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Re: Examenstagebuch

Verfasst: Freitag 14. Oktober 2022, 22:11
von Juralurch
Ich bin da gerade auch etwas drüber gestolpert aber der Vertreter gibt die WE ja in fremden Namen ab und nach §166 I kommt es auf seine Person an.

Der Vertrag kommt ja auch zwischen dem Vertretenen und dem Dritten zustande.

Deshalb kann der Vertretene anfechten wenn der Vertreter beim Vertretungsgeschäft irrte.
https://www.iurastudent.de/content/c-re ... e2_jt9o1t0

Re: Examenstagebuch

Verfasst: Freitag 30. Dezember 2022, 09:51
von Roni
Juralurch hat geschrieben: Freitag 14. Oktober 2022, 22:11 Ich bin da gerade auch etwas drüber gestolpert aber der Vertreter gibt die WE ja in fremden Namen ab und nach §166 I kommt es auf seine Person an.

Der Vertrag kommt ja auch zwischen dem Vertretenen und dem Dritten zustande.

Deshalb kann der Vertretene anfechten wenn der Vertreter beim Vertretungsgeschäft irrte.
https://www.iurastudent.de/content/c-re ... e2_jt9o1t0
Vielen Dank für die Antwort.

Re: Examenstagebuch

Verfasst: Samstag 21. Januar 2023, 16:31
von Roni
Ich lese momentan viele Klausurmusterlösungen und da stehen teilweise Formulierungen wie "Die Rechtsfähigkeit der Außen-GbR ist inzwischen ganz überwiegende Meinung. Sie kann..." und in den Anmerkungen steht, dass man das so kurz abhandeln soll. Oder "Nach mittlerweile fast einhelliger Meinung haftet der Gesellschafter einer GbR analog §128 S.1...", mit derselben Vermerkung. Kann man diese Formulierungen auch selber in der Klausur anwenden? Klingt merkwürdig, finde ich. Zwar steht auch drin, dass die ML der Nacharbeit dient und es so nicht von Prüflingen erwartet wird, aber mir geht es speziell um solche Formulierungen.

Re: Examenstagebuch

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2023, 01:06
von Julia
Würde ich drauf verzichten. Bietet keinen Mehrwert und ist ziemlich peinlich, wenn man sich irrt. Entweder einfach feststellen, oder aber eben kurz begründen. Die bloße Erwähnung einer hM etc ersetzt nicht die Argumentation.

Re: Examenstagebuch

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2023, 12:06
von Roni
Julia hat geschrieben: Sonntag 22. Januar 2023, 01:06 Würde ich drauf verzichten. Bietet keinen Mehrwert und ist ziemlich peinlich, wenn man sich irrt. Entweder einfach feststellen, oder aber eben kurz begründen. Die bloße Erwähnung einer hM etc ersetzt nicht die Argumentation.
Super, vielen Dank.