Offene Fragen, 1. Hausarbeit (keine fallbezogenen Fragen!)
Verfasst: Dienstag 28. September 2021, 23:22
Hallo Zunächst möchte ich anmerken, dass ich hier keine fallbezogene Frage für meine Hausarbeit stellen möchte, weil ich hier niemanden nerven will. Es geht mir eher um allgemeines Wissen über die Hausarbeit. Das ist das 1. Mal, dass ich eine Gutachten-Hausarbeit schreibe und ich fühle mich etwas verloren. Also hatte ich mir eine frühere Arbeit (die sehr gut benotet wurde u. vorbildlich war) aus der Hausarbeitensammlung unserer Uni bestellt und bin die Arbeit (um mir einen Überblick zu verschaffen) durchgegangen. Und einige Dinge verstehe ich nicht:
1.Für Definitionen wird von einem Lehrbuch zum nächsten gesprungen (es werden sehr viele verschiedene Quellen verwendet) --> Warum kann ich nicht einfach aus meinem eigenen, einzigen Lehrbuch (Rengier) (u. eventuell einem Kommentar) die Definitionen finden u. diese dann verwenden? Ich kann mir nicht vorstellen (würde es aber, falls nötig, tun) ständig für jede Definition in anderen Büchern (u. welchen überhaupt?) zu suchen, die "Abwechslung" ins Literaturverzeichnis einbringen.
2. Wie kann es sein, dass für 1 Satz im Gutachten in der Fußnote 2 verschiedene Quellenarten angegeben werden? Z.B. Lehrbuch + ein anderes Lehrbuch/ BGH + Lehrbuch/ Kommentar + Lehrbuch etc. --> es gibt für jeden Satz, jede Idee doch nur eine "Ursprungsquelle"?
3. Für Definitionen werden abwechselnd BGH, Lehrbuch oder Kommentar zitiert --> Woher weiß ich, welche Quellenart ich korrekt an einer Stelle verwenden sollte? Also ob Rechtsprechung, Lehrbuch oder Kommentar? Und warum kann ich nicht einfach mit Lehrbüchern arbeiten, sondern muss Rspr. auch verwenden? Damit ich nicht nur die Ansichten der Lehre darstelle? Aber andererseits verwenden die Bücher doch die Aussagen der Rechtsprechung?
4. Wo finde ich überhaupt die Rechtsprechung/Urteile (aus der ganzen Fülle!) , die die Definitionen oder allg. das enthalten, was für meinen Fall relevant ist? Wie gehe ich da vor? Und muss Rspr. immer als BGHst angegeben werden?
5. Ich bin immer noch nicht umgezogen u. habe für meine Hausarbeit nur mein Laptop mit Beck-Online. Reicht das, um Rechtsprechung u. Kommentare zu lesen, verinnerlichen u. zitieren? Welche Seiten könnten noch relevant werden? Gibt es bei Beck-Online auch fallrelevante Fachzeitschriften, oder gibt es die nur in den Bibliotheken?
6. Und zu guter letzt: Wie sollte ich allg. vorgehen, um die richtigen Quellen an den richtigen Stellen bringen zu können? (also ich wüsste nicht, wo welche Quellenart u. allg. Quelle reingehört).
Ich entschuldige mich schon einmal für die lange Frage (fühle mich aber leider nun mal verloren.. ) u. bedanke mich im Voraus für eure Hilfe,
LG, ein Anfänger
1.Für Definitionen wird von einem Lehrbuch zum nächsten gesprungen (es werden sehr viele verschiedene Quellen verwendet) --> Warum kann ich nicht einfach aus meinem eigenen, einzigen Lehrbuch (Rengier) (u. eventuell einem Kommentar) die Definitionen finden u. diese dann verwenden? Ich kann mir nicht vorstellen (würde es aber, falls nötig, tun) ständig für jede Definition in anderen Büchern (u. welchen überhaupt?) zu suchen, die "Abwechslung" ins Literaturverzeichnis einbringen.
2. Wie kann es sein, dass für 1 Satz im Gutachten in der Fußnote 2 verschiedene Quellenarten angegeben werden? Z.B. Lehrbuch + ein anderes Lehrbuch/ BGH + Lehrbuch/ Kommentar + Lehrbuch etc. --> es gibt für jeden Satz, jede Idee doch nur eine "Ursprungsquelle"?
3. Für Definitionen werden abwechselnd BGH, Lehrbuch oder Kommentar zitiert --> Woher weiß ich, welche Quellenart ich korrekt an einer Stelle verwenden sollte? Also ob Rechtsprechung, Lehrbuch oder Kommentar? Und warum kann ich nicht einfach mit Lehrbüchern arbeiten, sondern muss Rspr. auch verwenden? Damit ich nicht nur die Ansichten der Lehre darstelle? Aber andererseits verwenden die Bücher doch die Aussagen der Rechtsprechung?
4. Wo finde ich überhaupt die Rechtsprechung/Urteile (aus der ganzen Fülle!) , die die Definitionen oder allg. das enthalten, was für meinen Fall relevant ist? Wie gehe ich da vor? Und muss Rspr. immer als BGHst angegeben werden?
5. Ich bin immer noch nicht umgezogen u. habe für meine Hausarbeit nur mein Laptop mit Beck-Online. Reicht das, um Rechtsprechung u. Kommentare zu lesen, verinnerlichen u. zitieren? Welche Seiten könnten noch relevant werden? Gibt es bei Beck-Online auch fallrelevante Fachzeitschriften, oder gibt es die nur in den Bibliotheken?
6. Und zu guter letzt: Wie sollte ich allg. vorgehen, um die richtigen Quellen an den richtigen Stellen bringen zu können? (also ich wüsste nicht, wo welche Quellenart u. allg. Quelle reingehört).
Ich entschuldige mich schon einmal für die lange Frage (fühle mich aber leider nun mal verloren.. ) u. bedanke mich im Voraus für eure Hilfe,
LG, ein Anfänger