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Abmahnung GTIN/EAN kam zu spät, dennoch gültig?

Verfasst: Dienstag 19. Oktober 2021, 16:07
von Milenaa
Fiktive Abmahnung GTIN/EAN

Nehmen wir mal an, jemand (Klaus) betreibt bei Ebay einen Shop und nutzt dabei eine GTIN eines fremden Händlers. Es wurde jedoch ein eigene Marke ausgedacht, also nicht die Marke des Wettbewerbers genutzt. (Marke: abc123) Nun kommt eine Abmahnung.

1) Der Verstoß wurde bereits vor der Zustellung der Abmahnung entfernt. Muss die Abmahnung dennoch bezahlt werden? Ist eine Unterlassungserklärung dennoch notwendig?

2) Welcher Streitwert bzw. welche Abmahnkosten sind gängig, wenn es nur um die GTIN geht? (Es wurde kein einziges Produkt verkauft.)

3) Der Abmahner behauptet auch, dass der Hinweis auf eine Marke nur dann zulässig ist, wenn der Schutz der Marke besteht. vgl. BGH, Urt. v. 26.02.2009 - IZR 219/06

Ist dieses Urteil tatsächlich noch aktuell? Klaus hat die Domain abc123.de und nutzt auch die Email Adresse info@abc123.de

Im fiktiven Fall wurde nicht das ® verwendet, sondern nur bei den Artikel-Attributen das Pflichtfeld "Marke: abc123" ausgefüllt. Es gibt doch auch Benutzungsmarken?

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Markenschutz bekommt auch eine nicht eingetragene Marke entweder als sogenannte Benutzungsmarke oder als sogenannte „Notorietätsmarke“. Die Benutzungsmarke ist ohne Eintragung geschützt, wenn sie Verkehrsgeltung hat.
https://www.urheberrecht-leipzig.de/mar ... tung%20hat.

Re: Abmahnung GTIN/EAN kam zu spät, dennoch gültig?

Verfasst: Dienstag 19. Oktober 2021, 16:27
von Julia
Keine Rechtsberatung, auch nicht in ach so fiktiven Fällen.
Geschlossen.