Seite 1 von 1

Sicherheitsüberprüfung während des Referendariats

Verfasst: Sonntag 20. Juni 2021, 08:55
von Blaukraut10101
Hey Leute,

Ich habe das erste Staatsexamen gerade abgeschlossen und möchte nun die Anwaltsstation meines Rens in einer Großkanzlei absolvieren.
Jetzt zum Problem: Ich habe eine gewisse Fußballvergangenheit und würde deshalb eine Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG nicht überstehen. Nun frage ich mich, ob eine solche bei Referendaren im Bereich M&A durchgeführt wird.

Mit besten Grüßen

Re: Sicherheitsüberprüfung während des Referendariats

Verfasst: Sonntag 20. Juni 2021, 10:00
von gola20
Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

Re: Sicherheitsüberprüfung während des Referendariats

Verfasst: Sonntag 20. Juni 2021, 10:09
von Sebast1an
Ist die Frage ernst gemeint? Hast du wirklich ein erstes juristisches Staatsexamen?

Re: Sicherheitsüberprüfung während des Referendariats

Verfasst: Sonntag 20. Juni 2021, 10:22
von Blaukraut10101
Ja die Frage ist ernst gemeint, da nach § 24 ff SÜG diese auch im nichtöffentlichen Bereich durchgeführt wird.

Re: Sicherheitsüberprüfung während des Referendariats

Verfasst: Sonntag 20. Juni 2021, 11:39
von Liz
Aber die Voraussetzungen von § 24 SÜG sind doch recht speziell. Weshalb sollte hiernach bei der Tätigkeit in einer Großkanzlei eine Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG erforderlich / möglich sein?