Hallo liebe Forengemeinde,
ich befinde mich aktuell in der Examensvorbereitung und würde nach meinen Studium gerne als Strafverteidiger arbeiten.
Prakitikas sowie Schwerpunkt sind bereits auf das Strafrecht gelegt. Auch Ref-Stationen werde ich soweit wie möglich ins Strafrecht legen, Promotion im Bereich BtMG ist geplant, evtl. auch ein LLM.
Jetzt ist es doch so, dass der Arbeitsmarkt (insb. Gehalt) im Strafrecht ja nicht gerade so rosig sein soll, wenn man nicht gerade im Wirtschaftsstrafrecht tätig wird.
Daher zwei Fragen:
1. Kann ich mit entsprechenden Zusatzqualifikationen (Promotion und evtl. LLM) sowie eindeutigen strafrechtlichen Schwerpunkt in Studium und Ref auch ein Einstiegsgehalt von wenigstens 60K erreichen, mal unterstellt ich hätte Doppelprädikat, wenn ich nicht bei einen der Größen im Wirtschaftsstrafrecht wie Feigen Graf o. ä. tätig werden würde?
2. Oder wäre ich für eine Wirtschaftsstrafrechtskanzlei überhaupt interessant, wenn mein Promotionsthema BtMG ist? Das geht ja völligst an deren Arbeit vorbei und ist eher für die "normalen" Kanzleien interessant. Evtl. könnte da ein strafrechtlicher LLM Abhilfe schaffen?
Liebe Grüße
Hegel
HIlfe Berufseinstieg Strafrecht
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Re: HIlfe Berufseinstieg Strafrecht
Soweit ich sehe, gibt es außerhalb des Wirtschaftsstrafrechts kaum größere Einheiten mit angestellten Anwälten, die Strafrecht machen.
Ich glaube nicht, dass Promotion oder Prädikat in einer allgemein-strafrechtlich ausgerichteten Kanzlei besonders herausragende Bedeutung haben. Dazu können aber sich die Strafverteidiger im Forum hier mehr sagen.Hegel1880 hat geschrieben: ↑Donnerstag 17. Juni 2021, 11:491. Kann ich mit entsprechenden Zusatzqualifikationen (Promotion und evtl. LLM) sowie eindeutigen strafrechtlichen Schwerpunkt in Studium und Ref auch ein Einstiegsgehalt von wenigstens 60K erreichen, mal unterstellt ich hätte Doppelprädikat, wenn ich nicht bei einen der Größen im Wirtschaftsstrafrecht wie Feigen Graf o. ä. tätig werden würde?
Ich habe oft den Eindruck gewonnen, dass (mittlere/größere) Wirtschaftsstrafkanzleien eher nicht daran interessiert sind, im allgemeinen Strafrecht tätig zu werden; auch die Übernahme von Pflichtverteidigungen oder das Bemühen darum scheint mir meist nicht goutiert zu werden. (Ausnahmen bestätigen die Regel - ich kenne eine Partnerin einer solchen Kanzlei, die auch - wenig - allgemeines Strafrecht mitmacht.)
Auch dazu können aber sicherlich die forenansässigen Strafverteidiger mehr sagen.