Naja, die Gründe, die in der Sphäre des Angeklagten liegen, kann man schon noch lassen.
Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit
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Re: Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit
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Re: Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit
Die sehr weite Interpretation des Double-Jeopardy-Grundsatzes im amerikanischen Recht hat uns immerhin Dinge wie den gleichnamigen Film mit Tommy Lee Jones eingebracht. Das zeigt, wie stark verwurzelt das Prinzip im kollektiven amerikanischen Bewusstsein ist (auch wenn es, wie in dem Film, nicht immer richtig verstanden und dargestellt wird). Da bleibt das europäische ne bis in idem sowohl von seiner Reichweite als auch von seinem popkulturellen Einfluss weit hinter zurück.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
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Re: Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit
Wir könnten überhaupt sehr viel vom amerikanischen Strafprozess übernehmen, bspw. das Jury-Verfahren, durch das endlich - wegen Entfall zumindest der Beweiswürdigung - die immer länger werdenden Urteilsgründe verkürzt und die Revisionsgerichte entlastet - weil im Wesentlichen auf die Prüfung von Verfahrensrügen beschränkt - würden.
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Re: Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit
Hmh, bräuchte es da im Strafrecht unbedingt noch vollumfänglich auf Augenhöhe ausgebildete Juristen, wenn Entscheidungen in den Händen von Jurys liegen sollten?thh hat geschrieben: ↑Freitag 3. November 2023, 12:42Wir könnten überhaupt sehr viel vom amerikanischen Strafprozess übernehmen, bspw. das Jury-Verfahren, durch das endlich - wegen Entfall zumindest der Beweiswürdigung - die immer länger werdenden Urteilsgründe verkürzt und die Revisionsgerichte entlastet - weil im Wesentlichen auf die Prüfung von Verfahrensrügen beschränkt - würden.
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Re: Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit
Stimmt, dass wäre ein weiterer Vorteil des Jury Prozesses.thh hat geschrieben: ↑Freitag 3. November 2023, 12:42Wir könnten überhaupt sehr viel vom amerikanischen Strafprozess übernehmen, bspw. das Jury-Verfahren, durch das endlich - wegen Entfall zumindest der Beweiswürdigung - die immer länger werdenden Urteilsgründe verkürzt und die Revisionsgerichte entlastet - weil im Wesentlichen auf die Prüfung von Verfahrensrügen beschränkt - würden.
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Re: Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit
Es liegt im angloamerikanischen System ja nur die Beweiswürdigung zur Feststellung der Schuldfrage in den Händen der Jury. Strafmaß, Verfahrensführung und Entscheidungen über die Zulassung von Beweisen liegen immer noch in den Händen des juristisch qualifizierten Richters, der außerdem durch häufige Anleitungen und Warnungen die Jury darauf hinweist, was sie bei ihrer Entscheidungsfindung zu bedenken hat und was nicht.Flasche leer hat geschrieben: ↑Freitag 3. November 2023, 14:54 Hmh, bräuchte es da im Strafrecht unbedingt noch vollumfänglich auf Augenhöhe ausgebildete Juristen, wenn Entscheidungen in den Händen von Jurys liegen sollten?
So ganz fremd ist uns das System übrigens nicht - gab es in Deutschland bis 1924.
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Re: Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit
OK, aber bräuchte es dafür unbedingt vollumfängliche Strafrechtsausbildung auf Augenhöhe für alle? In den USA eventuell nicht? Dort sollte es vielleicht keine dem deutschen Recht vergleichbar unbedingt notwendige Befähigung zum Richteramt auf Augenhöhe für alle geben, wie für Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Richter, Jury?Schnitte hat geschrieben: ↑Freitag 3. November 2023, 15:44Es liegt im angloamerikanischen System ja nur die Beweiswürdigung zur Feststellung der Schuldfrage in den Händen der Jury. Strafmaß, Verfahrensführung und Entscheidungen über die Zulassung von Beweisen liegen immer noch in den Händen des juristisch qualifizierten Richters, der außerdem durch häufige Anleitungen und Warnungen die Jury darauf hinweist, was sie bei ihrer Entscheidungsfindung zu bedenken hat und was nicht.Flasche leer hat geschrieben: ↑Freitag 3. November 2023, 14:54 Hmh, bräuchte es da im Strafrecht unbedingt noch vollumfänglich auf Augenhöhe ausgebildete Juristen, wenn Entscheidungen in den Händen von Jurys liegen sollten?
So ganz fremd ist uns das System übrigens nicht - gab es in Deutschland bis 1924.
Es kann ja angedacht sein, Dinge aus den USA zu übernehmen. Allerdings kann dies weiter hierzulande bislang für unverzichtbar erachtete Dinge betreffen. Das deutsche Recht will sich als besonders qualitätsvoll gegenüber anderen Rechtssystemen erachten, weil hier maßgeblich hochqualifizierte Juristen nach fachlich sachlichen systemischen Gesichtspunkten Entscheidungen tragen und keine Jurys aus der übrigen Bevölkerung. Kann darüber nachzudenken sein, Jurys zu übernehmen. Das könnte allerdings an der "überlegenen Qualität" des deutschen Rechtssystems weiter rütteln, wonach Entscheidungen von hochqualifizierten Juristen auf Augenhöhe nach rein fachliche, sachlich, systemischen Gesichtspunkten getragen werden?
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Re: Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit
Wer hier mit dem Jury-System liebäugelt: In den USA ist es längst am Ende. Nur noch in einem Bruchteil aller Strafverfahren findet tatsächlich ein Jury-Trial statt. Die überwiegende Zahl der Verfahren wird im Wege des (stark umstrittenen) "plea bargaining" wegverhandelt.
Lesetipp: https://www.amazon.de/Punishment-Withou ... 179&sr=8-1
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Re: Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit
Urs Blank hat geschrieben: ↑Freitag 3. November 2023, 21:01 Wer hier mit dem Jury-System liebäugelt: In den USA ist es längst am Ende. Nur noch in einem Bruchteil aller Strafverfahren findet tatsächlich ein Jury-Trial statt. Die überwiegende Zahl der Verfahren wird im Wege des (stark umstrittenen) "plea bargaining" wegverhandelt.
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Tja.
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Re: Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit
Wieso soll Wiederaufnahme zu Gunsten eines Verurteilten zulässig sein, obwohl doch die Wichtigkeit der Rechtskraft die Richtigkeit eines Urteils und die Gerechtigkeit überwiegen soll, jedenfalls im umgekehrten Fall? Es heißt doch Richtigkeit eines Urteils und Gerechtigkeit müssen ("uneinschränkbar") hinter der Wichtigkeit der Rechtskraft zurücktreten? Ok, jetzt kommt wieder Relativierung von Gerechtertigkeit wegen nicht ausschließbarer Unschuld. Die Begründung ist aber, dass es gar nicht um Gerechtigkeit gehen könne, weil diese uneinschränkbar hinter der Wichtigkeit von Rechtskraft zurücktreten muss....
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Re: Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit
Noch besser.Urs Blank hat geschrieben: ↑Freitag 3. November 2023, 21:01Wer hier mit dem Jury-System liebäugelt: In den USA ist es längst am Ende. Nur noch in einem Bruchteil aller Strafverfahren findet tatsächlich ein Jury-Trial statt. Die überwiegende Zahl der Verfahren wird im Wege des (stark umstrittenen) "plea bargaining" wegverhandelt.
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Re: Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit
Das ist eigentlich ganz einfach: Der Rechtsfrieden im Strafrecht tritt zwischen Gesellschaft und Beschuldigten ein (nicht zwischen Geschädigten und Beschuldigten). Die Gesellschaft hat sich Regeln, wie die Rechtsstaatlichkeit, auferlegt und ist daran gebunden. Der Beschuldigte hat sich solche Regeln nicht selbst auferlegt. Auch ist es die Gesellschaft, welche die Konfliktlösung aufzwingt, gegen die sich der Beschuldigte nicht wehren kann. Sogar im Gegenteil: Der Beschuldigte kann die Konfliktlösung gar nicht selbst erzwingen (zB eine Feststellung, dass er keine Straftat begangen hat).Flasche leer hat geschrieben: ↑Freitag 3. November 2023, 21:32 Wieso soll Wiederaufnahme zu Gunsten eines Verurteilten zulässig sein, obwohl doch die Wichtigkeit der Rechtskraft die Richtigkeit eines Urteils und die Gerechtigkeit überwiegen soll, jedenfalls im umgekehrten Fall? Es heißt doch Richtigkeit eines Urteils und Gerechtigkeit müssen ("uneinschränkbar") hinter der Wichtigkeit der Rechtskraft zurücktreten? Ok, jetzt kommt wieder Relativierung von Gerechtertigkeit wegen nicht ausschließbarer Unschuld. Die Begründung ist aber, dass es gar nicht um Gerechtigkeit gehen könne, weil diese uneinschränkbar hinter der Wichtigkeit von Rechtskraft zurücktreten muss....
Daher wiegt ein Fehlurteil zu Ungunsten des Beschuldigten immer schwerer als zu Gunsten des Beschuldigten.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit
Hmh, die Diskussion ist bereits vielerorts erschöpfend geführt und sollte hier gar nicht neu entfacht werden.
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Re: Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit
Wieso fragst du dann?
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit
War eher nur so als indirekt angedeutete Meinungsäußerung in Form einer Frage dahin gegrummelt. Damit soll es von hier aus erstmal gut sein.