Rechtsanwalt im Bereich Anlegerschutz angesehen? Überlege, mich bei Kanzleien mit dieser Ausrichtung zu bewerben. Laufen die Verfahren hier häufig nach einem bestimmen Schema ab und wiederholen sich ständig - ähnlich wie bei Diesel? Kopiert man Textbausteine? Ist man später für andere Tätigkeiten im Bereich Wirtschaftsrecht (M&A, Gesellschaftsrecht usw.) verbrannt?

Danke vorab für Eure Einschätzungen.

Herzliche Grüße

Re: Anlegerschutz

Verfasst: Freitag 12. März 2021, 19:26
von Liz
Die meisten (alle?) Diesel-Kanzleien werden von (ehemaligen) Anlegerschutz-Anwälten betrieben; das Prinzip ist letztlich dasselbe: Bestimmte Fallkonstellationen werden einmal umfangreich aufbereitet und dann die passenden Mandanten dazu gesucht, um ein- und dieselbe Klage x-tausend Mal einzureichen.

Wenn es auf der Kanzleihomepage so schön praktische Tools für Verbraucher gibt, mit denen sie ihre Daten eingeben können, kannst Du davon ausgehen, dass in der Kanzlei im Wesentlichen Textbausteine zusammenkopiert werden.

Re: Anlegerschutz

Verfasst: Freitag 12. März 2021, 21:06
von scndbesthand
Angesehen? Wohl nur, wenn man die Schriftsatzmaschine umprogrammieren und nicht nur die Klickstrecke bedienen kann, bis das PDF für das Gericht fertig ist.

Verbrannt? Man wird auch danach noch Leasingverträge auf COC-Klauseln durchsehen können, also wird es für niedere M&A-Tätigkeiten noch reichen. Ich hätte eher Sorge, dass die Tätigkeiten, die man noch in der Lage ist auszuführen, später Maschinen erledigen.

Re: Anlegerschutz

Verfasst: Dienstag 16. März 2021, 16:34
von Atropos
Ist vermutlich ein Bereich, in dem man etwas aufpassen muss, wo und in welcher Rolle man arbeitet. Gibt natürlich ,,Anlegerschützer", die in erster Linie versuchen, mit der Deckung von Rechtsschutzversicherung gegen die Insolvenzmasse von Wirecard zu klagen... Es gibt aber auch Anlegerkanzleien, die für riesige Fonds auftreten, teilweise machen das ja auch klassische Großkanzleien (z.B. Quinn Emmanuel).

Aber ob es dieses Phänomen "verbrannt" wirklich gibt? Bin ich mir unsicher. Man wird eventuell bei einem neuen Arbeitgeber 0,0 Anrechnung der bisherigen Berufserfahrung bekommen. Aber nehmen wir an, jemand war 5 Jahre stumpf Dieselknecht und bewirbt sich jetzt für Vertragsgestaltung im IT-Recht - ob es dann echt Kanzleien gibt, die sagen "Nö, der/die Kandidat ist schon zu verblödet, nehmen wir nicht mehr"?! Höchstens in Sachen Altersstruktur etc. gibt es natürlich irgendwann Probleme.

Re: Anlegerschutz

Verfasst: Dienstag 16. März 2021, 18:40
von Brainiac
Snakeeater hat geschrieben: Freitag 12. März 2021, 18:46 Laufen die Verfahren hier häufig nach einem bestimmen Schema ab und wiederholen sich ständig - ähnlich wie bei Diesel?
Ja klar?! Würde sogar eher sagen, bei Diesel ist es ähnlich wie bei Anlegerklagen. Dort gibt es nicht umsonst auch schon seit über einem Jahrzehnt die - nun erstmals auf andere Bereiche ausgeweitete - Möglichkeit, Musterverfahren zu führen (KapMuG).

Re: Anlegerschutz

Verfasst: Mittwoch 17. März 2021, 11:04
von Liz
Hm. "Verbrannt" ist möglicherweise ein zu hartes Wort. Aber die Frage ist ja, was eine Berufstätigkeit nach dem 2. Examen wert ist, die einem nicht später als juristische Berufserfahrung angerechnet wird. Und dann weiß ich nicht, ob man sich dadurch, dass man 1-3 Jahre lang durch irgendwelche Textbausteine klickt, nochmals für höhere juristische Tätigkeiten empfiehlt; man scheint ja doch mit einer recht einfältigen Tätigkeit glücklich gewesen zu sein...