Meinungsfreiheit vs. Rundfunkfreiheit
Verfasst: Samstag 4. Dezember 2021, 13:40
Hallo zusammen,
ich bereite mich momentan auf den kleinen ÖffR-Schein (Grundrechte) vor und arbeite deswegen den Klausurenkurs im Staatsrecht I vom Degenhart durch. Der Fall 17 hat mir jetzt aber doch zu Denken gegeben. Vielleicht kann mir da einer weiterhelfen. Für alle die das Werk nicht haben, kurz das Problem: Der Z betreibt ein Unternehmen für Sportwetten und wirbt dafür im Internet. Nach einem neuen Gesetz soll das Werben jetzt jedoch verboten werden. Laut der Lösung wird das Werbeverbot an Art. 5 I 1 gemessen. Ich kann mich aber noch dunkel an meine Vorlesung erinnern, in der es hieß, dass die "Neuen Medien" unter die Rundfunkfreiheit fallen. Unter "Rundfunk" fallen ja soweit ich weiß alle Aussagen, die an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet sind, drahtlos oder drahtgebunden übermittelt werden und dabei elektromagnetisch sind. Darunter fällt doch auch das Internet oder? Wäre die Rundfunkfreiheit dann nicht als lex specialis vorrangig zu prüfen?
ich bereite mich momentan auf den kleinen ÖffR-Schein (Grundrechte) vor und arbeite deswegen den Klausurenkurs im Staatsrecht I vom Degenhart durch. Der Fall 17 hat mir jetzt aber doch zu Denken gegeben. Vielleicht kann mir da einer weiterhelfen. Für alle die das Werk nicht haben, kurz das Problem: Der Z betreibt ein Unternehmen für Sportwetten und wirbt dafür im Internet. Nach einem neuen Gesetz soll das Werben jetzt jedoch verboten werden. Laut der Lösung wird das Werbeverbot an Art. 5 I 1 gemessen. Ich kann mich aber noch dunkel an meine Vorlesung erinnern, in der es hieß, dass die "Neuen Medien" unter die Rundfunkfreiheit fallen. Unter "Rundfunk" fallen ja soweit ich weiß alle Aussagen, die an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet sind, drahtlos oder drahtgebunden übermittelt werden und dabei elektromagnetisch sind. Darunter fällt doch auch das Internet oder? Wäre die Rundfunkfreiheit dann nicht als lex specialis vorrangig zu prüfen?