Canabislegalisierung

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Ara
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Ara »

Strich hat geschrieben: Dienstag 5. März 2024, 15:44 Aufgrund der "Überlastung" (tatsächlich ist es wohl die drohende Strafbarkeit, wobei ich mir das nicht richtig vorstellen kann, wegen ultra posse nemo obligatur) wird der Bundesrat wohl den Vermittlungsausschuss einschalten ...
Es ist das gleiche wie mit der Dokumentation der Hauptverhandlung, man scheint teilweise der Ansicht zu sein, dass das Recht zur Disposition der Bequemlichkeit der Justiz steht. Die "Überlastung" der Justiz ist doch gar kein valides Argument, weil die Justiz sich so aufstellen muss, dass sie Recht und Gesetz einhält. Es ist eine Unart das Recht dahingehend zu gestalten, wie es für die Justiz angenehm ist.

Den Vermittlungsausschuss sehe ich noch nicht zwingend. Eine weitere Verzögerung hat ja auch den lustigen Effekt, dass jeden Tag weitere Personen verurteilt werden wegen Straftaten, die dann später wieder korrigiert werden müssen. Und da geht es auch nicht nur um die Amnestieregel, sondern auch um den bewaffneten Handel mit Cannabis. Das wird alles in der Revision kassiert, wenn die Norm in Kraft tritt und für nen neuen Strafausspruch wohl zurückverwiesen.

Ich kann verstehen, dass wenn man sich, obwohl man sich auf den Seiten der "Guten" sieht, es etwas blöd findet, dass man seit Jahrzehnten den Quatsch dahingehend betreibt, dass man Besitzer von Kleinstmengen Cannabis bestraft. Das kratzt natürlich ein bisschen am Selbstbild. Umso mehr sollte man nun aber bemüht sein, dass man das so schnell wie möglich einstellt.

Ne Alternative wäre ja möglicherweise die Legalisierung in Kraft treten zu lassen und die Amnestieregel verzögert gelten zu lassen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Urs Blank
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Urs Blank »

Ara hat geschrieben: Mittwoch 6. März 2024, 18:42 Es ist das gleiche wie mit der Dokumentation der Hauptverhandlung, man scheint teilweise der Ansicht zu sein, dass das Recht zur Disposition der Bequemlichkeit der Justiz steht. Die "Überlastung" der Justiz ist doch gar kein valides Argument, weil die Justiz sich so aufstellen muss, dass sie Recht und Gesetz einhält. Es ist eine Unart das Recht dahingehend zu gestalten, wie es für die Justiz angenehm ist.
Naja, juristisch ist die Überlastung der Justiz in der Tat kein Argument. So dass Strafvorschriften nicht nach Kassenlage interpretiert werden dürfen.
Politisch - und um Politik geht es hier - ist eine mögliche Überlastung aber sehr wohl ein Argument. Die beiden Ebenen vermengst du.
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Ara
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Ara »

Urs Blank hat geschrieben: Mittwoch 6. März 2024, 20:28
Ara hat geschrieben: Mittwoch 6. März 2024, 18:42 Es ist das gleiche wie mit der Dokumentation der Hauptverhandlung, man scheint teilweise der Ansicht zu sein, dass das Recht zur Disposition der Bequemlichkeit der Justiz steht. Die "Überlastung" der Justiz ist doch gar kein valides Argument, weil die Justiz sich so aufstellen muss, dass sie Recht und Gesetz einhält. Es ist eine Unart das Recht dahingehend zu gestalten, wie es für die Justiz angenehm ist.
Naja, juristisch ist die Überlastung der Justiz in der Tat kein Argument. So dass Strafvorschriften nicht nach Kassenlage interpretiert werden dürfen.
Politisch - und um Politik geht es hier - ist eine mögliche Überlastung aber sehr wohl ein Argument. Die beiden Ebenen vermengst du.
Auch die Politik ist aber natürlich an Verfassungsrecht gebunden. Das mag bei Cannabis vielleicht nicht so das Problem sein (auch darüber kann man streiten), aber bei der Dokumentationspflicht hat man ja schon Art. 6 EMRK. Aber ich will den Thread hier nicht derailen.
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Strich
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Strich »

Ich denke auch, dass da zwei Ebnen durcheinander gehauen werden. Der Effekt durch die verzögerte Inkraftsetzung des Gesetzes ist ja eigentlich nur, dass die Akten derzeit bei mir jedenfalls alle liegen bleiben. Die OWi Verfahren werde ich ab April aber voraussichtlich einfach alle einstellen. Ich wage mal die Behauptung, dass die verzögerte Inkraftsetzung den selben Aufwand produziert, wie die sofortige Inkraftsetzung. Ich bin aber auch kein StA mehr. Beim üblichen Umfang der BtM Akte (40 Bl. gegriffen) dürfte das aber eher schneller als langsamer gehen. Man muss doch nur ins Urteil schauen, nen Stapel bilden, einmal einen Antrag formulieren und den Stapel zu mir schicken. Schlimmer als die E-Haft und Vollstreckungshaftbefehle kann das nicht werden.

@Urs: Bei der Debate weiß ich wieder, warum ich nicht Mitglied im DRB bin. Deren Aufgabe sollte es ja eigentlich sein, zu sagen: "Können wir machen, dafür brauchen wir aber mehr Personal". Statt zu sagen: Schaffen wir nicht, Gesetz ist doof.
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben: Mittwoch 6. März 2024, 18:42Es ist das gleiche wie mit der Dokumentation der Hauptverhandlung, man scheint teilweise der Ansicht zu sein, dass das Recht zur Disposition der Bequemlichkeit der Justiz steht.
Es geht nicht um Bequemlichkeit, sondern um Machbarkeit. Binnen weniger Tage zwischen Verkündung und Inkrafttreten lassen sich nicht mehrere tausend Vorgänge prüfen; das ist schlicht nicht möglich.
Ara hat geschrieben: Mittwoch 6. März 2024, 18:42Die "Überlastung" der Justiz ist doch gar kein valides Argument, weil die Justiz sich so aufstellen muss, dass sie Recht und Gesetz einhält.
Die Justiz ist so "aufgestellt", wie sie der Gesetzgeber aufstellt.
Ara hat geschrieben: Mittwoch 6. März 2024, 18:42Es ist eine Unart das Recht dahingehend zu gestalten, wie es für die Justiz angenehm ist.
Es ist eine Unart, Gesetze zu beschließen, deren Umsetzung nicht möglich ist.
Ara hat geschrieben: Mittwoch 6. März 2024, 18:42Ne Alternative wäre ja möglicherweise die Legalisierung in Kraft treten zu lassen und die Amnestieregel verzögert gelten zu lassen.
Oder man regelt den Quatsch gleich sinnvoll neu.
Strich hat geschrieben: Donnerstag 7. März 2024, 10:08Ich wage mal die Behauptung, dass die verzögerte Inkraftsetzung den selben Aufwand produziert, wie die sofortige Inkraftsetzung. Ich bin aber auch kein StA mehr. Beim üblichen Umfang der BtM Akte (40 Bl. gegriffen) dürfte das aber eher schneller als langsamer gehen. Man muss doch nur ins Urteil schauen, nen Stapel bilden, einmal einen Antrag formulieren und den Stapel zu mir schicken.
Dann könntest Du ja mal schnell zwischen Verkündung und Inkrafttreten rund 7.500 Verfahren darauf prüfen, ob sie von der Neuregelung betroffen sind (erfasst wird in der EDV - und im BZR - immer nur die Tatbezeichnung, oft sogar nur "Vergehen nach § 29 BtMG", aber nicht das Btm) und ggf. die entsprechenden Maßnahmen ergreifen, ggf. also neue Gesamtstrafen bilden oder - bei Tateinheit - die Einzelstrafe anpassen ...
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Strich »

thh hat geschrieben: Donnerstag 7. März 2024, 19:58 ...

Dann könntest Du ja mal schnell zwischen Verkündung und Inkrafttreten rund 7.500 Verfahren darauf prüfen, ob sie von der Neuregelung betroffen sind (erfasst wird in der EDV - und im BZR - immer nur die Tatbezeichnung, oft sogar nur "Vergehen nach § 29 BtMG", aber nicht das Btm) und ggf. die entsprechenden Maßnahmen ergreifen, ggf. also neue Gesamtstrafen bilden oder - bei Tateinheit - die Einzelstrafe anpassen ...
1. ultra posse nemo obligatur und 2. ja kann ich, mach ich täglich. Um zu prüfen, ob eine Akte von der Neuregelung betroffen ist, schlage ich das Urteil auf und lese kurz unter II. obs Canabis war. War es das und ist es eine Gesamtstrafe gewesen leite ich mit Rechtspfleger zusammen die neue Gesamtstrafenbildung ein, so wie jetzt auch schon. Bei Gericht läuft das dann wie jetzt auch schon durch. Arbeitsaufwand für Richter und Staatsanwalt zusammen 5 Minuten? Je nach dem wie schnell du die üblichen Formulare ausfüllst. Mit Geschäftsstellen und RPfl ist es mehr, ja, aber ich sehe dein Problem echt nicht. Du beschreibst den Vorgang so, als würde er in einer Wirtschaftskammer 3 Jahre verhandelt werden ...
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Ara »

Ich weiß auch nicht woher der Quatsch kommt, dass das "sofort" oder "binnen weniger Tage" geschehen muss.

Die Justiz hat doch sonst auch wenig Probleme damit, Anträge auf Vollstreckungsaufschub oder Haftprüfungstermine erst mit deutlicher Verspätung zu bearbeiten/anzuberaumen, mit der Begründung des Personalmangels,

Außerdem sag ichs mal so, die Legalisierung kommt ja nicht überraschend. Der Entwurf steht seit August bzw. Oktober in der hiesigen Grundform. Dass bisher die Staatsanwaltschaft und die Gerichte so getan haben, als würde das eh nicht durchs Gesetzgebungsverfahren kommen, ist ja nun nicht die Schuld des Gesetzgebers. Zumindest wäre es sehr kafkaesk wenn die Verabschiedung nun tatsächlich damit verhindert wird, dass man sich nicht drauf vorbereitet hat, weil man auf dessen Verhinderung spekuliert hat.
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Strich »

Ara hat geschrieben: Freitag 8. März 2024, 19:07 ...

Außerdem sag ichs mal so, die Legalisierung kommt ja nicht überraschend. Der Entwurf steht seit August bzw. Oktober in der hiesigen Grundform. Dass bisher die Staatsanwaltschaft und die Gerichte so getan haben, als würde das eh nicht durchs Gesetzgebungsverfahren kommen, ist ja nun nicht die Schuld des Gesetzgebers. Zumindest wäre es sehr kafkaesk wenn die Verabschiedung nun tatsächlich damit verhindert wird, dass man sich nicht drauf vorbereitet hat, weil man auf dessen Verhinderung spekuliert hat.
Das stimmt so nicht, die Staatsanwaltschaften bereiten das m.E. schon seit 3 oder 4 Monaten vor. Wenn ich mich recht erinnere werden seit dem alle Verfahren mit BtM Bezug gesondert erfasst. Möglicherweise werden auch nur die im Umlauf befindlichen Verfahren mit Canabisbezug gesondert getaggt. Ich hab die Verfüung des GenStAs nicht mehr in Erinnerung.
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Ara »

Das ist sehr Bundeslandabhängig. Von einzelnen Dezernenten in Niedersachsen und Hamburg weiß ich, dass sie sich dafür bisher nicht interessiert haben. Teilweise war denen nicht einmal bewusst, dass es ne Amnestieregelung gibt und das KCanG nicht nur den Besitz legalisiert, sondern auch die Strafrahmen für Handel runtersetzt.
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Strich »



Genau das wird passieren. Schon ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes wird darüber niemand mehr reden. Es wird niemanden mehr jucken. Canabis wird wie Tabak und Alkohol Eingang in die Normalität finden.

Ich teile nur ihren Optimismus nicht, dass das Gesetz pünktlich in Kraft tritt. Der Bundesrat wird es wohl in den Vermittlungssausschuss geben.
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Ara »

Strich hat geschrieben: Donnerstag 14. März 2024, 14:57


Genau das wird passieren. Schon ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes wird darüber niemand mehr reden. Es wird niemanden mehr jucken. Canabis wird wie Tabak und Alkohol Eingang in die Normalität finden.

Ich teile nur ihren Optimismus nicht, dass das Gesetz pünktlich in Kraft tritt. Der Bundesrat wird es wohl in den Vermittlungssausschuss geben.
Ich weiß gar nicht warum so viele vom Vermittlungsausschuss ausgehen. Die bräuchten 35 Stimmen für den Vermittlungsausschuss. Bayern hat 6 Stimmen, als einzig von CDU regiertes Land. Dann könnte noch das Saarland als reines SPD Land seine 3 Stimmen geben.

Berlin wird sicher nicht dafür stimmen, die haben ja als failed state ne faktische Legalisierung seit Jahren. MeckPom mit der Linkspartei auch nicht.

In allen anderen Bundesländern ist Grün/Gelb an der Regierung. Normalerweise müssten sich diese Bundesländer alle enthalten.

Es fehlen also 26 Stimmen für den Vermittlungsausschuss. Da müssten schon einige Länder mit Grün/Gelb umkippen, damit der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Ausgeschlossen ist das vermutlich nicht, aber auch nicht wirklich naheliegend.
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Strich »

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... rung-cang/

Es ist der Streit um Kaisers Bart, ehrlich. Verschiebt das einfach, es spielt m.E. keine Rolle.
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Ara »

So das CanG ist nun durch... Sachsen hat es wirklich geschafft nicht einheitlich abzustimmen. Auch eine Kuriosität.
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Strich »

Ich hab die Abstimmung Live verfolgt. Auch die Rede von Sachsens MP war an Heuchelei nicht zu überbieten und passt in die moderne CDU. Zuerst redet er ständig von Drogenopfern, weil er genau weiß, dass in den letzten 10 Jahren die Quote an Opfern eigentlich nur unter Meth- und Heroinabhängigen deutlich gestiegen ist. Wäre es der CDU so wichtig gewesen, wie er versuchte das Thema aufzublähen, hätte sie während ihrer 16 Jahre Regierung nicht der Verdopplung der Konsumentenzahlen einfach zugeschaut. Es hat sie also hinsichtlich Cannabis schlicht nicht interessiert. Jetzt so zu tun, als wäre das aber ganz wichtig, ist absurd. Und schließlich ist die Grenze Sachsen/Tschechien eine Hauptimportroute für Meth. Der Typ sollte also ganz ganz leise Töne anschlagen.
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Strich »

Zur Frage ob Leute ab Donnerstag bzw. Montag entlassen werden müssen, hatte ich einen kleinen Austausch mit einem StA und es würde mich interessieren, wie ihr das seht:
Dem diskutierten Fall lag eine Gesamtstrafe und die Frage zugrunde - Entlassen?:
Strich hat geschrieben:Nein würde ich nicht sagen. Das alte Urteil ist nach wie vor rechtskräftig und wird erst durch den Beschluss nach Art 313 EGStGB "neu" festgesetzt. Das die ipso iure mit in Kraft treten des KCanG alle unwirksam werden, sehe ich nicht, weil Unwirksamkeitsfolgen für staatliche Handlungen entweder durch die Verfassung oder durch ein Gesetz unmittelbar angeordnet werden müssen, siehe § 44 VwVfG bzw besser: § 354a, 354 StPO. Gerade in letzterem Fall sieht man schön, wie sich der Gesetzgeber das denkt: Wenn schon nicht rechtskräftige Urteile aufgehoben werden müssen und nicht ipso iure unwirksam werden, muss das erst recht für rechtskräftige Urteile gelten. Es gibt auch keine dem § 120 Abs. 3 S. 2 StPO vergleichbare Norm. Die Leute also gleich rauszulassen, dürfte nur deswegen nicht rechtswidrig sein, weil man von Verfassung wegen sagen kann, dass Freilassen im offensichtlichen Falle nur Formsache sei. Umgekehrt wird man aber nicht argumentieren können.
Für Einzelstrafen dürfte wegen Art 313 Abs. 1 EGStGB was anderes gelten, wobei man da wegen "werden" erlassen, nicht "sind" erlassen wohl auch ähnliches vertreten kann.
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