Lagercontainer §123 StGB?
Verfasst: Mittwoch 1. September 2021, 00:27
Hallo liebe User,
ich löse gerade zur Übung einen Fall. Eine Frau betritt ein Lagercontainer-Gelände, welches laut Sachverhalt nicht näher erläutert wird. Also gehe ich nicht von einem befriedeten Besitztum aus, da es
keine Hinweise bzgl. einer Umfriedung gibt.
Kann ich zumindest, wenn sie die Lagercontainer betritt einen Hausfriedensbruch annehmen? Aber wenn ja wodurch? Es sind ja auch keine Wohnungen oder Geschäftsräume. Stehe auf dem Schlauch. Fühlt sich komisch an in so einer Situation keinen §123 StGB anzunehmen.
Wäre für jeden Denkanstoß dankbar.
Liebe Grüße :-)
ich löse gerade zur Übung einen Fall. Eine Frau betritt ein Lagercontainer-Gelände, welches laut Sachverhalt nicht näher erläutert wird. Also gehe ich nicht von einem befriedeten Besitztum aus, da es
keine Hinweise bzgl. einer Umfriedung gibt.
Kann ich zumindest, wenn sie die Lagercontainer betritt einen Hausfriedensbruch annehmen? Aber wenn ja wodurch? Es sind ja auch keine Wohnungen oder Geschäftsräume. Stehe auf dem Schlauch. Fühlt sich komisch an in so einer Situation keinen §123 StGB anzunehmen.
Wäre für jeden Denkanstoß dankbar.
Liebe Grüße :-)