Re: Goldenes Zeitalter für Juristen?
Verfasst: Montag 26. Juli 2021, 13:38
Was beides kaum zu Mehrbelastung führt (KiPo mal außen vor, da bleibt noch abzuwarten, wie der Anteil steigt), weil in Pebb§y nicht abgebildet.
Das große Jura-Forum zur juristischen Diskussion
https://forum.jurawelt.com/
Was beides kaum zu Mehrbelastung führt (KiPo mal außen vor, da bleibt noch abzuwarten, wie der Anteil steigt), weil in Pebb§y nicht abgebildet.
Letzteres wird aber über kurz oder lang der Fall sein müssen. Es fängt ja schon damit an, dass der Bundesgesetzgeber ganz groß darin ist, beständig neue originäre Kammerzuständigkeiten in Zivilsachen zu schaffen, obwohl es richtigerweise wohl weniger darum geht, dass es die Kammer macht, als darum, dass es ein Richter macht, der häufiger mit solchen Verfahren zu tun hat.Strich hat geschrieben:Was beides kaum zu Mehrbelastung führt (KiPo mal außen vor, da bleibt noch abzuwarten, wie der Anteil steigt), weil in Pebb§y nicht abgebildet.
Um das noch zu kommentieren: Das mag gut sein. Das Serviceangebot der Justiz ist eben an alle Bürger gleichermaßen gerichtet und dazu passt es dann nicht, Verfahren, bei denen theoretisch auch ein Schiedsverfahren in Betracht käme, besonders prioritär zu behandeln. Wenn bei mir als allgemeine Zivilsache ein Streit zwischen Wirtschaftsunternehmen mit hohem Streitwert eingeht, ist das beste Angebot, was ich machen kann, dass ich die Sache innerhalb von 6-9 Monaten das erste Mal verhandle (je nachdem, wie lange die Parteien bis zur Vorlage von Klageerwiderung / Replik brauchen).
Ich denke, der Anteil dürfte verschwindend gering sein. Warum soll man sich den nicht ganz günstigen Kammerbeitrag und ne Haftpflicht leisten, wenn die Erträge offensichtlich minimal sind? Ara hat Recht, der Kollege kann über sein gesamtes Berufsleben so gut wie nichts eingezahlt haben.Liz hat geschrieben: ↑Sonntag 25. Juli 2021, 17:20 Die Frage ist aber ja, welcher Anteil der Absolventen aus den 1980er-1990er Jahren eigentlich ersatzlos wegfallen kann, ohne dass sich die Versorgung der Bevölkerung mit Rechtsdienstleistungen verschlechtert. Es gibt da halt auch solche Schicksale: https://www.bz-berlin.de/berlin/charlot ... -nachfragt
Spätestens nach dem ersten Mal müsste ihm doch aufgegangen sein, dass ein vernünftiger Ehevertrag keine allzu schlechte Idee ist. Wobei das natürlich eine gewisse juristische "Grundschläue" voraussetzt, deren Fehlen wohl grade Grund der wirtschaftlichen Misere gewesen ist.j_laurentius hat geschrieben: ↑Dienstag 27. Juli 2021, 11:07 Vielleicht hat er sich auch zweimal scheiden lassen und musste ordentlich im Rahmen des Versorgungsausgleichs bluten, wer weiß.
Naja da sind in Deutschland doch einfach arge Grenzen gesetzt. Man kann Gütertrennung vereinbaren, ok. Aber sonst? So schöne Gestaltungsmöglichkeiten wie in anderen Staaten gehen dem deutschen Gesetzgeber anscheinend zu weit, ist ja nicht so als ob hier zwei gleichberechtigte Erwachsene einen Vertrag schließen. Nein nein, alles sittenwidrigOJ1988 hat geschrieben: ↑Dienstag 27. Juli 2021, 13:39Spätestens nach dem ersten Mal müsste ihm doch aufgegangen sein, dass ein vernünftiger Ehevertrag keine allzu schlechte Idee ist. Wobei das natürlich eine gewisse juristische "Grundschläue" voraussetzt, deren Fehlen wohl grade Grund der wirtschaftlichen Misere gewesen ist.j_laurentius hat geschrieben: ↑Dienstag 27. Juli 2021, 11:07 Vielleicht hat er sich auch zweimal scheiden lassen und musste ordentlich im Rahmen des Versorgungsausgleichs bluten, wer weiß.
Du schließt von der Ausnahme auf den Regelfall. Grundsätzlich kannst du - gerade unter gleichberechtigten Erwachsenen, deren Eheleben so aussieht, dass keiner ehebedingte Nachteile einseitig zu tragen hätte - den Versorgungsausgleich natürlich ausschließen.Fyrion hat geschrieben: ↑Montag 2. August 2021, 20:57Naja da sind in Deutschland doch einfach arge Grenzen gesetzt. Man kann Gütertrennung vereinbaren, ok. Aber sonst? So schöne Gestaltungsmöglichkeiten wie in anderen Staaten gehen dem deutschen Gesetzgeber anscheinend zu weit, ist ja nicht so als ob hier zwei gleichberechtigte Erwachsene einen Vertrag schließen. Nein nein, alles sittenwidrigOJ1988 hat geschrieben: ↑Dienstag 27. Juli 2021, 13:39Spätestens nach dem ersten Mal müsste ihm doch aufgegangen sein, dass ein vernünftiger Ehevertrag keine allzu schlechte Idee ist. Wobei das natürlich eine gewisse juristische "Grundschläue" voraussetzt, deren Fehlen wohl grade Grund der wirtschaftlichen Misere gewesen ist.j_laurentius hat geschrieben: ↑Dienstag 27. Juli 2021, 11:07 Vielleicht hat er sich auch zweimal scheiden lassen und musste ordentlich im Rahmen des Versorgungsausgleichs bluten, wer weiß.