Tibor, ich habe die Argumentation schon verstanden
. Du sagst doch aber im Ergebnis: Lass die Leute bitte weiter Steine rund klopfen, die niemand braucht, nur damit wir einen Grund haben, ihnen Geld zu geben. Warum dann nicht weitere nutzlose Verwaltungsstrukturen schaffen? Ernst gemeinte Frage!
Es ist halt müsig, jedes Mal darauf hinzuweisen, dass den BGE Befürwortern schon klar ist, dass die ganzen Beamten und Beschäftgiten dann nicht mehr beschäftigt sind. Das Gegenteil von "unbeachtet bleibt" ist mithin der Fall und das weist du auch. Das sind ja so naheliegende Erwägungen, dass sie schon mitgedacht sind. Würden diese sehr naheliegenden Überlegungen verfangen, wäre die Idee doch nicht so weit verbreitet.
Aber zu inhaltlichen Erwiderung: Natürlich will niemand von heute auf morgen ein BGE einführen, das wäre einigermaßen absurd, gerade aufgrund der von dir beschrieben (sehr naheliegenden) Überlegungen.
Die Einführung kann nur über einen Zeitraum gestreckt erfolgen, sagen wir einfach mal 10 Jahre. Dann hat jeder genug Zeit sich zu orientieren.
Jahr 1 gibts dann halt 100 € monatlich bei Absenkung aller sonstigen Leistungen
Jahr 2 gibts 200 € usw.
Über diesen Zeitraum ließe sich wahrscheinlich auch die jeweiligen Verwaltungen beamtenrechtskonform abschmelzen.
Und ja klar, wenn sich der Verwaltungsaufwand eines bedingungslos zu zahlenden Geldbetrages auf dem Niveau der jetzigen Sozialversicherungsprüfungen bewegt, können wir es lassen. Ich halte diese Annahme für einigermaßen abenteuerlich.
Zu den Finanzierungen gibt es mehrere verschiedene Modelle. Wenn du magst stell ich gerne das von Götz Werner vor. Wenn wir uns aber prinzipiell einig sind, dass das Geld da ist (Sozialausgaben gesamt 2015 890 Mrd € ./. BGE Kosten von 800 Mrd € + bissl Verwaltung), scheint mri das hier nicht das rechte Thema zu sein um das "Wie" (bei unstreitigem "Ob") genau auseinanderzunehmen.