In den USA sind plea bargains sehr verbreitet und problematisch, weil die Strafrahmen generell viel höher sind als bei uns (mandatory minimum). Karriere-Kaufhaus-Diebe mit der immer gleichen Leier, die trotzdem keine Freiheitsstrafe ohne Bewährung bekommen, gibt es nicht (das US-System bewerte ich gleichwohl nicht notwendig als vorteilhaft, aber das deutsche System ist sicher auch kein internationaler Leuchtturm - aber das ist eine ganz andere Debatte). Außerdem sind manche US-Straftatbestände so formuliert, dass sie „Fallen“ gleichkommen (perjury trap) oder auch ungeachtet des dort ebenfalls geltenden Bestimmtheitsgrundsatzes hier nicht halten könnten (crimes of moral turpitude).
Man darf auch nicht vergessen, dass in den USA ein bench trial mit Zustimmung des Angeklagten vorgenommen werden darf. Aber das Problem der plea bargains ist nicht der Umstand, dass sie erfolgen, sondern die extremen Straferwartungen, die damit verbunden sind.
Wie dem auch sei, das Überleben der 362 Nr. 1 bis Nr. 4 kann jedenfalls methodologisch in einer ähnlichen Weise gerechtfertigt werden wie die originalistischen Einschränkungen der Grundrechte in den USA.
Könnte man nicht argumentieren, dass die österreichische Wiederaufnahmeregelung, die sogar für alle Straftaten eine Wiederaufnahme ermöglicht, gegen die EMRK verstößt? Würde natürlich voraussetzen, dass EMRK-ne bis in idem ebenso ausgelegt wird wie vom BVerfG. Die Bundesverfassung scheint kein Pendant zu 103 III zu enthalten, die StPO ist aber von 1975, wobei es bestimmt eine Vorgänger-StPO gab, was ich gerade nicht recherchiert habe.
Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit
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Re: Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit
Ja, ich sage ja: das hat viel Potential.Micha79 hat geschrieben: ↑Sonntag 5. November 2023, 09:08In den USA sind plea bargains sehr verbreitet und problematisch, weil die Strafrahmen generell viel höher sind als bei uns (mandatory minimum). Karriere-Kaufhaus-Diebe mit der immer gleichen Leier, die trotzdem keine Freiheitsstrafe ohne Bewährung bekommen, gibt es nicht (das US-System bewerte ich gleichwohl nicht notwendig als vorteilhaft, aber das deutsche System ist sicher auch kein internationaler Leuchtturm - aber das ist eine ganz andere Debatte). Außerdem sind manche US-Straftatbestände so formuliert, dass sie „Fallen“ gleichkommen (perjury trap) oder auch ungeachtet des dort ebenfalls geltenden Bestimmtheitsgrundsatzes hier nicht halten könnten (crimes of moral turpitude).