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Formulierungen entfernen in von A unterschriebenem Vertrag vor Leistung eigener Unterschrift?

Verfasst: Montag 29. November 2021, 13:22
von Donn
Wie verhielte es sich, wenn einer einen einen von der anderen Partei bereits unterschriebenen Vertrag zur Abgabe seiner eigenen Unterschrift zuschickte, in dem man eine oder mehr Formulierungen entfernen oder streichen (nicht ändern) und dann unterschreiben würde? Das wäre doch rechtlich nicht zulässig, oder?

Re: Formulierungen entfernen in von A unterschriebenem Vertrag vor Leistung eigener Unterschrift?

Verfasst: Montag 29. November 2021, 16:13
von scndbesthand
§ 267 StGB ist bekannt?

Re: Formulierungen entfernen in von A unterschriebenem Vertrag vor Leistung eigener Unterschrift?

Verfasst: Montag 29. November 2021, 17:22
von TedRemptation
Um in zivilrechtlichen Gefilden zu bleiben: §150 II BGB.

Re: Formulierungen entfernen in von A unterschriebenem Vertrag vor Leistung eigener Unterschrift?

Verfasst: Montag 29. November 2021, 19:16
von Donn
§ 267 StGB ist bekannt?
Überhaupt nicht, das ist also Urkundenfälschung?
Um in zivilrechtlichen Gefilden zu bleiben: §150 II BGB.
Müsste die andere Partei von Änderungen, Zufügungen etc. informiert werden oder genügte es, einfach den Vertrag unterschrieben zurückzuschicken?

Re: Formulierungen entfernen in von A unterschriebenem Vertrag vor Leistung eigener Unterschrift?

Verfasst: Montag 29. November 2021, 20:51
von TedRemptation
Donn hat geschrieben: Montag 29. November 2021, 19:16
§ 267 StGB ist bekannt?
Überhaupt nicht, das ist also Urkundenfälschung?
Um in zivilrechtlichen Gefilden zu bleiben: §150 II BGB.
Müsste die andere Partei von Änderungen, Zufügungen etc. informiert werden oder genügte es, einfach den Vertrag unterschrieben zurückzuschicken?
Basics des Vertragsschlusses: Erforderlich sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme). Wenn eine Partei (A) das schriftliche Angebot der anderen Partei (B) ändert, ist das keine Annahme, sondern ein neues Angebot - deswegen 150 II BGB. Wenn B dieses geänderte Angebot annimmt, kommt der Vertrag (geändert) zustande. Nur eine Änderung des Vertrags (einseitig, ohne Annahme durch B) genügt dafür aber natürlich nicht. Dann ist eben kein Vertrag zustande gekommen.

Re: Formulierungen entfernen in von A unterschriebenem Vertrag vor Leistung eigener Unterschrift?

Verfasst: Montag 29. November 2021, 21:15
von Donn
Ja, das verstehe ich, dankesehr, nur nicht, was § 267 StGB damit nun zu tun hat.

Müsste die andere Partei von Änderungen, Zufügungen etc. informiert werden oder genügte es, einfach den Vertrag unterschrieben zurückzuschicken?

Re: Formulierungen entfernen in von A unterschriebenem Vertrag vor Leistung eigener Unterschrift?

Verfasst: Dienstag 30. November 2021, 08:12
von scndbesthand
Donn hat geschrieben: Montag 29. November 2021, 21:15 Ja, das verstehe ich, dankesehr, nur nicht, was § 267 StGB damit nun zu tun hat.

Müsste die andere Partei von Änderungen, Zufügungen etc. informiert werden oder genügte es, einfach den Vertrag unterschrieben zurückzuschicken?
Wenn Du mir ein Auto für 10.000 EUR verkaufen möchtest, wie würdest Du es dann finden, wenn ich die letzte Null des Kaufpreises entferne, den von Dir bereits unterschriebenen Vertrag gegenzeichne und Lieferung für 1.000 EUR verlange?

Re: Formulierungen entfernen in von A unterschriebenem Vertrag vor Leistung eigener Unterschrift?

Verfasst: Dienstag 30. November 2021, 09:16
von Donn
Vermutlich unter anderem dreist. Aber verstehe den Zusammenhang zu meiner Frage nicht.

Verstehe auch noch nicht, was es mit oben von Dir genanntem Paragraphen auf sich hat, vielleicht könntest Du beides noch mal erklären, das wäre klasse.

Re: Formulierungen entfernen in von A unterschriebenem Vertrag vor Leistung eigener Unterschrift?

Verfasst: Dienstag 30. November 2021, 10:09
von Strich
Ein Jurastudium hilft. Das erklärt das Ganze nämlich. Die hier gegebenen Antworten enthalten alle, für die Lösung deines "Problems" notwendigen Hinweise und Erläuterungen. Es gibt da schlicht nichts "noch mal" zu "erklären", was noch nicht erklärt wäre. § 150 Abs. 2 BGB und § 267 StGB sind die zentralen Vorschriften, um die es bei deiner Frage geht.

Re: Formulierungen entfernen in von A unterschriebenem Vertrag vor Leistung eigener Unterschrift?

Verfasst: Dienstag 30. November 2021, 10:31
von Donn
Ui, das nenne ich mal einen kühnen (aber herzlichen) Vortrag. Dankeschön.