Bereicherungsrecht und EBV
Verfasst: Mittwoch 17. März 2021, 16:00
Hallo an alle
ich habe eine Frage, weil ich es bei mir noch nicht ganz Klick gemacht hat, wie man Bereicherungsrecht und EBV anwendet.
Ich habe folgenden Fall:
A und B betrinken sich und A will jetzt mit 3 Promille mit seinem Auto nach Hause fahren. B hat nur 0,6 Promille und hält den A davon ab, zu fahren, setzt sich selbst ans Steuer und fährt los. Kurz vor dem Ziel baut er einen Unfall mit dem Wagen des A und A stirbt. Der Erbe C des A will jetzt Schadensersatz fürs Auto.
Hier würde ja dann die GoA geprüft werden und das ist dann die unberechtigte GoA, sodass man über 678 an einen Schadensersatz kommt.
Würde man denn dann danach nicht noch EBV prüfen, auf Schadensersatz. 989? Die unberechtigte GoA stellt ja kein Recht zum Besitz dar. Und dann wäre Bereicherungsrecht ausgeschlossen? Ich stehe irgendwie auf dem Schlauch. Würde man, wenn keine Sperrwirkung des EBV vorliegen würde, dann nicht noch die Eingriffskondiktion prüfen?
Vielen Dank schon im Voraus und liebe Grüße
ich habe eine Frage, weil ich es bei mir noch nicht ganz Klick gemacht hat, wie man Bereicherungsrecht und EBV anwendet.
Ich habe folgenden Fall:
A und B betrinken sich und A will jetzt mit 3 Promille mit seinem Auto nach Hause fahren. B hat nur 0,6 Promille und hält den A davon ab, zu fahren, setzt sich selbst ans Steuer und fährt los. Kurz vor dem Ziel baut er einen Unfall mit dem Wagen des A und A stirbt. Der Erbe C des A will jetzt Schadensersatz fürs Auto.
Hier würde ja dann die GoA geprüft werden und das ist dann die unberechtigte GoA, sodass man über 678 an einen Schadensersatz kommt.
Würde man denn dann danach nicht noch EBV prüfen, auf Schadensersatz. 989? Die unberechtigte GoA stellt ja kein Recht zum Besitz dar. Und dann wäre Bereicherungsrecht ausgeschlossen? Ich stehe irgendwie auf dem Schlauch. Würde man, wenn keine Sperrwirkung des EBV vorliegen würde, dann nicht noch die Eingriffskondiktion prüfen?
Vielen Dank schon im Voraus und liebe Grüße