Verklammerung zur Handlungseinheit
Verfasst: Mittwoch 29. September 2021, 11:59
Hallo,
eine blöde Frage, aber können auch mehr als 2 Straftaten durch ein Delikt verklammert werden? In Kommentaren und Lehrbüchern ist immer nur von einem "dritten" Delikt die Rede, welches 2 eigentlich selbstständige Delikte zur Tateinheit verklammert. Ist z.B. auch die Verklammerung von 3 Delikten durch ein "viertes" möglich?
eine blöde Frage, aber können auch mehr als 2 Straftaten durch ein Delikt verklammert werden? In Kommentaren und Lehrbüchern ist immer nur von einem "dritten" Delikt die Rede, welches 2 eigentlich selbstständige Delikte zur Tateinheit verklammert. Ist z.B. auch die Verklammerung von 3 Delikten durch ein "viertes" möglich?