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Grundurteil - Zinsanspruch

Verfasst: Mittwoch 20. Oktober 2021, 19:38
von Kokolores
Guten Abend Foristinnen und Foristen,

ich stehe gerade bei einer Akte ein wenig auf dem Schlauch:
Ich komme dazu, dass ich der Klage dem Grunde nach stattgebe. Der Höhe nach ist die Sache noch nicht entscheidungsreif. Nun ist es aber so, dass der geltend gemachte Zinsanspruch nicht voll durchgeht, weil mE mangels Entgeltforderung nur 5 Prozentpunkte über dem Basiszins (statt 9) geschuldet werden.
Wie tenoriere ich das jetzt im Grundurteil? Den Zöller (§ 304 Rn. 22) verstehe ich so, dass die Entscheidung bzgl. Zinsen in einfach gelagerten Fällen dem Betragsverfahren vorbehalten bleibt. Gilt das denn auch, wenn der Anspruch insoweit abweisungsreif wäre?

Vielen Dank schonmal!

Re: Grundurteil - Zinsanspruch

Verfasst: Donnerstag 21. Oktober 2021, 07:36
von batman
Das wäre dann ein Grund- und Teilurteil, das für den Kläger aber möglicherweise nicht berufungsfähig ist. Damit ist nichts gewonnenen. Sofern der Kläger seinen Zinsantrag auf Hinweis nicht reduziert, wird man darüber besser im Schlussurteil entscheiden

Re: Grundurteil - Zinsanspruch

Verfasst: Donnerstag 21. Oktober 2021, 14:09
von Kokolores
batman hat geschrieben: Donnerstag 21. Oktober 2021, 07:36 Das wäre dann ein Grund- und Teilurteil, das für den Kläger aber möglicherweise nicht berufungsfähig ist. Damit ist nichts gewonnenen. Sofern der Kläger seinen Zinsantrag auf Hinweis nicht reduziert, wird man darüber besser im Schlussurteil entscheiden
Besten Dank. Ich habe es jetzt beim Grundurteil belassen und die Zinsthematik ausgeklammert. Mal schauen, ob mein Ausbilder deswegen meckert :eeeek: