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260 ZPO und Abgrenzung zu 264 Nr. 2

Verfasst: Montag 4. Oktober 2021, 17:48
von Johnny-i30
Hi,

ich bräuchte Hilfe bei o.g. Abgrenzung.

Wann liegen 2 verschiedene Anträge isv 260 ZPO vor. Bei Zahlung und Feststellung ist das gegeben.
Aber wie ist der fall, wenn in einem Zahlungsantrag Schadensersatz gefordert wird (aus einem Lebenssachverhalt, zB Verkehrsunfall), der aus mehreren Schadenspositionen besteht? Handelt es sich dann um einen oder mehrere Anträge?

Sind nebenforderungen (Zinsen, RA-Kosten) stets ein anderer Antrag isv 260 zpo neben den des Hauptanspruchs?

Wenn im laufenden Verfahren erstmals eine neue Schadensposition geltend gemacht wird (und nicht nur eine schon in der Klage angegebene Schadensposition erhöht wird) greift dann 264 Nr. 2? Denn der Klagerund wäre ja wegen dieser Schadensposition verändert? Die gleiche Frage stelle ich mir, wenn erstmals eine Nebenforderung geltend gemacht wird.

Danke im Vorraus!