Die "nicht geringe Menge" spielt ja nur eine Rolle beim Überschreiten der 60g. Aber Ja: Wenn du richtig gutes Zeug hast, dann haste ganz legal da deine 20g reines THC. Haste aber nen Krümmel zuviel bist du gleich im besonders schweren Fall.Sebast1an hat geschrieben: Mittwoch 24. April 2024, 17:19 Und wenn die selbst abgebauten 50 Gramm einen Wirkstoffgehalt von 20 % haben (also 10 g THC), hat man Schrödingers Katze geschaffen. Da medzinisches Cannabis je nach Sorte einen Wirkstoffgehalt von bis zu 30 % hat, dürfte das alles andere als ungewöhnlich sein.
Canabislegalisierung
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- Ara
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Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Ja, das KCanG ist in vielerlei Hinsicht Murks. What's new?Ara hat geschrieben: Mittwoch 24. April 2024, 10:38Es bleibt dann halt nahezu kein Raum mehr für den Grundtatbestand, wenn ich bei 60,1g Cannabis bereits im Bereich "der nicht geringen Menge" bin. Das ist halt vom Strafrahmen nicht das, was der Gesetzgeber sich vorgestellt hat. Es gibt vermutlich auch kein anderen Straftatbestand, wo faktisch immer ein besonders schwerer Fall vorliegt und für den Grundtatbestand kein Anwendungsspielraum mehr ist.
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Äußerst kurios: https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... nge-menge/
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Qalanasa
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Ich denke, dass die Legalisierung von Cannabis eine komplexe Frage ist, die viele Aspekte berücksichtigt. Obwohl einige argumentieren, dass es positive Auswirkungen haben könnte, denke ich, dass es auch negative Folgen für die Gesellschaft haben könnte. Im Gegensatz dazu bieten Vaping-Produkte wie E-Zigaretten eine alternative Option für diejenigen, die nach einer weniger schädlichen Alternative suchen, um Nikotin zu konsumieren.
E-Zigaretten haben den Vorteil, dass sie weniger schädliche Chemikalien enthalten und weniger gesundheitliche Risiken mit sich bringen als herkömmliches Rauchen. Außerdem bieten sie eine Vielzahl von Geschmacksrichtungen und können dabei helfen, den Rauchkonsum zu reduzieren. Falls Sie weitere Informationen zu Vaping benötigen, finden Sie sie auf der Website https://www.red-vape.ch/ .
E-Zigaretten haben den Vorteil, dass sie weniger schädliche Chemikalien enthalten und weniger gesundheitliche Risiken mit sich bringen als herkömmliches Rauchen. Außerdem bieten sie eine Vielzahl von Geschmacksrichtungen und können dabei helfen, den Rauchkonsum zu reduzieren. Falls Sie weitere Informationen zu Vaping benötigen, finden Sie sie auf der Website https://www.red-vape.ch/ .
Zuletzt geändert von Qalanasa am Montag 29. April 2024, 10:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Ja oder Proteinjoghurt.Qalanasa hat geschrieben: Samstag 27. April 2024, 18:36 Ich denke, dass die Legalisierung von Cannabis eine komplexe Frage ist, die viele Aspekte berücksichtigt. Obwohl einige argumentieren, dass es positive Auswirkungen haben könnte, denke ich, dass es auch negative Folgen für die Gesellschaft haben könnte. Im Gegensatz dazu bieten Vaping-Produkte wie E-Zigaretten eine alternative Option für diejenigen, die nach einer weniger schädlichen Alternative suchen, um Nikotin zu konsumieren.
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4 der 5 Richter haben übrigens einen Bezug zu Bayern.Ara hat geschrieben: Samstag 27. April 2024, 17:43 Äußerst kurios: https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... nge-menge/
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
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Ja gut kann passieren, dann wäre das auch das richtige Vorgehen, aber der Vorgang müsste sich dann auch aus der Akte ergeben.Ara hat geschrieben: Samstag 27. April 2024, 17:43 Äußerst kurios: https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... nge-menge/
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... rkt-kcang/
Das Problem ist die Geldwäsche, nicht die Entkriminalisierung. § 261 StGB zeigt schön, dass der Gesetzgeber von damals überhaupt nicht in "Legalisierungen" dachte, was für einen freiheitlichen Staat schon traurig ist.
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Mochtest du den Link von Ara nicht?
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Dachte, das wäre von heute. Wurde mir heute in die Timeline gespült. Sorry Ara!
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Ich verzeihe dir großzügig!
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Es werden jetzt die ganzen Akten hergespült, in denen die Polizei Cannabis und andere Drogen bei einer Durchsuchung sichergestellt hat und wegen der anderen Drogen wird nur noch verfolgt und bei mir stellt sich dieses Gefühl beim Lesen der Akte ein, dass man sich jetzt irgendwie um das Wesentliche kümmert.
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Sebast1an
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Unfassbar.
Bei der Risikobewertung an sich soll die (fehlende) Gesetzesbegründung ganz entscheidend sein, für die Bestimmung der nicht geringen Menge dann aber nur eine unbeachtliche Einzelmeinung. Aha.
Ich bin immer noch der Auffassung, dass das von Rechtsbeugung nicht weit entfernt ist.
Ich warte gespannt auf eine Entscheidung des BVerfG.
Bei der Risikobewertung an sich soll die (fehlende) Gesetzesbegründung ganz entscheidend sein, für die Bestimmung der nicht geringen Menge dann aber nur eine unbeachtliche Einzelmeinung. Aha.
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