Seite 1 von 1

Streitwertfestsetzung nach Teilanerkenntnisurteil

Verfasst: Freitag 29. Oktober 2021, 19:35
von Johnny-i30
Wenn ein vorheriges Teilanerkenntnisurteil besteht, wird der anerkannte Betrag dann im Rahmen der Streitwertfestsetzung im Schlussurteil abgezogen oder wird ein einheitlicher Wert inklusive des anerkannten Betrages genommen?

Danke

Re: Streitwertfestsetzung nach Teilanerkenntnisurteil

Verfasst: Samstag 30. Oktober 2021, 18:44
von batman
Für die Gerichtskosten ist die Reduzierung nicht maßgeblich, so dass - ungeachtet anderweitiger Praxis - keine zeitlich abgestufte Festsetzung erfolgen muss.

Re: Streitwertfestsetzung nach Teilanerkenntnisurteil

Verfasst: Samstag 30. Oktober 2021, 21:13
von Sektnase
batman hat geschrieben: Samstag 30. Oktober 2021, 18:44 Für die Gerichtskosten ist die Reduzierung nicht maßgeblich, so dass - ungeachtet anderweitiger Praxis - keine zeitlich abgestufte Festsetzung erfolgen muss.
Mit der (richtigen) Ansicht ist man meiner Erfahrung nsch oft allein auf weiter Flur :D