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Streitwertfestsetzung nach Teilanerkenntnisurteil
Verfasst: Freitag 29. Oktober 2021, 19:35
von Johnny-i30
Wenn ein vorheriges Teilanerkenntnisurteil besteht, wird der anerkannte Betrag dann im Rahmen der Streitwertfestsetzung im Schlussurteil abgezogen oder wird ein einheitlicher Wert inklusive des anerkannten Betrages genommen?
Danke
Re: Streitwertfestsetzung nach Teilanerkenntnisurteil
Verfasst: Samstag 30. Oktober 2021, 18:44
von batman
Für die Gerichtskosten ist die Reduzierung nicht maßgeblich, so dass - ungeachtet anderweitiger Praxis - keine zeitlich abgestufte Festsetzung erfolgen muss.
Re: Streitwertfestsetzung nach Teilanerkenntnisurteil
Verfasst: Samstag 30. Oktober 2021, 21:13
von Sektnase
batman hat geschrieben: ↑Samstag 30. Oktober 2021, 18:44
Für die Gerichtskosten ist die Reduzierung nicht maßgeblich, so dass - ungeachtet anderweitiger Praxis - keine zeitlich abgestufte Festsetzung erfolgen muss.
Mit der (richtigen) Ansicht ist man meiner Erfahrung nsch oft allein auf weiter Flur