Student hat geschrieben: ↑Dienstag 22. Juni 2021, 14:261) Mir wurde mal gesagt, dass Jura nichts Komplexes (wie Chemie und Physik z.B.) sei. Das einzige Problem sei die Stoffmenge und das Psychische. Einer hat sogar mal gesagt, Jura würd er locker schaffen (Nichtjurist).
Mag sein.
(Im Gegensatz möglicherweise zu anderen Fächern ist bei Jura das Bestehen - "vier gewinnt" - allerdings nicht alles. Viele interessante Tätigkeitsbereiche erfordern zwingend eine bestimmte Mindestnote.)
Ein Selbstläufer ist das allerdings nicht. Gerade Naturwissenschaftlicher haben mit der juristischen Arbeitsweise und Methodik manchmal ihre Schwierigkeiten. (Ich halte sowieso wenig von der Behauptung, weil man A besonders gut beherrsche, müsse man deshalb B erst recht mit Links schaffen. Begabungen sind unterschiedlich. Wer ein guter Mathematiker ist, ist deshalb nicht zwingend auch ein guter Jurist; wer sein Examen mit 15 Punkten ablegt, ist deshalb nicht auch ein guter Mediziner, oder Sozialarbeiter, oder Musiker.)
Student hat geschrieben: ↑Dienstag 22. Juni 2021, 14:262) Es gibt auch Leute die meinen, dass das Jurastudium bis zur Examensvorbereitung voll "chillig" wäre, also sehr wenige Klausuren (im Gegensatz zum Bachelorstudium mit 7-8 Klausuren pro Semester), kaum Anwesenheitspflicht, viel Semesterferien!! d.h. man muss nur 1,5 Jahre richtig lernen...
3) Durchs Studium würde also jeder mit wenig Aufwand kommen, aber viele würden erst in der Examensvorbereitung feststellen, dass sie sich verrannt haben (hab ich mal so gelesen). Was meint man damit?
Es ist eine Besonderheit des Jurastudiums, dass es auf studienbegleitende Prüfungsleistungen weitgehend verzichtet und das Examen, das am Ende des Studiums steht, die eine, dann sehr schwere Prüfung darstellt. (Natürlich gibt es kleine und große Scheine, natürlich gibt es mittlerweile den Schwerpunkt, aber weder sind die Anforderungen der Scheine - ein Rechtsgebiet, meistens ein überschaubares Themenfeld; eine Hausarbeit, eine Klausur - mit denen des Examens vergleichbar - alle Rechtsgebiete, kompletter Inhalt des Studiums; 5-8 Klausuren -, noch haben die Noten der Scheine eine Bedeutung für den Abschluss.)
Das bedeutet, dass man im Prinzip das Studium weitgehend mit anderen Interessen verbringen und dann erst für das Examen lernen kann (was natürlich eine dumme Idee ist). Es bedeutet aber leider auch, dass der eine und die andere erst am Schluss, nach 4-x Jahren Studium, erkennt, dass das Studienziel für ihn oder sie nicht zu erreichen ist.
In vielen Diplomstudiengängen, gerade ich technisch-naturwissenschaftlichen Bereich, war es umgekehrt üblich, in den ersten Semestern hohe Anforderungen zu stellen und in der Zwischenprüfung hart auszusieben. Im Hauptstudium bestand dann Gelegenheit, sich zu speazialisieren, und in der Regel hat man auch die Diplomprüfung bestanden, wenn man die Zwischenprüfung überstanden hat. In vielen Bachelorstudiengängen, aber auch in typischen "verschulten" Studiengängen wie Medizin (Anwesenheitspflicht für viele Veranstaltungen, die auch kontrolliert wird; pro Semester eine Reihe von Prüfungen, die absolviert werden müssen, um zur Zwischenprüfung zugelassen zu werden), finden regelmäßige studienbegleitende Leistungskontrollen statt, die entweder auch frühzeitig aussieben oder aber für die Endnote mitzählen. Das alles erlaubt entweder die frühe Erkenntnis, den Anforderungen nicht gewachsen zu sein, ohne noch ein paar Jahre fehlinvestiert zu haben, und/oder das "Abschichten" von Leistungen. In Jura hingegen wird am Schluss abgerechnet.
Student hat geschrieben: ↑Dienstag 22. Juni 2021, 14:26Oder dass das Studium nur ein Bruchteil von dem wäre, was im Examen drankommt...Ist das Examen überhaupt nicht vergleichbar mit dem Studium? Was ist da anders? Was ist der Unterschied?
Das Examen unterscheidet sich von Studium - und Schule - in erster Linie dadurch, dass eben nicht nur der "aktuelle Stoff" einer Vorlesung, Übung, eines Schuljahres ... in wenigen Klausuren abgeprüft wird, sondern dass binnen kurzer Frist (zwei Wochen) in einer Vielzahl (5-8) umfangreicher (5 Stunden) Klausuren mehr oder weniger der gesamte Stoff des Studiums abgeprüft wird (natürlich kommt nicht "alles dran", aber es
kann alles "drankommen"). Es genügt daher nicht, "nur" den Stoff einer Vorlesung zu pauken, dann die Klausur zu schreiben und alles wieder zu vergessen.
Insofern: Das Examen fordert nicht mehr, als auch Gegenstand des Studiums ist (aber Gegenstand des Studiums ist neben dem durchaus umfangreichen Stoff eben auch das Erlernen von Strukturen, Dogmatik und dem Handwerkszeug, auch unbekannte Fälle in wenig bekannten oder unbekannten Rechtsgebieten zu erarbeiten). Es unterscheidet sich aber von Prüfungen im Studium durch den Umfang: sowohl den Umfang der Prüfung als auch den Umfang des zu beherrschenden Stoffes.
All das lässt sich aber der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung des entsprechenden Bundeslandes entnehmen.