Seite 1 von 1

§29 GewO Definition frage

Verfasst: Dienstag 20. Juli 2021, 05:53
von winni123
Hallo ich finde nirgendwo etwas genaues über den §29 Gewo. Ein Buch wäre gut. Es geht um mehrere Fragen.
Was darf die Behörde dabei überprüfen? Also Papiere.
Darf die Behörde darüber Beweise sichern?
Darf die Behörde eine Gewinnabschöpfung darüber machen?
Was ist wenn keine Erlaubnis notwendig ist? Ist Sie dann berechtigt?
Was ist wenn man das Büro in der Wohnung hat und noch andere Personen hier wohnen?
Muss die Behörde such für den §29 Gewo eine Bescheinigung vom gericht holen? Oder das mit der Polizei ausführen?
Gibt es Vorgaben woran man sich halten muss?
Wie gesagt ein Buch darüber wär gut wo genau darauf eingegangen wird.
Vielen Dank

Re: §29 GewO Definition frage

Verfasst: Dienstag 20. Juli 2021, 09:37
von Julia
Bitte keine Doppelposts.
Geschlossen.