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Error in instrumento

Verfasst: Freitag 8. Oktober 2021, 16:31
von ng15
Fallbeispiel: T erwirbt ein vermeintlich tödliches Gift auf dem Schwarzmarkt, erhält anstatt dessen aber ein zum Verwechseln ähnlich aussehende K.O.-Tropfen. Dieses Tatmittel mischt er daraufhin heimlich in den Kaffee von O, wobei er fest überzeugt davon ist, das tödliche Gift einzusetzen. O stirbt nicht, ist aber für 7h bewusstlos.

Bei dem versuchten Mord würde ich den Irrtum einfach als untauglichen Versuch einstufen.

Auf Ebene der vollendeten Körperverletzung habe ich zu dieser Konstellation keine unmittelbar anwendbaren Literaturmeinungen finden können. Habe das zunächst als Irrtum über den Kausalverlauf interpretiert, a la es liegt noch im Bereich alltäglicher Lebenserfahrung, eine andere als die gewollte Substanz auf dem Schwarzmarkt zu bekommen. Da betreffende Verwechslung aber ja noch im Vorbereitungsstadium liegt, kann hier eigentlich nicht mehr vom Kausalverlauf im Sinne dieser Rechtsfigur zu sprechen sein. Stand jetzt würde ich den Irrtum mutatis mutandis wie einen error in persona vel objecto behandeln, also darauf abstellen, dass sich sein Vorsatz auf das konkret eingesetzte Tatmittel konkretisiert hat. Aber so ganz überzeugt bin ich von diesem Lösungsansatz nicht :-k :-k

Re: Error in instrumento

Verfasst: Freitag 8. Oktober 2021, 17:04
von Julia
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