Arbeitsrecht betriebliche Übung - kniffelige Frage
Verfasst: Montag 12. April 2021, 16:18
Hi,
vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen.
Folgende Situation:
Die AN arbeitet seit 10 Jahren als Anwältin im Unternehmen des AG. Individualvereinbarungen zur Übernahme von Kosten zu den Fachanwaltsfortbildungen gibt es nicht. Jedoch wurden die Fortbildungkosten seit je her übernommen. Es ist also eine betriebliche Übung entstanden. Nun ist die Anspruchstellerin 2 Jahre in Elternzeit. Der AG lehnt nun die Kostenübernahme für die Fortbildungen mit Hinweis auf das Ruhen das Arbeitsverhältnisses ab.
Ist dies rechtens?
Ich habe lange recherchiert und im Hinblick auf diese Konstellation leider nicht sehr viel gefunden. Es ist immer nur die Rede von Sonderzahlungen/ Gratifikationen aus betrieblicher Übung und ob diese auch während der Elternzeit bezahlt werden, zu finden. Hierbei kommt es auf den "Charakter" der Zahlungen an. Das lässt sich aber auf obigen Sachverhalt schwer analog anwenden.
Hat mir jemand eine Anregung oder kennt jemand Rechtsprechung zu obiger Thematik? Hat die AN trotz Elternzeit einen Anspruch aus betrieblicher Übung auf Übernahme der Fortbildungskosten?
Ich wäre für Hilfe wo man suchen kann sehr dankbar.
Vielen Dank!
vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen.
Folgende Situation:
Die AN arbeitet seit 10 Jahren als Anwältin im Unternehmen des AG. Individualvereinbarungen zur Übernahme von Kosten zu den Fachanwaltsfortbildungen gibt es nicht. Jedoch wurden die Fortbildungkosten seit je her übernommen. Es ist also eine betriebliche Übung entstanden. Nun ist die Anspruchstellerin 2 Jahre in Elternzeit. Der AG lehnt nun die Kostenübernahme für die Fortbildungen mit Hinweis auf das Ruhen das Arbeitsverhältnisses ab.
Ist dies rechtens?
Ich habe lange recherchiert und im Hinblick auf diese Konstellation leider nicht sehr viel gefunden. Es ist immer nur die Rede von Sonderzahlungen/ Gratifikationen aus betrieblicher Übung und ob diese auch während der Elternzeit bezahlt werden, zu finden. Hierbei kommt es auf den "Charakter" der Zahlungen an. Das lässt sich aber auf obigen Sachverhalt schwer analog anwenden.
Hat mir jemand eine Anregung oder kennt jemand Rechtsprechung zu obiger Thematik? Hat die AN trotz Elternzeit einen Anspruch aus betrieblicher Übung auf Übernahme der Fortbildungskosten?
Ich wäre für Hilfe wo man suchen kann sehr dankbar.
Vielen Dank!