Canabislegalisierung

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Strich
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Strich »

Ganz ehrlich, die CDU schafft sich gerade ab. Ich kann das kaum noch glauben, wie sehr die den Karren gegen die Wand fahren.

Da wählen die Linnemann mit seinen "ganz einfach"-Lösungen und jetzt nerven die die Bundesregierung mit (teils berechtigten) entlarvenden Fragen:

"Näher nachgefragt hat die Union auch hinsichtlich der für Heranwachsende geltenden Regelungen. Bei ihnen sei schließlich die "Hirnentwicklung erwiesenermaßen erst mit 25 Jahren abgeschlossen", gleichwohl dürften sie bis zu 30 Gramm Cannabis monatlich erwerben."
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... regierung/

Noch vor Kurzem konnte das Strafmündigkeitsalter gar nicht niedrig genug sein. Die Anwendung des JGG solle man am besten auch nur auf U18 Jährige einschränken, aber jetzt soll plötzlich die Hirnentwicklung entscheidend sein? Ich kann das gar nicht mehr ernst nehmen.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Strich »

Am 16.11. soll das Gesetz beschlossen werden. WIrd es die Ampel noch schaffen ^^
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Ara
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Ara »

Das CanG nimmt ja nun langsam Gestalt an und Lauterbach ist ja noch optimistisch, dass es zum 1.1 in Kraft tritt. Interessanterweise ignoriert die Praxis es mit einer Sturheit, dass ich nur den Kopf schütteln kann.

Diesen Monat beginnt ein weiteres EncroChat-Verfahren, wo mein Mandant wegen BtM-Handel mit Waffe angeklagt ist. Es geht ausschließlich um Cannabis. Der Vorsitzende hat nun mal bis Ende des Jahres terminiert. Es ist keine Haftsache (mehr). Im Falle einer Verurteilung nach dem BtMG drohen nicht unter 5 Jahre. Nach § 34 Abs. 4 CanG drohen nur noch "nicht unter 1 Jahr". Im konkreten Fall wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Bewährungsstrafe nach der neuen Gesetzeslage geben.

Bei Gericht kassiere ich nur ein Schulterzucken, wenn ich frage was die nun vor haben? Erwarten die von der Verteidigung nun verfahrensverschleppende Anträge? Wollen wir wirklich eine Verurteilung nach BtMG haben und dann eine vollständige Aufhebung in der Revision mit Zurückverweisung an eine andere Kammer? Das bedeutet alles immense unnötige Kosten für den Mandanten. Wir können auch keine Verständigung machen. Es ist wirklich zum Mäusemelken und ich weiß auch nicht wie kurzsichtig die Kammern sind. Die ganzen Verfahren werden ja zwingend, sogar von Amts wegen, in der Revision zurückverwiesen.

Nicht weniger Absurd war ein Schreiben eines Staatsanwalt in einem anderen Verfahren, der mir vorgeschlagen hat, dass wir das Wirkstoffgutachten nicht abwarten, sondern er nun direkt Anklage erhebt, weil es dann vom LKA schneller das Gutachten gibt und wir dann schneller durch sind. :crazy: Ich habe mal den Gegenvorschlag gemacht, dass er einfach wartet, bis das CanG in Kraft getreten ist und er dann einen Strafbefehl beantragt, da es nur noch ein Vergehen ist.

Ich weiß nicht, ob sich in der Praxis einfach keine Gedanken gemacht wird, was für eine Auswirkung das CanG haben wird. Wenn sich das CanG noch 6 Monate verzögern sollte, dann können gleich an den Landgerichten weitere neuen Kammern eingerichtet werden, die die ganzen aufgehobenen Cannabisverfahren neuverhandeln. In den Gnadenbehörden kann man dann gleich weiter machen, denn die werden ja auch mit Anträgen überflutet werden. Hier sitzen Leute die tonnenweise Cannabis eingeführt haben und hier 10+ Jahre bekommen haben. Die neue Gesetzeslage sieht eine Höchststrafe von 5 Jahren vor, da wird die Gnadenbehörde ja voraussichtlich auch die ganzen Haftstrafen auf die Maximalstrafe begrenzen müssen.

Es ist verrückt, wie die Staatsanwaltschaften und Gerichte sich solche Probleme nun noch weiter selbst machen, anstatt die Verfahren einfach mal n halbes Jahr noch liegen zu lassen. :crazy:
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Strich
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Strich »

Ist ja noch nicht Gesetz ... Habe aber derzeit auch keine Canabisverfahren, außer bei Jugendlichen und da vielleicht auch nur 2. Was soll ich da warten?
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Ara
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Ara »

Ja das hat ne StA in ihrer Verfügung auch geschrieben "Ist ja noch nicht Gesetz"... Drum soll man ja auch warten ;P

Ja bei Jugendlichen isses Wumpe. Aber von den Verfahren rede ich ja auch nicht.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Strich »

Schau, wir sind die dritte Gewalt. Was juckt uns, was die andern zwei da treiben? Die juckt ganz offensichtlich auch nicht, was wir so treiben. Erst wenn irgendein komischer Akt der jeweiligen Gewalt in der Welt ist, drehen alle frei ^^
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Strich »

So es geht voran:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... nd-konsum/

Ich bin ja mal gespannt, obs dieses Mal klappt.
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Ant-Man »

Strich hat geschrieben: Montag 27. November 2023, 15:54 So es geht voran:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... nd-konsum/

Ich bin ja mal gespannt, obs dieses Mal klappt.
Nun soll es wohl doch nicht so schnell gehen:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... lisierung/
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Strich »

Ich hoffe ja, die Regierung fragt sich nicht ernsthaft, warum alle das Gefühl haben, sie kriege nichts auf die Kette. Man stelle sich mal eine CDU in Regierungsverantwortung vor, die es nicht hinbekommt, das Sexualstrafrecht zu verschärfen ...
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Strich »

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... warzmarkt/

Na dann schauen wir mal, obs jetzt was wird...
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Ara »

Strich hat geschrieben: Freitag 2. Februar 2024, 17:11 https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... warzmarkt/

Na dann schauen wir mal, obs jetzt was wird...
Mir hat der erste Vorsitzender einer großen Strafkammer schon bezüglich einer Haftbeschwerde (29a btMG) mitgeteilt, dass ihn der neue Strafrahmen nicht so wirklich interessiert. Er wird einfach die gleichen Strafen ausurteilen ala "Vorher war Cannabis am unteren Rand des § 29a BtMG, nun wird die gleiche Menge am oberen Rand des neuen § 34 KCanG liegen".

Ich fürchte Schlimmes bei der Einführung... Wenn man bei 3 Monate bis 5 Jahre auf das gleiche wie bei 1 Jahr bis 15 Jahre kommt. Vor allem begünstigt das dann wirklich die, die im Tonnenbereich Cannabishandel. Die kriegen dann das gleiche wie die, die 10 oder 20Kg haben... Naja mal schauen, bis sich die neuen Strafen einpendeln.
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Ara »

https://www.zeit.de/politik/deutschland ... abis-clubs

Interessant.. Der rückwirkende Straferlass soll die Richter besonders stark belasten, aber die Verfolgung von Kleindealern und Konsumenten nicht? Vielleicht sollte man sicher eher die Frage stellen, wieviel Arbeit haben die 100.000 Verfahren bereits zuvor gemacht.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Strich »

So richtig wollte mir das auch nicht einleuchten ...

Es ist m.E. schlimm, dass es überhaupt so viele Verfahren mit Cannabisbezug sind.
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Strich »

Aufgrund der "Überlastung" (tatsächlich ist es wohl die drohende Strafbarkeit, wobei ich mir das nicht richtig vorstellen kann, wegen ultra posse nemo obligatur) wird der Bundesrat wohl den Vermittlungsausschuss einschalten ...
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von thh »

Strich hat geschrieben: Dienstag 5. März 2024, 15:44Aufgrund der "Überlastung" (tatsächlich ist es wohl die drohende Strafbarkeit, wobei ich mir das nicht richtig vorstellen kann, wegen ultra posse nemo obligatur) wird der Bundesrat wohl den Vermittlungsausschuss einschalten ...
Tja, wenn man mit dem Kopf durch die Wand will ... Vielleicht schafft es ja der Vermittlungsausschuss, den ganzen Quatsch vom Kopf auf die Füße zu stellen und inhaltlich noch einmal ganz neu zu fassen.
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