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Leasingvertag - Widerruf bei Lieferverzögerung (höhere Gewalt)?

Verfasst: Sonntag 31. Oktober 2021, 21:34
von C_Mine
Mal angenommen im März 2021 hat Person A einen Leasingvertrag abgeschlossen, bei dem September 2021 als unverbindlicher Liefertermin genannt wurde. Leider hat Person A bis heute keine Information über die Lieferung des Fahrzeugs erhalten. Laut AGB dürfte Person A das Autohaus B nach 6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin abmahnen und eine angemessene Lieferfrist setzen. Das Autohaus B darf sich aber auch auf höhere Gewalt berufen.

Das ausgedachte Autohaus B hätte in dem Fall folgende AGBs:
«Ist Autohaus B aufgrund höherer Gewalt […] unvorhersehbarer und nicht durch Autohaus B zu vertretenden Umständen […] ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, das Neufahrzeug zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern die in Ziffern ..., ... genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.»

Person A ist in diesem fiktiven Fall der Auffassung, dass der rechtliche Grundsatz "höhere Gewalt" in diesem Zusammenhang weder bei den Halbleiter-Engpässen noch bei Corona gesehen werden kann, da beides keine kurzfristigen Ereignisse (in den AGBs „unvorhersehbarer“ genannt) darstellt, sondern schon lange bekannt sind.

Kann das Autohaus B sich in diesem Fall durch Corona und dessen Folgen auf höhere Gewalt berufen, oder ist eine Abmahnung nach Lieferverzug durch Person A rechtens?

Re: Leasingvertag - Widerruf bei Lieferverzögerung (höhere Gewalt)?

Verfasst: Montag 1. November 2021, 09:05
von Julia
Person A wende sich an einen ausgedachten Anwalt. Hier gibt es nur reale Juristen, die entsprechend dem Gesetz keine Rechtsberatung anbieten.
Geschlossen.