Antrag im Owi
Verfasst: Montag 20. Dezember 2021, 19:42
Hallo, wenn in einem Bußgeldverfahren der Geschwindigkeitsverstoß nicht nachgewiesen werden kann d.h. statt den 22 auch mögliche 18 kmH zu viel sind, beantragt man ja nicht die Einstellung des Verfahrens sondern die Verringerung der Geldbuße?