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Strom-Bonus bei der Ausübung des Sonderkündigungsrechts

Verfasst: Montag 22. März 2021, 15:47
von kasamb
Guten Tag,

gibt es eine Regelung, der entnommen werden kann, wie ein True- / Neukundenbonus bei der Ausübung des Sonderkündigungsrechts gehandhabt wird? Ist das einzig und allein den jeweiligen AGBs überlassen oder gibt es doch eine Regelung, die höher steht als die AGBs?

Beispielsweise steht in den AGBs eines bekanntes Stromanbieters folgendes:

"Die Verrechnung des Treue-Bonus durch den Lieferanten erfolgt einmalig, wenn der Kunde ununterbrochen 12 Monate ab Lieferbeginn Energie über den Stromliefervertrag für die darin angegebene Lieferstelle bezogen hat. Sofern der Vertrag innerhalb dieser 12 Monate beendet wird, z. B. im Falle eines Umzuges, wird für den beendeten Vertrag kein Treue-Bonus gewährt."

Den AGBs ist zu entnehmen, dass nicht mal ein anteiliger Bonus gewährt wird.

Würde auch eine Sonderkündigung aufgrund einer Preiserhöhung zählen?

Danke

Re: Strom-Bonus bei der Ausübung des Sonderkündigungsrechts

Verfasst: Montag 22. März 2021, 16:03
von Tibor
Keine Rechtsberatung.

Wie oft willst du das von mir eigentlich noch lesen?

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